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Neues Zeugenbetreuungszimmer

16. September 2002 /jb16

Zeugenbetreuungsdienst der Justizbehörde stark nachgefragt

Neues Zeugenbetreuungszimmer


Der Zeugenbetreuungsdienst der Hamburger Justizbehörde erlebt zur Zeit einen noch nie da gewesenen Andrang. Während im Gründungsjahr 1994 rund 125 Personen beim Prozess begleitet wurden, sind es in diesem Jahr bereits jetzt rund 750. Jetzt hat die Hamburger Justizbehörde auch im neuen Amtsgericht Barmbek ein eigenes Zeugenbetreuungszimmer eingerichtet. „Zeugenbetreuung ist wichtig, um die Opfer von Straftaten vor einer erneuten Belastung zu schützen“, sagt der Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch.

Der Zeugenbetreuungsdienst der Hamburger Justizbehörde verfügt zur Zeit über drei feste Stellen, zwei für die Strafjustiz und eine für das Familiengericht. Zusätzlich wird das Zeugenbetreuungsteam regelmäßig durch Praktikantinnen verstärkt, die dort ihr sozialpädagogisches Anerkennungsjahr absolvieren. Außerdem ist es auch Rechtsreferendaren möglich, eine Ausbildungsstation beim Zeugenbetreuungsdienst zu absolvieren. Aufgabe der Mitarbeiterinnen ist es, den Zeugen zu helfen, die häufig vorhandene Angst vor der Begegnung mit dem Angeklagten zu nehmen. Um der starken Nachfrage gerecht zu werden, hat die Hamburger Justizbehörde jetzt auch im neuen Amtsgericht Barmbek ein eigenes Zeugenbetreuungszimmer eingerichtet.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft versucht ebenfalls, Zeugen vor dem Angeklagten zu schützen. Die Vorschriften der Strafprozessordnung, nach denen in der Anklageschrift die Anschriften der Zeugen zu nennen sind, werden in Hamburg im Sinne eines möglichst weit gehenden Opferschutzes ausgelegt. Wenn der Zeuge es wünscht, wird lediglich eine Postfachadresse und keine Straße mit Hausnummer genannt. In Fällen besonders schwerer Kriminalität, wie zum Beispiel sexueller Gewalt gegen Frauen oder Minderjährige, werden die Zeugen über das Landeskriminalamt geladen.

Justizbehörde, Dr. Kai Nitschke


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