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ISSN 1610-0611
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Stiftungswesen künftig in der Justizbehörde

Neuorganisation der Stiftungsangelegenheiten

Stiftungswesen künftig in der Justizbehörde


Der Hamburger Senat hat heute beschlossen, dass die Stiftungsangelegenheiten künftig von der Justizbehörde wahrgenommen werden. Die dafür zuständigen Mitarbeiter wechseln Anfang des nächsten Jahres von der Senatskanzlei an die Drehbahn. Justizsenator Dr. Roger Kusch: „Da auch die Zuständigkeit für das Zivilrecht bei der Justizbehörde liegt, sind die Stiftungsangelegenheiten hier bestens aufgehoben.“

In Hamburg gibt es über 850 selbstständige Stiftungen – mehr als in jeder anderen deutschen Stadt. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Neuzugänge zudem stark zugenommen. So stieg die Zahl der Stiftungsgründungen von 19 im Jahr 1997 auf 54 im vergangenen Jahr.

Auf Grund der jetzt beschlossenen Neuorganisation wird das Stiftungsreferat mit den vier Mitarbeitern im Januar des nächsten Jahres in die Justizbehörde umziehen. Nicht betroffen vom Umzug ist der bisherige Abteilungsleiter Dr. Klaus David, der sich auch weiterhin um den Kontakt zwischen den Stiftungen und dem Ersten Bürgermeister kümmern wird.

Justizsenator Dr. Roger Kusch: „Ich freue mich über die neue Zuständigkeit. Stiftungen haben für unsere Gesellschaft eine immer größere Bedeutung. Die Aufgabe des Staates ist es, den Stiftern zu helfen, ihre gemeinnützigen Ziele zu realisieren“.



Justizbehörde
Dr. Kai Nitschke

10. Dezember 2002/jb10


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