Verwaltungsgericht hebt Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Airbus-Geländes in Hamburg-Finkenwerder aus Lärmschutzgründen auf - Bauarbeiten werden fortgesetzt
Mit einer kurzen Pressemitteilung hat das Verwaltungsgericht Hamburg heute seine Entscheidung in den Klageverfahren von zwei fluglärmbetroffenen Bürgern bekannt gegeben. Darin bleibt das Verwaltungsgericht im Grundsatz bei seiner bereits im Eilverfahren am 18. Dezember 2000 getroffenen Entscheidung. Schriftliche Gründe liegen noch nicht vor. Entgegen der in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts angedeuteten Gründe hält die Behörde für Wirtschaft und Arbeit an ihrer Rechtsauffassung fest: Die Zunahme der Fluglärmbelastung überschreitet nicht die Schwelle der Zumutbarkeit, die von der Rechtsprechung für Flughäfen allgemein herausgearbeitet worden ist. Die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes gelten auch für Werksflughäfen. Im Übrigen liegt das Standortsicherungsgesetz entgegen der Auffassung des Gerichts in der Gesetzgebungskompetenz der Bürgerschaft, denn es handelt sich um ein Wirtschaftsförderungsgesetz. Das Gericht hat die Berufung bereits zugelassen. Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit wird dieses Rechtsmittel einlegen. Das Verwaltungsgericht hat keinen Baustopp verfügt. Die Bauarbeiten werden planmäßig fortgesetzt. In diesem Zusammenhang ist auf das überragende wirtschaftspolitische Bedeutung des Projekts für Hamburg und die norddeutsche Region hinzuweisen.