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„Last Call“ für Obdachlose
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20. August 2002 /bfi20
Bundestagswahl in Hamburg
„Last Call“ für Obdachlose
Mit einem „Last call“ wandte sich heute Landeswahlleiter Walter Wellinghausen, Staatsrat der Behörde für Inneres, an die Obdachlosen dieser Stadt: „Obdachlose Menschen sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. Da ihr Aufenthalt den Wahlbehörden aber nicht bekannt ist, müssen sie sich schriftlich melden, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Hierfür endet die Frist bereits am 1. September.“ Das hierfür notwendige Antragsformular halten die örtlichen Wahlbehörden, die Tagesaufenthaltsstätten für obdachlose Menschen (HERZ AS und Bundesstraße 101) sowie viele andere soziale Einrichtungen in Hamburg bereit.
Wählen können die obdachlosen Menschen dann am 22. September im örtlichen Wahllokal oder in der Tagesaufenthaltsstätte HERZ AS (Norderstraße 66, Stadtteil Klostertor im Bezirk Hamburg-Mitte). Erstmals ist es den obdachlosen Wahlberechtigten zur Bundestagswahl nämlich freigestellt, wo sie in Hamburg wählen: Auch wenn sie sich nicht im Bezirk oder Wahlkreis Hamburg-Mitte gewöhnlich aufhalten, können sie am Wahlsonntag in HERZ AS wählen. Sie müssen sich dann allerdings in der Wahldienststelle des Bezirksamts Hamburg-Mitte (Klosterwall 4, 3. Stock) melden oder ihren Antrag dorthin senden. Das übernehmen auf Wunsch auch die sozialen Einrichtungen. Auf diese Modalitäten haben die Behörde für Soziales und Familie sowie die Behörde für Inneres in einer ganzseitigen Anzeige im August-heft des Straßenmagazins „Hinz & Kunzt“ hingewiesen. Behörde für Inneres, Landeswahlamt, Asmus Rösler
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