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Schuldner- und Insolvenzberatung


Senatsbeschluss

Schuldner- und Insolvenzberatung wird auf private Träger verlagert


Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Bezirksämter wird ab Juli 2003 sukzessive bis zur Mitte des Jahres 2006 auf private Träger verlagert. Dies hat der Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Das Konzept sieht zudem vor, dass sich künftig Schuldner, die über ein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen, an den Beratungskosten angemessen beteiligen. Weiterhin aber trägt die Stadt die Beratungskosten für diejenigen, die Sozialhilfe erhalten oder von Sozialhilfe bedroht sind. Das gilt auch für Leistungsbeziehende nach dem Grundsicherungsgesetz, das zum 1. Januar 2003 in Kraft treten wird. „Von dem neuen Beratungskonzept erwarte ich mir eine zügigere und effektivere Beratung für überschuldete Bürger“, erklärte Senatorin Birgit Schnieber-Jastram.

In Hamburg müssen Schuldner derzeit durchschnittlich 214 Tage warten, bis sie eine Insolvenzberatung von den bezirklichen Stellen erhalten. Zwar konnten die Schuldnerberatungsstellen der Bezirksämter ihre Ergebnisse von 2001 auf 2002 verbessern. Nach wie vor aber steigt die Zahl der Ratsuchenden. So warteten Ende 2001 rund 1140 Personen auf einen Beratungstermin, zum Ende des ersten Halbjahres 2002 waren es rund 1210 Menschen.

Von der Aufgabenverlagerung auf private Träger verspricht sich die zuständige Behörde für Soziales und Familie (BSF) eine Steigerung der Effizienz, insbesondere im Sinne einer Verkürzung der Wartezeiten. Derzeit wendet die Stadt über drei Millionen Euro für die Schuldner- und Insolvenzberatung auf. Eine Einsparung in diesem Bereich wird durch die Umstrukturierung zunächst nicht erwartet. „Vielmehr geht es uns darum, dass durch eine effektivere Arbeit mehr Menschen beraten werden können“, so Senatorin Birgit Schnieber-Jastram.

Die Hamburger Zahlen aus den Jahren 2001 und 2002 zeigen, dass private Träger das Ziel einer kostengünstigen und schnellen Schuldner- und Insolvenzberatung besser erreichen können als eine staatliche Beratung. Im Vergleich zu den bezirklichen Beratungsstellen lagen die Verbraucher-Zentrale Hamburg und das Diakonische Werk bei der Anzahl der abgeschlossenen Fälle pro Mitarbeiter und den dafür durchschnittlich aufgewendeten Kosten jeweils vorn. So konnten zwischen Januar 2001 und Juni 2002 das Diakonische Werk 123 Fälle und die Verbraucher-Zentrale 119 Fälle pro Beraterstelle abschließen, die bezirklichen Schuldnerberatungsstellen erzielten 67 Abschlüsse je Beraterstelle. Während die freien Träger im selben Zeitraum durchschnittlich zwischen 847 Euro und 1062 Euro pro Fall erhielten, kostete die Beratung bei den Bezirksämtern im Schnitt 1377 Euro je Fall.

Das neue Hamburger Modell wird sich an dem Bremer Beratungskonzept orientieren. Dort gelingt seit Jahren eine sehr effektive Arbeit, indem die Schuldner- und Insolvenzberatung ausschließlich von privaten Trägern auf der Basis von Fallpauschalen geleistet wird.

Deshalb soll künftig auch in Hamburg die Schuldner- und Insolvenzberatung durch die privaten Träger über Fallpauschalen finanziert werden. Für jeden Beratungsfall zahlt die Behörde dann eine Pauschale, die nach dem Erfolg der Beratung und dem Umfang des jeweiligen Falles (z.B. Anzahl der Gläubiger) gestaffelt sein wird. Mit dieser fallbezogenen und leistungsorientierten Vergütung wird für die Träger ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, bereits außergerichtlich eine Einigung zwischen Schuldnern und Gläubigern zu erreichen. Damit soll zugleich die Justiz entlastet werden.


Pressestelle der Behörde für Soziales und Familie
Anika Wichert
1. Oktober 2002


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