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Schlegel zu den im Stern erhobenen Vorwürfen
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Staatsrat Volker Schlegel zu den im Stern erhobenen Vorwürfen
Der STERN behauptet jetzt zum 2. Mal, ich stünde in Verdacht der Bestechung oder Vorteilsannahme. Beide Vorwürfe weise ich mit Nachdruck zurück. Der STERN führt nicht einen dienstlichen Vorgang an, für den ich bestochen worden sein könnte; und nennt nicht eine Tatsache, aus der sich ergeben könnte, dass ich mich der Vorteilsannahme schuldig gemacht hätte.In den bisher 30 Berufsjahren habe ich sehr viele Vorträge gehalten und auch Beiträge geschrieben für Bücher, Fachpublikationen o.ä. In einigen wenigen Fällen habe ich für die tagelange Vorbereitung, die privat in meiner Freizeit erfolgt ist, Honorar erhalten, so auch in den beiden vom STERN zitierten Fällen. Dabei habe ich mich vom Wortlaut des Runderlasses 100.-100.37 des Auswärtigen Amtes leiten lassen, nach dessen Ziff. 2 eine solche Nebentätigkeit durch Vortragstätigkeit nicht genehmigungspflichtig war. Ich bin deshalb davon ausgegangen, dass auch keine Anzeigepflicht bestand. Meine Steuererklärungen lasse ich seit vielen Jahren von einem Steuerberater machen. Diesem habe ich die Belege überlassen. Ich habe ihn veranlasst, zu prüfen, ob die ordnungsgemäße Versteuerung noch nachweisbar ist. Im Übrigen enthält der Stern-Artikel vom 28.11. Tatsachenbehauptungen, die falsch sind oder in einen missverständlichen Zusammenhang gestellt werden: Ob es ein Treffen von Lutter und Gadhafi gegeben hat, weiß ich nicht. Ich jedenfalls habe ein solches Treffen nicht vermittelt.Ich habe weder „Hr. Genscher noch Hr. Kinkel nach Hamburg gelotst“.Die Behauptung eines früheren Lutter-Mitarbeiters, ich hätte mindestens über drei Jahre hinweg etwa alle zwei Monate solche Vorträge abgerechnet, aber keinen gehalten, ist frei erfunden.Ich habe dem STERN gegenüber nicht erklärt „ich hätte keine Nebeneinkünfte versteuert, weil es sie nicht gegeben habe.“
Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Andreas Richter 29. November 2002/bwa29
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