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ISSN 1610-0611
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Terrorismusbekämpfungsgesetz

10. September 2002/bfi10

Senat beschließt Entwurf des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zum Verfassungsschutz


Der Gesetzesentwurf, den Innenstaatsrat Walter Wellinghausen auf der Landespressekonferenz vorstellte, verfolgt das Ziel, Verbesserungen der Bekämpfungsmöglichkeiten des nationalen und internationalen Terrorismus zu erreichen.

Hamburg macht die erweiterten Befugnisse des Terrorismusbekämpfungsgesetzes für das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) anwendbar und lässt Eingriffe in Form akustischer und Bildaufzeichnungen auf Grund von Art. 13 Grundgesetz in Wohnungen und Geschäftsräumen zu.

Das LfV soll u.a. zusätzliche Auskunftsrechte erhalten bei

Geldinstituten Luftfahrtunternehmen Telekommunikations- und Postleistungsunternehmen
zur Aufdeckung und Überwachung möglicher terroristischer Aktivitäten.
Ermöglicht werden soll auch der Einsatz spezieller Geräte zur Ermittlung von Karten- und Gerätenummern sowie des Standorts von Mobiltelefonen.

Das Hamburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz wird im relevanten Bereich bundeseinheitlichen Regelungen angepasst. Lücken bei den Sicherheitsüberprüfungen werden geschlossen und Sicherheitsüberprüfungen ohne Mitwirkung des LfV erhalten eine präzise Rechtsgrundlage.

Die Abstimmungsregelungen mit dem Bund bezüglich des G10-Gesetzes werden modifiziert.

Die Regelungen sollen entsprechend der Festlegungen im Terrorismusbekämpfungsgesetz zunächst auf fünf Jahre befristet sein.

Staatsrat Wellinghausen: „Der Senat ist davon überzeugt, dass die Ermittlungsmöglichkeiten des LfV durch die neuen Befugnisse erheblich verbessert werden können. Die Bürger in Hamburg müssen und können sich bei der Terrorismusabwehr auf einen wehrhaften Staat verlassen.“

Pressestelle der Innenbehörde -
Hartmut Kapp -


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