Titel Hamburg Initiativen Hamburg-Termine Inland International Magazin Archiv Suchen
Hamburg:
Hamburg und Region


Themen:
Soziales • Bürgerrecht • Asyl
  Kinder u. Jugend
  Flüchtlinge 2002
  Bambule
Bildung • Schule • Beruf
Kultur
  Literatur
  Film
Datenschutz
Stadt-PR
  GAL
  SPD
  JuLis
  Wirtschaft
  Städt. Pressestellen


Service:
Impressum
ISSN 1610-0611
Information
Intern
Newsletter
Archiv


Start- und Landbahn zur Airbus A 380-Produktion

3. September 2002 /bwa03

Weiterer Verlängerungsbedarf für die Start- und Landbahn zur Airbus A 380-Produktion in Finkenwerder

Senat beschließt Vorbereitung auf mögliches Genehmigungsverfahren und beruft Luftfahrtkoordinator

Im April 2002 ist von der Airbus Deutschland GmbH an den Senat der Wunsch nach einer weiteren Verlängerung der Start- und Landebahn des Werkes nach Südwesten herangetragen worden. Nach Angaben des Unternehmens reicht die bereits planfestgestellte Verlängerung auf 2.684 Meter aufgrund der weiteren technischen Entwicklung der Frachterversion des Airbus A380 nicht aus. Der Hamburger Senat hatte daraufhin die Behörde für Wirtschaft und Arbeit beauftragt, die fachlich qualifizierte Überprüfung des von Airbus geltend gemachten Bedarfes in die Wege zu leiten und dem Senat zu berichten. Hintergrund ist eine Zusage des alten Hamburger Senates, im Rahmen und nach Maßgabe der vorgesehenen rechtlichen Regelungen alle Schritte zu unternehmen, damit Airbus zu Beginn der Vollproduktion 2006 bei nachgewiesenem, qualifizierbaren weiteren Bedarf eine mit Toulouse vergleichbar leistungsfähige Start- und Landebahnlänge zur Verfügung steht.

Das Ergebnis der Bedarfsprüfung mit Hilfe externer Gutachter liegt jetzt vor. Danach ist die Notwendigkeit einer weiteren Verlängerung der Start- und Landebahn von Airbus im wesentlichen plausibel dargelegt und ohne Alternative. Airbus führt für eine Verlängerung um weitere 589 m insbesondere folgende Aspekte an:

Im Rahmen der Marktabfrage sei von den Kunden der Wunsch nach einer Frachterversion mit großer Reichweite und einer Zuladung von 150 t geäußert worden. Aufgrund dieser Forderung sei der Bau der Frachterversion A380-800F beschlossen worden. Dadurch verändere sich das maximale Abfluggewicht.Ferner seien international weitergehende Anforderungen an die Lärmminderung bei Start und Landung gestellt worden. Die Erfüllung dieser Anforderungen habe ein höheres Gewicht der Triebwerke und damit eine Erhöhung des Flugzeuggewichtes der Frachterversion zur Folge. Airbus hat zugleich erklärt und hervorgehoben, dass auf der durch Planfeststellungsbeschluss vom 08.05.2000 planfestgestellten Start- und Landebahn von 2.684 m die Passagierversion des Airbus A380, für die bereits 80 Aufträge abgeschlossen werden konnten, starten und landen kann.
Die Gutachter haben geprüft, ob die Überführung der Frachterversionen zum Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel eine Variante zur Start- und Landbahnverlängerung sein könnte. Nach Auffassung der Gutachter hätte dies für Airbus wie für den Luftfahrtstandort Hamburg insgesamt gravierende, negative Konsequenzen:

Neben wirtschaftlichen Aspekten (u.a. zusätzliche und teilweise doppelte Investitionen für Flächen, Abstellplätze und sonstige Einrichtungen) entspräche dies auch nicht den notwendigen und der Standortentscheidung von Airbus zugrunde gelegten Rahmenbedingungen für einen modernen, zukunftsweisenden und integrierten Produktions- und Auslieferungsstandort. Es besteht weiter die Gefahr, dass die Kunden eine Verlagerung der Auslieferung nach Fuhlsbüttel nicht akzeptieren und damit die Frachterversion nicht in Hamburg ausgeliefert wird.

Damit auch die Frachterversion des Airbus A380 (–800F) im Airbuswerk in Finkenwerder ausgeliefert werden kann, hat der Hamburger Senat beschlossen, die im Zusammenhang mit einer weiteren Verlängerung der Start- und Landebahn erforderlichen Genehmigungsverfahren/Planfeststellungsverfahren so vorzubereiten, dass sie koordiniert, rechtssicher und mit größtmöglicher Effizienz durchgeführt werden können, sobald Airbus die bereits angekündigten förmlichen Anträge stellt.

In Anbetracht der Bedeutung der Luftfahrtindustrie (Airbus, Lufthansa Technik, Zulieferer) für den Industriestandort Hamburg hat der Senat den Staatsrat der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Volker Schlegel, beauftragt, als Luftfahrtkoordinator die politische Koordination der Hamburger Standortinteressen zu übernehmen. Er wird direkter Ansprechpartner und Verantwortlicher für die hier ansässigen luftfahrtverbundenen Wirtschaftsbereiche auf politischer und administrativer Ebene. Wegen der außerordentlich großen Bedeutung des Ausbaus des Airbus-Werkes und der Vielzahl der daran beteiligten Behörden hat der Senat außerdem für dieses Vorhaben auf der administrativen Ebene einen zentralen Ansprechpartner geschaffen. Diese Aufgabe übernimmt der für Fragen der Luftfahrtindustrie zuständige Amtsleiter in der Behörde für Wirtschaft und Arbeit. Die Aufgaben der Planfeststellungsbehörde bleiben hiervon unberührt.

Die zuständigen Behörden werden den Senat über alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen und zu beachtenden Rechtsgrundlagen berichten sowie die notwendigen Handlungsvorschläge unterbreiten.

Senator Gunnar Uldall: „Mit der Standortentscheidung von Airbus vom Juni 2000 hat Hamburg die einmalige Chance erhalten, sich zu einem Luftfahrtindustriestandort mit voller Systemkompetenz zu entwickeln. Diese Standortentscheidung ist von Airbus nach einem harten, europaweit durchgeführten Wettbewerb getroffen worden. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Standortentscheidung ist, dass die im wettbewerblichen Verfahren abgegebenen Erklärungen und Zusagen auch eingehalten werden.

Aus der von Airbus vorgelegten Begründung des Bedarfs und der durchgeführten gutachterlichen Plausibilitätsprüfung folgt, dass für die A380-Frachterversion über die bisher planfestgestellte Länge hinaus eine weitere Verlängerung der Start- und Landebahn nach Südwesten erforderlich ist. Nach deutschem Planungsrecht kann eine solche Verlängerung erst jetzt, nach Vorliegen eines konkret begründeten Bedarfs, beantragt werden.

Deshalb gibt es zu dem jetzt notwendigen Verfahren aus politischer Sicht keine Alternative. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wird der genaue, auch unter rechtlichen Gesichtspunkten nachweisbare Verlängerungsbedarf im Einzelnen noch geprüft werden. Das gilt selbstverständlich auch für die rechtlich erforderlichen Alternativbetrachtungen.“

Staatsrat Volker Schlegel: „Der Ausbau des Luftfahrtstandortes Hamburg ist wegen der industriellen und stadtwirtschaftlichen Wirkungen von außerordentlich großer Bedeutung. Rund 30.000 Menschen haben einen luftfahrtorientierten Arbeitsplatz. Die Hochtechnologiebranche der zivilen Luftfahrt ist häufig abhängig von staatlichen Entscheidungen insbesondere in der Industrie und Verkehrspolitik sowie der Forschung und Entwicklung auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Um im weltweiten Wettbewerb alle Chancen für den Standort wahrnehmen zu können, kommt es darauf an, die Entwicklung regional eingebundener Kompetenzzentren voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund sehe ich meine Aufgabe als Luftfahrtkoordinator des Hamburger Senates vor allem darin, zusammen mit allen Beteiligten die Kompetenz der ansässigen Wirtschaft und Forschung noch stärker zu bündeln und auszubauen und die Interessen der Hamburger Luftfahrt auf allen Ebenen aktiv zu unterstützen.“


Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Andreas Richter


nach oben

--

< zurück --vorwärts > ↑ nach oben

Ausübung des Rederechts | Hamburg führt wieder geschlossene Heime ein