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ISSN 1610-0611
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Verlängerung der Umwandlungsverordnung

Umwandlungsschutz in den Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung

Senat beschließt Verlängerung der Umwandlungsverordnung


Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Umwandlungs- verordnung, welche in den Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung Schutz vor Bewohnerverdrängung im Zuge der Umwandlung von Miet- in Wohneigentum bieten soll, zunächst um 1 Jahr zu verlängern.

Mit Beschluss vom 17.01.1995 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg für das Gebiet Eimsbüttel – Nord / Hoheluft – West und vom 04.07.1995 für die Südliche Neustadt und Barmbek – Süd / Uhlenhorst Soziale Erhaltungsverordnungen unbefristet erlassen. Ziel dieser Verordnung ist es, Verdrängungen der angestammten Wohnbevölkerung infolge von Abriss von Gebäuden, Luxusmodernisierungen mit entsprechenden Mietsteigerungen und Umwandlung von Miet- in Büroräume entgegenzuwirken und die Bewohnerstrukturen in den betroffenen Gebieten zu erhalten. Dazu müssen die genannten Maßnahmen von den Eigentümern im jeweiligen Bezirksamt beantragt und genehmigt werden.

Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde am 06.01.1998 vom Senat die Umwandlungsverordnung befristet bis zum 31.12.2002 erlassen. Aufgrund dieser Verordnung müssen Eigentümer zusätzlich die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beim jeweils zuständigen Bezirksamt beantragen und genehmigen lassen. Dort wird geprüft, ob durch die Umwandlungen das Ziel der Verordnung – Erhalt der Sozialstruktur der Wohnbevölkerung – gefährdet werden könnte.

Als Grundlage für eine Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Sozialen Erhaltungs- und der Umwandlungsverordnung hat die Behörde für Bau und Verkehr in diesem Jahr ein wissenschaftliches Institut mit der Durchführung einer Erfolgskontrolle beauftragt. Kern dieser Untersuchung war eine repräsentative Haushaltsbefragung in den drei Gebieten. Dadurch konnte eine breite Informationsbasis zur Beurteilung der Wirksamkeit der Sozialen Erhaltungsverordnungen und der Umwandlungsverordnung geschaffen werden. Die Auswertung und Analyse sämtlicher ermittelter Daten wird voraussichtlich Anfang 2003 vorliegen.

Um dem Entscheidungsprozeß bezüglich der langfristigen Verlängerung der Umwandlungsverordnung ausreichend zeitlichen Raum zu geben, hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg heute beschlossen, die Umwandlungsverordnung um zunächst 1 Jahr bis zum 31.12.2003 zu verlängern.

Eine endgültige Entscheidung über den weiteren Umgang mit der Umwandlungs- verordnung wird nach Vorlage des Gesamtgutachtens zur Sozialen Erhaltungs- verordnung getroffen werden.



Behörde für bau und Verkehr, Pressestelle
10. Dezember 2002/bbv10a


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