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Taxen haben Beförderungspflicht

08. August 2002 /bbv08

Streit um Kurztouren

Taxen haben Beförderungspflicht

Die Behörde für Bau und Verkehr weist auf Folgendes hin:
Hamburger Taxifahrer sind verpflichtet, alle Fahraufträge innerhalb Hamburgs auszuführen - auch Kurztouren!
Nur wenn die Sicherheit und Ordnung des Fahrers, anderer Fahrgäste oder des allgemeinen Straßenverkehrs gefährdet wäre, darf der Auftrag abgelehnt werden.
Verstöße gegen die Beförderungspflicht sollten Fahrgäste umgehend schriftlich melden an:
Behörde für Bau und Verkehr
Amt für Verkehr, Taxenstelle
Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg

Die Behörde wird in den gemeldeten Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fahrer/die Fahrerin einleiten. Dazu werden neben den Angaben zum Ort und zum Zeitpunkt des Vorfalls auch das amtliche Kennzeichen des Taxis sowie die Taxennummer benötigt.
Nach Möglichkeit sollten auch Zeugen benannt werden.

Behörde für Bau und Verkehr
Pressereferat


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