In seiner heutigen Sitzung hat der Senat entschieden, dass der Trompetenbaum, der im Innenhof des Gebäudes für die Geschlossene Unterbringung an der Feuerbergstraße steht, gefällt werden darf (§ 4 Baumschutzverordnung). Damit wurde eine Entscheidung des Bezirksamtes Hamburg-Nord durch eine Senats-Weisung korrigiert (§5 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz).
Nachdem die Behörde für Soziales und Familie Anfang Oktober einen Antrag auf Genehmigung zur Fällung des Baumes beim Bezirksamt-Nord gestellt hatte, teilte der Bezirksamtsleiter nach einer Sitzung des Kerngebietsausschusses vom 2. Dezember mit, dass der Bezirk diese Genehmigung nicht erteilen werde.
Hintergrund des heutigen Senatsbeschlusses, den Baum nun fällen zu lassen, ist die Realisierung des im September beschlossenen Konzepts zur Geschlossenen Unterbringung für Kinder und Jugendliche. Der Innenhof des gesicherten Gebäudes soll den dort lebenden Minderjährigen einen Aufenthalt im Freien ermöglichen und muss von daher fluchtsicher gestaltet werden. Der in dem Innenhof stehende Trompetenbaum stellt jedoch eine Fluchtmöglichkeit dar, die nun beseitigt wird. Die notwendigen Sicherheitsanforderungen für eine geschlossene Unterbringung können damit realisiert werden. Ohne diese Maßnahme hätte sich die Inbetriebnahme erheblich verzögert.
Pressestelle der Behörde für Soziales und FamilieAnika Wichert 10. Dezember 2002/bsf10