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ISSN 1610-0611
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Radioaktive Leuchtkörper


Das Amt für Arbeitsschutz informiert: Radioaktive Leuchtkörper


Das Amt für Arbeitsschutz weist darauf hin, dass in letzter Zeit häufiger Schlüsselanhänger, Angelbissanzeigen oder sogenannte Nuklearlichter über das Internet angeboten wurden, die das radioaktive Gas Tritium enthalten. Diese Produkte leuchten im Dunkeln und sind in den Farben Gelb, Orange, Blau oder Grün erhältlich. Das Leuchten beruht darauf, dass die Glasröhrchen eine Leuchtschicht enthalten, welche durch ein radioaktives Gas zum Leuchten angeregt wird.

Die Glasröhrchen können durch unsachgemäße Handhabung zu Bruch gehen, aber auch auf Grund von fehlerhafter Verarbeitung undicht werden. Es besteht dann die Möglichkeit, dass der radioaktive Stoff mit der Atemluft eingeatmet werden kann. Da Tritium ein krebserzeugender Stoff ist, ist dies unbedingt zu vermeiden. Bei sachgerechter Handhabung und dichter Umhüllung, besteht dagegen keine Gefährdung durch die radioaktive Strahlung, da das Glas die Strahlung gut abschirmt.

Das Amt für Arbeitsschutz warnt aus diesen Gründen vor dem Erwerb und der Verwendung dieser Produkte. Falls Sie ein solches Produkt zwischenzeitlich schon erworben haben, kön-nen Sie es unter Hinweis auf diese Information beim Amt für Arbeitsschutz, Adolph-Schönfelder Str. 5, 22083 Hamburg, Raum 1144, 11. Stock kostenfrei abgeben.
Bei Rückfragen wenden sich bitte an das Arbeitsschutztelefon: 42863.2112



Behörde für Umwelt und Gesundheit, Pressestelle

19. September 2002 /bug19



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