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Mehr Transparenz

27. August 2002/fb27

Erster empfängerbezogener Zuwendungsbericht liegt vor

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den ersten empfängerbezogenen Zuwendungsbericht behandelt und zeitnah zu den Haushaltsberatungen über den Haushaltsplan-Entwurf 2003 an die Hamburgische Bürgerschaft weitergeleitet. Er beantwortet damit gleichzeitig das Bürgerschaftliche Ersuchen „Zuwendungen“ (Drs. 17/678).

Finanzsenator Dr. Wolfgang Peiner: „Im Vordergrund der öffentlichen Diskussion um staatliche Zuwendungen stehen der Zuwendungszweck, ein möglicher Mittelmissbrauch u.a. durch Mehrfachförderung, die Wirtschaftlichkeit der Zuwendungsempfänger sowie die Kontrolle bei Vergabe und Abrechnung von Zuwendungen durch die öffentliche Verwaltung. Der Zuwendungsbericht schafft mehr Transparenz über bewilligte Zuwendungen, ermöglicht eine effektivere Mittelverwendung und erlaubt eine nachhaltige Kontrolle durch Senat und Bürgerschaft.“

Inhalt des ersten Zuwendungsberichts

Der Bericht enthält schwerpunktmäßig eine Übersicht über Fördervolumen, Anzahl der Bewilligungen, Empfänger und Zuwendungszweck sowie einen Überblick über das Zuwendungsrecht und -verfahren. Unterschieden wird zwischen laufenden und einmaligen Förderungen. Ab einem Betrag von 10.000 Euro werden Empfänger von Zuwendungen nicht summarisch und mit Fallzahlen dargestellt, sondern namentlich mit ihren jeweiligen Einzelförderungen und Zuwendungszwecken unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte erfasst. Wesentliche Eckpunkte des Zuwendungsberichts sind:

Im Berichtsjahr 2001 wurden insgesamt 6.315 Zuwendungen mit einem Volumen von 714,2 Mio. Euro gewährt. 834 Empfänger erhielten dabei Zuwendungen von mehr als 10.000 Euro. Mit dem Fördervolumen werden unmittelbar und mittelbar rd. 14.000 Arbeitsplätze finanziert.Die Bandbreite der Zuwendungen ist groß und reicht von der Hamburgischen Staatsoper mit fünf einzelnen Zuwendungen von insgesamt 74,1 Mio. Euro bis zu 332 Euro für die Landeszentrale für politische Bildung. Zusammen mit der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) überwiegen die kulturellen Zwecke deutlich, gefolgt von der Beschäftigungsförderung und der gemeinschaftsfinanzierten Forschungsförderung.20 Empfänger mit den höchsten Einzelbewilligungen machen zwar lediglich 2,4 Prozent aller Zuwendungsempfänger aus, erhalten aber 54,7 Prozent des Zuwendungsvolumens. Von den 6.315 Zuwendungen entfallen rund 2/3 oder 4.273 Bewilligungen auf einen Betrag unter 10.000 Euro. Das Fördervolumen beläuft sich hierbei auf 13,4 Mio. Euro. Dies entspricht 1,9 Prozent der gesamten Bewilligungssumme.Bei den Mehrfachförderungen gibt es Zuwendungsempfänger, denen nur von einer Behörde Mittel bewilligt wurden (darunter die einfal GmbH mit 38 Bewilligungen der ehemaligen Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales) und einen Zuwendungsempfänger, der von sechs Behörden insgesamt 23 Zuwendungen erhalten hat (DRK Hamburg e.V.). Am meisten – jeweils 64 – Bewilligungen erhielten die Arbeit und Lernen Hamburg GmbH und GATE mbH. Dies erklärt sich aus einander ergänzenden Förderungen, mit denen arbeitsmarkt-, berufsbildungs- und stadtteilentwicklungspolitische Ziele verfolgt werden.
Erkenntnisse aus dem ersten Zuwendungsbericht

Der Zuwendungsbericht schafft die seit Jahren gewünschte Transparenz im Zuwendungsbereich und ist somit eine wichtige Erkenntnisquelle für Bürger, Betriebe, Politik und öffentliche Verwaltung. Er dient als Nachschlagewerk und strukturelles Kontrollinstrument.

Der Bericht wird alle drei Jahre aktualisiert. Wesentliche Erkenntnisse sind:

Der Senat hat mehrere Prüfaufträge hinsichtlich Verfahrensverbesserungen und Vollständigkeitskontrollen erteilt. Des weiteren sollen etwaige noch vorhandene Fehlerquellen im Bewilligungsverfahren lokalisiert werden. Auch der wachsenden Bedeutung, den Zuwendungszweck im Sinne von Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu konkretisieren, soll vermehrt Rechnung getragen werden. Derzeit wird ein Teil der Zuwendungen vergeben, ohne Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu treffen.Mit der Spezialsoftware INEZ (Integrierte Erfassung und Bearbeitung von Zuwendungen), die derzeit in der an fast allen Mehrfachförderungen beteiligten Behörde für Soziales und Familie (BSF), der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, der Behörde für Umwelt und Gesundheit sowie dem Bezirksamt Hamburg-Mitte pilothaft eingesetzt wird, sowie mit der Einführung der betriebswirtschaftlichen Software SAP/R3 für die Mittelbewirtschaftung der Behörden und Ämter über eine gemeinsame Datenbank, stehen in absehbarer Zeit weitere EDV-gestützte Kontrollmechanismen flächendeckend zur Verfügung.Das detaillierte Prüfen der Fördervoraussetzungen sowie Einzelfall bezogene Detailanalysen insbesondere bei den Abrechnungen durch die Bewilligungsbehörden bleiben nach wie vor unerlässlich. Soweit der Bericht den Bewilligungsbehörden Anlass dafür gibt, dass Zuwendungsempfänger ihre Pflichten verletzt haben, werden daraus sich ergebende zuwendungsrechtliche Konsequenzen (Widerruf des Bescheides, Rückforderung der Zuwendung) geprüft und ggf. gezogen. Diese Prüfungen wurden bereits eingeleitet.Konkrete aufgabenkritische Ansatzpunkte haben sich aus dem Bericht nicht ergeben. Die verbindlichen Mitteilungspflichten seitens der Zuwendungsempfänger über einzusetzende Eigenmittel und etwaige andere Förderquellen (z.B. aus EU-Mitteln, vom Bund oder anderen öffentlichen Einrichtungen bzw. Trägern), die vorgeschriebene Abstimmung der Behörden und Ämter untereinander vor einer Bewilligung sowie die inzwischen vorhandenen Kontrollmechanismen sind zweckmäßig und ausreichend.Für künftige Berichte ist beabsichtigt, die Datenerfassung zu vervollständigen, nur eine Restgröße von verbleibenden Einzelförderungen unterhalb eines Schwellenwertes summarisch darzustellen und somit die Berichtsqualität zu verbessern. Die für diesen Zuwendungsbericht eingeschränkte Erfassung war zweckmäßig, um den Arbeitsaufwand überschaubar zu halten und die terminlichen Vorgaben – Vorlage in zeitlicher Nähe zu den Haushaltsberatungen 2003 – einzuhalten.


Pressestelle der Finanzbehörde, Burkhard Schlesies


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