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ISSN 1610-0611
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Konzept für Schwangere und Mütter in Not


Senat beschließt Konzept für Schwangere und Mütter in Not

Erste Baby-Hilfe in Krankenhäusern und anonyme Beratungen für Frauen


Für schwangere Frauen und Mütter, die sich in einer Notlage befinden, hat der Hamburger Senat heute ein neues Hilfskonzept beschlossen. Künftig sollen „Erste Baby-Hilfen“ („Babyklappen“) an drei Krankenhäuser angegliedert werden, um eine schnelle medizinische Versorgung der abgegebenen Kinder zu gewährleisten. Gleichzeitig wird das Beratungsangebot für Hamburger Frauen, die aus verschiedenen Gründen anonym entbinden wollen, ausgebaut.

Der Senat folgt mit seiner heutigen Entscheidung einem Ersuchen der Hamburger Bürgerschaft, in dem eine Neuausrichtung der entsprechenden Hilfsangebote gefordert wurde. Senatorin Birgit Schnieber-Jastram: „Wer unsere Hilfe braucht, soll sie uneingeschränkt bekommen – das ist die Leitlinie meines Hauses, der auch das heute vom Senat beschlossene Konzept folgt. Mit einem umfassenden Angebot möchten wir den hilfesuchenden Frauen die Unterstützung anbieten, die sie brauchen. Das Angebot hilft aber gleichzeitig auch den Kleinsten und Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft, nämlich den abgegebenen oder anonym geborenen Babys.“





Erste Baby-Hilfe an drei Hamburger Krankenhäusern

Ab Januar 2003 wird zunächst am Altonaer Kinderkrankenhaus und am AK Wandsbek je eine „Erste Baby-Hilfe“ (mit Wärmebettchen, Alarmierungsvorrichtung, Durchreiche) eingerichtet, in die Mütter, die - meist ohne professionelle Hilfe - entbunden haben, ihr Neugeborenes hineinlegen können. Als dritter Standort ist südlich der Elbe entweder das AK Harburg oder das Krankenhaus Mariahilf vorgesehen. Dort wird die „Erste Baby-Hilfe“ im Laufe des ersten Quartals 2003 installiert. Der Grund, die „Ersten Baby-Hilfen“ an Krankenhäusern einzurichten, ist insbesondere die umgehende intensive medizinische Betreuung für die Babys. Für die Mütter wird in Nähe zur jeweiligen „Ersten Baby-Hilfe“ eine Möglichkeit geschaffen, eine Nachricht mit medizinisch oder persönlich relevanten Informationen zu hinterlegen.

Das Angebot der anonymen Abgabe eines Neugeborenen ist für Frauen gedacht, die sich nicht in der Lage sehen, ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen.









Anonyme Geburt in Krankenhäusern

Um das Risiko einer Geburt ohne professionelle Hilfe für Mutter und Kind zu verringern, ist es grundsätzlich in allen Hamburger Krankenhäusern mit geburtshilflichen Abteilungen möglich, anonyme Geburten durchzuführen. Diese Möglichkeit besteht auch heute schon (zwischen Juli 2001 bis Juli 2002 hat es in Hamburger Krankenhäusern insgesamt 13 anonyme Geburten gegeben). Jede Mutter hat eine Überlegungsfrist von acht Wochen, ob sie ihr Kind zur Adoption freigeben möchte. Wenn sie allerdings ihre Anonymität beibehalten will, sind die Krankenhäuser verpflichtet, umgehend das zuständige Jugendamt zu informieren. Sobald das Kind keiner weiteren stationären medizinischen Behandlung bedarf, wird es vom Jugendamt in Obhut genommen. Das Jugendamt führt dann unverzüglich eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes herbei. Dabei wird es sich insbesondere um die Einrichtung einer Vormundschaft oder Pflegschaft handeln.





Kostenfreie Notrufnummer zur Beratung

In Zukunft erhalten anonym entbindende Frauen auf Wunsch eine Beratung, in der ihnen die Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten für sich und ihr Kind aufgezeigt werden. Ab 1. Januar 2003 steht eine kostenfreie Notrufnummer zur Verfügung, die für Frauen aus Hamburg rund um die Uhr erreichbar ist. Unter der Nummer 0800 - 100 13 80 beraten ausgebildete und im Umgang mit Krisen erfahrene Fachkräfte schwangere Frauen, die sich in einer Notlage befinden.





Beratungsangebot für Schwangere und Mütter

Die Behörde für Soziales und Familie wird zu Beginn des Jahres 2003 ein spezielles Beratungsangebot für schwangere Frauen und Mütter, die anonym entbunden haben, schaffen und in vorhandene Einrichtungen integrieren. Die Beratung soll den Frauen Alternativen zu einer anonymen Kindesabgabe oder anonymen Geburt aufzeigen und sie bei der Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft mit ihrem Kind unterstützen.



Pressestelle der Behörde für Soziales und Familie
Anika Wichert
17. Dezember 2002/bsf17


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