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Service im Taxengewerbe
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Service im Taxengewerbe
Behörde für Bau und Verkehr startet Initiative zur Qualitätsverbesserung
In der Vergangenheit gab es vermehrt Beschwerden über das Verhalten von Taxifahrern, die beispielsweise gegen die Beförderungspflicht verstießen, indem sie Kurzstrecken ablehnten. Bau- und Verkehrssenator Mario Mettbach hat sich dieser Problematik angenommen. In einem Gespräch mit allen Taxiverbänden wurden Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung im Taxengewerbe diskutiert.Gemeinsam werden die Behörde für Bau und Verkehr und die Taxenverbände Fahrgäste künftig verstärkt über ihre Rechte informieren und die Möglichkeit erleichtern, Beschwerden an die zuständige Stelle bei der Behörde für Bau und Verkehr zu richten. Zu diesem Zweck wurde ein Aufkleber mit der Anschrift der Beschwerdestelle entworfen. Außerdem wird auf ihm darauf hingewiesen, dass ein Beschwerdeformular im Fahrzeug erhältlich ist, auf dem der Fahrgast vor Ort seine Vorwürfe formulieren kann,.
Die Taxenverbände haben angekündigt, Aufkleber und Beschwerdebögen ab heute an Ihre Mitglieder zu verteilen. Die Teilnahme an der Aktion ist freiwillig.
Behörde für Bau und Verkehr, Pressestelle
Anlage zur Pressemitteilung vom 05.11.2002
Das sollten Sie als Fahrgast wissen! Es besteht innerhalb Hamburgs (Pflichtfahrgebiet) grundsätzlich eine Beförderungspflicht, daher darf der Fahrer Ihre Beförderung nicht ablehnen, auch nicht bei einer kurzen Wegstrecke! Eine Beförderung kann z.B. abgelehnt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes darstellt.Sie haben das Recht der freien Taxenwahl auch an Taxenständen, sofern die Vorbeifahrt an wartenden Taxen möglich ist. Tipp: Auf Verlangen muss Ihnen eine vollständig ausgefüllte Quittung ausgestellt werden. Wenn Sie z.B. etwas in der Taxe verloren haben sollten, wird es Ihnen dann möglich sein, Kontakt zu dem Taxenunternehmer aufzunehmen. Sofern Sie nichts anderes bestimmen, ist der kürzeste Weg zum Fahrtziel zu wählen. Abweichungen müssen mit Ihnen abgestimmt werden. Bitte machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, sich bei der
Behörde für Bau und Verkehr, Amt für Verkehr, Taxenstelle, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg, Fax: 040 / 42840-2010
über eine unerfreuliche Taxenfahrt zu beschweren. Damit helfen Sie, die Dienstleistung im Taxengewerbe zu verbessern.
Bitte füllen Sie die Anzeige sorgfältig aus. Beschwerde über Taxenfahrt mit: Absender: Amtl. Kennzeichen: HH-Name: Von: Straße: Nach:PLZ/ Wohnort: Datum: Telefon: Uhrzeit: Weitere Zeugen: Fahrpreis: Euro
Über folgenden Sachverhalt möchte ich mich beschweren (Zutreffendes bitte ankreuzen ):
Mangelhafte Ortskunde Beförderung von......................................nach....................................verweigert Überhöhte Fahrpreisforderung (unbedingt Quittung verlangen!) Zustand des Fahrzeugs Sonstiges
Vorwurf bitte erläutern:
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