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Neue Wege in der Behindertenpolitik
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Neue Wege in der Behindertenpolitik
Persönliches Budget und Pauschalen zur Familienentlastung
Menschen mit Behinderung sollen mehr Einfluss auf die Verwendung der ihnen zustehenden Gelder nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten – dies sieht ein bundesweit einmaliges Modellprojekt der Behörde für Soziales und Familie vor. Senatorin Birgit Schnieber-Jastram erklärte: „Durch das Modellprojekt wollen wir behinderten Menschen mehr Selbstbestimmung und Verantwortung geben. Und gleichzeitig möchten wir die Unterstützung für diejenigen verbessern, die unsere Hilfe benötigen – und dazu gehören sicher die Familien mit behinderten Kindern in unserer Stadt.“ Erreicht werden soll dieses Ziel durch die Erprobung von persönlichen Budgets und die Pauschalierung von Leistungen der Eingliederungshilfe. Das auf zwei Jahre angelegte Modellprojekt hat der Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Persönliches Budget
Von der „Wäschepflege“ über die „Beförderungspauschale“ bis zur „Persönlichen Assistenz im Arbeitgebermodell“ gibt es viele verschiedene Hilfen für behinderte Menschen, die bislang alle einzeln beantragt werden müssen. Diese Leistungen bewilligen die Sachbearbeiter in den Bezirken. Im Rahmen des Modellprojektes, das maximal 100 Teilnehmer vorsieht, soll nun für behinderte Menschen individuell eine Pauschale errechnet werden, die die Kosten für diese Hilfen abdeckt. Die Einführung des „persönlichen Budgets“ bedeutet also die Umstellung von der reinen „Hilfegewährung“ auf die Möglichkeit für behinderte Menschen, eigenständig Hilfen „einzukaufen“. Dies hat zur Folge, dass ein Rollenwechsel der behinderten Menschen vom hilfebedürftigen Klienten zum hilfeeinkaufenden Kunden stattfindet.
Der Senat verspricht sich darüber hinausdass die den Hilfeberechtigten durch die Pauschalierung eingeräumte Einteilungsfreiheit zu einer stärkeren Eigenverantwortlichkeit führt,
für die Hilfeberechtigten die Qualität der Hilfegewährung verbessert wird,
die Pauschalierung zu einer Verwaltungsvereinfachung führt.Die Pauschalbeträge sollen im Regelfall als Monatsbeträge festgesetzt werden. Bestimmte Leistungen können auch in größeren Zeitabständen, z.B. als Jahrespauschale gewährt werden.
Wer kann an dem Modellversuch teilnehmen?
Jeder nicht-stationär versorgte, volljährige, in Hamburg lebende behinderte Mensch, der mindestens eine ambulante Leistung der Eingliederungshilfe erhält, bzw. Anspruch darauf hätte, kann einen Antrag auf die Gewährung eines persönlichen Budgets stellen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Fähigkeit des Hilfeempfängers, eigenverantwortlich das persönliche Budget einzusetzen und zu verwalten.
In dem Modellversuch ist die Zahl der Teilnehmer auf 100 Personen beschränkt.
Unterstützung für Familien
Mit der Erprobung einer neuen „Familienentlastungspauschale“ zur stundenweisen Entlastung von Familien mit behinderten Kindern setzt der Senat erneut ein Zeichen in der Familienpolitik. Senatorin Schnieber-Jastram: „Gerade Eltern, die ihre behinderten Kinder selbst betreuen und versorgen und damit ihre Verantwortung ernst nehmen, sollen mit der Unterstützung des Staates rechnen können.“
Des Weiteren wird es eine Pauschale „Gastweise Unterbringung“ geben, um einer angemessene Unterbringung und Versorgung bei dem plötzlichem Ausfall von betreuenden Angehörigen (oder zur deren vorübergehenden Entlastung) sicherzustellen. Auch diese Hilfen werden bislang einzeln beantragt.
Für diese beiden Pauschalen gibt es keine Teilnehmerbegrenzung. Antragsberechtigt ist jede Familie mit behinderten Kindern, der Leistungen der Eingliederungshilfe zustehen.
Rechtsgrundlage
§ 101a Bundessozialhilfegesetz (BSHG) – Experimentierklausel – ermächtigt den Senat zum Erlass einer Rechtsverordnung als rechtliche Grundlage für Modellvorhaben, in denen die Pauschalierung weiterer Sozialhilfeleistungen erprobt werden kann. Die vom Senat heute beschlossene Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Umsetzung solcher Modellvorhaben im Rahmen der Eingliederungshilfe in Hamburg. Es handelt sich bisher um die einzige Verordnung nach § 101a BSHG in Deutschland, mit der die Erprobung von Pauschalierungen im Bereich der Eingliederungshilfen ermöglicht wird.
Der Modellversuch wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.
Pressestelle der Behörde für Soziales und Familie Anika Wichert
17. Dezember 2002/bsf17b
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