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ISSN 1610-0611
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Korruptionsbekämpfung


Senat beschließt umfangreiche Maßnahmen zur
Verbesserung der Korruptionsbekämpfung



Korruption gefährdet zunehmend die soziale und demokratische Ordnung unserer Gesellschaft, indem sie die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz, der Unparteilichkeit der Amtsführung in der öffentlichen Verwaltung sowie des fairen Wettbewerbs in der freien Wirtschaft verletzt und eine intransparente Privilegienwirtschaft fördert.

Sie fügt den Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat selbst erhebliche Schäden zu. Häufig werden die Bürgerinnen und Bürger in doppeltem Maße belastet: zum einen durch die missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern zur Finanzierung der durch Korruption überhöhten Ausgaben und zum anderen durch erhöhte Folgekosten wie erhöhte Gebühren und Abgaben, die zur Kostendeckung der Überteuerungen aufgewendet werden müssen.

Dazu Innensenator Ronald Schill: „Der Senat zieht die notwendigen Konsequenzen daraus, dass der Rechtsstaat bei der Korruptionsbekämpfung nicht leer laufen darf. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Strafverfolgung nicht ausreichend durchgeführt werden kann, weil den Ermittlungsbehörden das notwendige Instrumentarium fehlt oder es an Zeugen- bzw. Sachbeweisen mangelt.

Deshalb müssen die rechtlichen, materiellen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden. Ebenfalls müssen dem Zeugen Unterstützung und Hilfe angeboten werden. Es geht darum, der Korruption, die bekanntlich schweren volkswirtschaftlichen Schaden verursacht, effektiv sowohl repressiv als auch präventiv entgegen zu treten.

Der Senat hat deshalb heute eine Konzeption zu einer effektiveren Bekämpfung der Korruption in Hamburg beschlossen.“





Dieses Konzept beinhaltet im einzelnen folgende Maßnahmen und Schwerpunkte:Erhöhung der personellen und materiellen Ressourcen im Bereich der Korruptionsrepression und –prävention beim Dezernat Interne Ermittlungen und bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Das Dezernat Interne Ermittlungen, das direkt dem Staatsrat der Innenbehörde unterstellt ist, wurde bereits um vier Mitarbeiter verstärkt.

Einrichtung eines „Bürgertelefons“ bei der Zentralen Beratungsstelle für Korruption beim Dezernat Interne Ermittlungen.

Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungs- und anderen Behörden (z.B. Steuerverwaltung).

Personelle Unterstützung des Dezernat Interne Ermittlungen durch einen Betriebsprüfer der Steuerverwaltung.Die bei den Fachbehörden flächendeckend eingerichteten Innenrevisionen werden mit der Kompetenz ausgestattet, bereits im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungen die erforderlichen Kontrollen durchzuführen.

Die Innenrevision der einzelnen Fachbehörden werden direkt bei den jeweiligen Staatsrätinnen/Staatsräten angebunden und verfügen gegenüber diesen über ein unmittelbares Vortragsrecht.

Der Senat plant die Initiierung eines Informationsfreiheitsgesetzes, um Verwaltungshandeln für den Bürger transparent und nachvollziehbar machen zu können.

Für den Fall der aktiven Mitarbeit bei der Aufklärung von Korruption wird geprüft, ob den verstrickten Mitarbeitern seitens des Dienstherren in Aussicht gestellt werden kann, dass ggf. von disziplinarischen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen abgesehen wird.

Bürger sowie Behördenmitarbeiter sollen verstärkt über Möglichkeiten der Korruptionsrepression und –prävention informiert werden. Hier sollen insbesondere das Internet und behördeninterne Intranet als Informationsträger genutzt werden.
Die vorhandenen Schulungsmaßnahmen werden ausgebaut und außerdem auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der freien Wirtschaft sowie deren Vorgesetzte ausgeweitet.

Darüber hinaus begrüßt der Senat Planungen von Pro Honore e.V., in Zusammenarbeit mit Vertretern der Hamburger Wirtschaft eine Anlaufstelle aufzubauen, an die sich dann Mitarbeiter von Wirtschaftunternehmen oder Firmeninhaber wenden können, wenn sie vertrauliche Hinweise auf Korruption geben möchten.

Das heute beschlossene Konzept wird durch die Behörde für Inneres, die Antikorruptionskonferenz sowie die beteiligten Behörden evaluiert. Ein erster Bericht wird dem Senat zum 31.12.2003 vorgelegt werden.


Pressestelle der Innenbehörde -
Hartmut Kapp -
12. November 2002 /bfi12


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