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Sozialhilfe: Ergebnisse aus dem Datenabgleich


Sozialhilfe

Ergebnisse aus dem Datenabgleich mit dem Verband deutscher Rentenversicherungsträger


Seit Dezember 2001 führen die Sozialhilfedienststellen der Bezirke auf Veranlassung der Behörde für Soziales und Familie einen Datenabgleich nach §117 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) mit dem Verband deutscher Rentenversicherungsträger (VdR) durch. Dieser Abgleich hat das Ziel, verschwiegene oder nicht korrekt angegebene Einkünfte von Sozialhilfebeziehenden festzustellen, um zu Unrecht gewährte Hilfe zurück zu fordern und künftigem Sozialhilfemissbrauch durch das Verschweigen von Einkommen vorzubeugen. Die ersten Ergebnisse aus dem Datenabgleich liegen nun vor.

In einem automatisierten Verfahren wurden alle Hamburger Sozialhilfebeziehende dahingehend überprüft, ob sie Einkommen haben, die unter Sozialversicherungsnummern erfasst sind. Dazu gehören Erwerbseinkommen, sogenannte 325 Euro Jobs, Arbeitslosengeld und -hilfe sowie alle Arten von Renten.

Die nun vorliegenden Ergebnisse beziehen sich auf abgeglichene Daten aus dem 3. und 4. Quartal des Jahres 2001 sowie aus dem 1. Quartal 2002. Die Fälle, bei denen ein verschwiegenes Einkommen festgestellt wurde, wurden soweit wie möglich zurückverfolgt. Insgesamt konnte eine Schadenssumme in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro, verursacht durch 2.791 Personen (ca. 2,4 Prozent der Sozialhilfebeziehenden), ermittelt werden, die in den vergangenen Jahren bis heute entstanden ist.

„Es geht uns nicht darum, Sozialhilfeempfänger unter einen Generalverdacht des Betruges zu stellen“, stellte Senatorin Birgit Schnieber-Jastram klar: „Es geht uns vielmehr darum, den tatsächlichen Missbrauch von Sozialhilfe zu bekämpfen. Der Datenabgleich hat gezeigt, dass nur ein relativ geringer Teil von Hilfeempfängern diese Leistung zu Unrecht in Anspruch nimmt. Der Datenabgleich hat aber auch gezeigt, dass dadurch ein großer Schaden für die Gesellschaft entsteht. Um dies künftig zu verhindern, werden wir den Datenabgleich nun quartalsweise durchführen.“

Bei 1.757 Personen (63%) bewegen sich die zu viel gezahlten Leistungen in einem Bereich von unter 1.000 Euro. Die größte Schadenssumme ist in dem Bereich über 5.000 Euro eingetreten. Dort verursachten insgesamt 172 Personen (sechs Prozent) einen Schaden von knapp 1,9 Millionen Euro, was einem durchschnittlichen Schaden von rund 11.000 Euro pro Person durch verschwiegene Einkünfte entspricht.





Von den insgesamt 2.791 ermittelten Personen wurden die zu Unrecht erbrachten Leistungen zurück gefordert. Bei 532 Personen kam es zu einer Strafanzeige wegen Unterstützungsbetruges.

Schätzungsweise wird für den zurückliegenden Zeitraum höchstens 1/6 der entstandenen Schadenssumme von 4,5 Millionen Euro auch tatsächlich zurückfließen. Durch einen nun fortlaufenden Datenabgleich werden sich die Schadenssummen aber deutlich verringern. Hier greift dann der präventive Charakter des Datenabgleichs, indem neu verschwiegene Einkünfte spätestens innerhalb drei Monate festgestellt und zurückgefordert werden können. Die Behörde für Soziales und Familie rechnet mit einer Einsparung in der Sozialhilfe durch den Datenabgleich in Höhe von 600.000 Euro.


Pressestelle der Behörde für Soziales und Familie
Anika Wichert,
21. Oktober 2002


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