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November-Steuerschätzung 2002
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November-Steuerschätzung 2002
Steuerausfälle so dramatisch wie nie zuvorErgebnis: Einnahmerückgänge gegenüber Mai 2002 von 486 Mio. EUR in 2002 und 2003
Der Senat hat heute die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2002 beraten. Sie basiert auf den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen („AK Steuerschätzungen“) auf Bundesebene unter Berücksichtigung besonderer Strukturen und Entwicklungen Hamburgs. Prognostiziert wurden die voraussichtlichen Steuereinnahmen für das laufende und das kommende Jahr. Daraus ergeben sich Auswirkungen auf die Haushaltsentwicklung 2002 sowie auf die Aufstellung des Haushaltes 2003. Im Rahmen der heutigen Landespressekonferenz haben der Erste Bürgermeister Ole von Beust und Finanzsenator Dr. Wolfgang Peiner wesentliche Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2002 sowie deren Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt vorgestellt.
Erster Bürgermeister Ole von Beust: „Die katastrophale wirtschaftliche Lage und die falsche Steuerpolitik der rot-grünen Bundesregierung haben die Steuereinnahmen weg brechen lassen. Länder und Gemeinden haben dadurch die Grenzen ihrer Belastbarkeit überschreiten müssen. Ich appelliere an alle: Jetzt dürfen keine nicht finanzierbaren Forderungen gestellt werden, sondern Verzicht ist das erste Gebot. Nicht als Selbstzweck, sondern um trotz alledem in die Zukunft investieren zu können.“
Weitere Einnahmerückgänge gegenüber Mai 2002: 486 Mio. EUR für 2002 und 2003
Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2002 werden die in diesem und dem nächsten Jahr zu erwartenden Steuereinnahmen um insgesamt 486 Mio. EUR (2002: rd. 260 Mio. EUR, 2003: rd. 226 Mio. EUR) niedriger liegen und den Hamburger Haushalt weit stärker als geplant belasten. Die Mai-Schätzung hatte bereits eine abgesenkte Prognose von jährlich rund 400 Mio. EUR ergeben. Die für 2003 erwarteten Steuereinnahmen liegen voraussichtlich unter den Einnahmen des Jahres 2000. Die Einnahmeschätzungen sinken gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2001 um etwa 650 Mio. EUR pro Jahr, dies sind rund 10 Prozent der geplanten Steuereinnahmen. Ursachen Die Ursachen der schwachen Entwicklung der Steuereinnahmen sind in erster Linie durch drei Effekte begründet: Lahmende Konjunktur und unzureichende Beschäftigungsentwicklung, Systemwechsel bei der Körperschaftsteuer mit Übergangsregelung, zunehmende Nutzung legaler Gestaltungsmodelle bei der Körperschaftsteuer und illegaler Modelle bei der Umsatzsteuer.
Die aktuelle Steuerschätzung für die Hamburg verbleibenden Steuern hat sich gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2002 vor allem durch niedrigere Lohnsteuererwartungen – als Folge des ungünstigen Arbeitsmarktes – und niedrigere Körperschaftsteuererwartungen – in Folge der Zerlegung angesichts der extrem ungünstigen Entwicklung bei den anderen Bundesländern – verschlechtert. Insgesamt haben sich die Steuereinnahmen (Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer) der Hamburger Unternehmen im Vergleich zu den anderen Bundesländern als relativ stabil erwiesen; dies ist ein Ausdruck der Stärke der vor allem mittelständisch geprägten Wirtschaft in Hamburg.
Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Entwicklung der Wirtschaftskraft und die Entwicklung der Steuereinnahmen seit dem Jahr 2000 entkoppelt haben. Während das Brutto-Inlandsprodukt (BIP) kontinuierlich steigt – wenn auch in einem, im europäischen Vergleich unbefriedigendem Ausmaß –, stagniert die Entwicklung der Steuereinnahmen. Gegenüber 2000 gehen die Einnahmen sogar absolut zurück – ein in diesem Umfang einmaliger Vorgang in der Nachkriegsgeschichte.
Senat legt 2002 und 2003 verfassungskonforme Haushalte vor Der Senat legt für die Jahre 2002 und 2003 verfassungskonforme Haushalte vor. Ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2002 ist nicht erforderlich, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts muss nicht erklärt werden.
Finanzsenator Dr. Wolfgang Peiner: „Die Steuerausfälle treffen Hamburg zwar hart, aber nicht unvorbereitet: Die vom Senat im Februar 2002 verabschiedeten Rahmenvorgaben 2003 und 2004 haben sich als richtig und weitsichtig erwiesen, der Verkauf der restlichen HEW-Anteile über den seinerzeit vereinbarten Kaufpreis hinaus hilft zusätzlich, die Folgen der Steuerrückgänge zu verkraften.“
Dennoch schließt der Senat nicht aus, den Kreditrahmen stärker auszuschöpfen als bisher geplant.
Steuerausfall-Sonderlast Eine stärkere Ausschöpfung des vorhandenen Kreditrahmens 2002 – die sich an der Höhe der prognostizierten Einnahmeausfälle 2002 und 2003 (486 Mio. EUR) orientiert – versteht der Senat als Steuerausfall-Sonderlast und temporäre Kreditaufnahme mit dem Ziel der gesonderten baldmöglichsten Tilgung und wird diese in der finanzpolitischen Berichterstattung entsprechend kennzeichnen.
Notwendige Ergänzung des Haushaltsplan-Entwurfes 2003 Die Ansätze bei den Steuereinnahmen werden entsprechend dem Schätzergebnis korrigiert. Darüber hinaus werden auf Grund aktueller Entwicklungen seit Ende September 2002 mehrere Anpassungen im Haushaltsplan-Entwurf 2003 vorgenommen, u.a.:Zwangsläufige Mehrbedarfe bei der Sozialhilfe von 22 Mio. EUR, beim Wohngeld von 5 Mio. EUR, beim BAföG von 1,6 Mio. EUR, bei den Rentenversicherungsbeiträgen (Arbeitgeberanteil Hamburgs) von 4,5 Mio. EUR sowie bei der Risikovorsorge Steuerverwaltung von 1,6 Mio. EUR.Haushaltssystematische Umschichtung Flutopfersolidaritätsgesetz (2/3 investiv).Vermögensmobilisierung bis zu 150 Mio. EUR (u.a. durch die Veräußerung von Erbbaurechten sowie die 3. Tranche bei Wohnimmobilien), um die Nettokreditaufnahme abzusenken bzw. die zusätzlichen Investitionsbedarfe zu finanzieren.Vor dem Hintergrund der problematischen Lage und des faktischen Haushaltsnotstandes beim Bund und bei vielen Ländern müssen die Zuwächse auf Grund von Tarif- und Besoldungserhöhungen auf ein Minimum begrenzt werden. Auch strukturelle Veränderungen bei der Beamtenbesoldung sind unvermeidlich. Die Tarifgemeinschaft des Bundes und der Länder hat bereits deutlich gemacht, dass alles andere als eine Nullrunde in den anstehenden Tarifverhandlungen und bei der Besoldungsanpassung einen Personalabbau im öffentlichen Dienst nach sich ziehen wird. Es wird also darauf hinaus laufen, entweder mit Lohn- und Besoldungszurückhaltung den vorhandenen Personalbestand zu stützen oder ansonsten nicht tragbare Abschlüsse durch Personalabbau zu kompensieren. Angesichts der Ergebnisse der Steuerschätzung wird zur zumindest teilweisen Kompensation der Einnahmeausfälle und zur Deckung der unabweisbaren Mehrbedarfe (gesetzliche Leistungen) die zentral im Einzelplan 9.2 (Finanzbehörde) vorgehaltene Vorsorge für lineare Tarif- und Besoldungserhöhungen um zunächst 50 Mio. EUR abgesenkt.
Erhöhung der Investitionen in den Jahren 2004 und 2005 Der Senat beabsichtigt, in schwierigen Zeiten ein Zeichen für die Konjunktur und zur Belebung der Wirtschaft zu setzen und die Investitionsobergrenze in den Jahren 2004 und 2005 um je 25 Mio. EUR anzuheben. Eine Ausweitung der Kreditaufnahme wird damit ausdrücklich nicht verbunden sein. Die zusätzlichen zukunftsweisenden Investitionen sollen vielmehr – dem Leitsatz der Umschichtung von altem Vermögen in Neues folgend – aus der Mobilisierung von Vermögenspositionen, die zur Realisierung des Zielbildes der „Wachsenden Stadt“ nachrangig sind, finanziert werden. Der Senat behält sich vor, bereits im Verlauf des Haushaltsjahres 2003 an die Bürgerschaft heranzutreten, wenn einzelne Vorhaben eine vorzeitige Realisierungsreife haben. Ansonsten wird über die zusätzlichen Maßnahmen mit Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfs 2004 und der mittelfristigen Finanzplanung 2003-2007 berichtet werden. Mit der Anhebung der Investitionsquote setzt der Senat in diesen bewegten Zeiten ein Signal des Optimismus und der Zukunftsorientierung.
Finanzpolitische Ziele bleiben bestehen Der Senat bekräftigt noch einmal seine finanzpolitischen Ziele, insbesondere den Betriebshaushalt 2004 auszugleichen sowie die Netto-Neuverschuldung zu senken.
Rückfragen: Pressestelle der Finanzbehörde, Burkhard Schlesies Telefon (040) 428 23-1662, Telefax -2230, E-Mail: burkhard.schlesies@fb.hamburg.de Im Internet: www.hamburg.de/fhh/aktuelle_meldungen/index.htm
AnlageHintergrundinformationen zur November-Steuerschätzung 2002 Steuerrechtlicher Rahmen Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2002 wurden die finanziellen Auswirkungen des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes (Haushaltsfreibetrag), des Gesetzes zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern, des Altfahrzeuggesetzes, des Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes sowie die steuerlichen Regelungen des Flutopfersolidaritätsgesetzes berücksichtigt.
Arbeitskreis Steuerschätzungen Der AK Steuerschätzungen existiert seit 1955 als Beirat beim Bundesfinanzministerium. Er wurde vom damaligen Finanzminister Fritz Schäfer (CSU) ins Leben gerufen und tritt in der Regel zwei Mal jährlich zusammen. Mitglieder des Arbeitskreises sind Finanzexperten des Bundesfinanzministeriums (federführend), der sechs führenden Wirtschaftsforschungsinstitute, des Statistischen Bundesamtes, der Deutschen Bundesbank, des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR), der Länderfinanzministerien und der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände („Deutscher Städtetag“). Geschätzt wird das Steueraufkommen von rund 30 Steuerarten – von der Lohnsteuer bis zur relativ geringen Biersteuer. Der AK Steuerschätzungen trifft seine Prognosen auf der Basis geltenden Steuerrechts. Laufende Gesetzesvorhaben, die noch von Bundestag oder Bundesrat verändert oder verhindert werden können, fließen darin nicht ein. Die Zahlen der Steuerschätzungen werden dem Finanzplanungsrat von Bund, Ländern und Kommunen vorgelegt. Die Länder nehmen regelmäßig eigene Steuerschätzungen vor. Für Hamburg tut dies Finanzbehörde. Die Prognosen des AK Steuerschätzungen bilden zudem die Grundlage für die geschätzte Verteilung im Länderfinanzausgleich. Im Rahmen der Mai-Steuerschätzung werden die Einnahmen für das laufende und die vier Folgejahre geschätzt ermittelt. Sie dienen der Aufstellung des Haushaltes für das jeweils nächste Jahr sowie der Aufstellung der Mittelfristigen Finanzplanung. Die November-Steuerschätzung findet regelmäßig in zeitlicher Nähe – Ausnahme sind Wahljahre – zur parlamentarischen Verabschiedung des Haushaltes statt. Diese Schätzung bezieht sich lediglich auf das laufende und das folgende Jahr.
26. November 2002/fb26
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