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Wohnraumförderung

Wohnraumförderung

Senat beschließt Eckwerte des Wohnungsbau -programms 2003


Der Senat hat heute die Eckwerte der Hamburger Wohnraumförderung für 2003 beschlossen. Diese umfasst insgesamt Förderungen in Höhe von rund 263 Millionen Euro für circa 4250 Wohnungen.

Senator Mario Mettbach: “Mit den nunmehr beschlossenen Eckdaten für den Wohnungsbau 2003 verteidigt Hamburg seinen Spitzenplatz im Bereich der Wohnraumförderung pro Kopf der Bevölkerung. Spätestens zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus auf gleich bleibend hohem Niveau dürfte die in jüngster Vergangenheit geäußerten Befürchtungen einer drohenden „Wohnungsnot“ entkräften. Wir stellen uns den Herausforderungen der wachsenden Stadt und würden uns freuen, wenn nicht nur Investoren, sondern auch Hamburgerinnen und Hamburger von den angebotenen Fördermöglichkeiten reichlich Gebrauch machen.“

Die Wohnungsbaukreditanstalt wird im kommenden Jahr die Möglichkeit haben, zinsverbilligte Darlehen in Höhe von 255 Millionen Euro bereitzustellen. Hinzu kommen Zuschüsse aus dem Hamburger Programm zur Modernisierungs- und Instandsetzungsförderung in Höhe von 7,67 Millionen Euro.

Mit dem Wohnungsbauprogramm 2003 wird die Förderung von rund 3000 Wohneinheiten ermöglicht. Dies umfasst 1200 Wohnungen im Eigenheimprogramm 1200 Wohnungen)

1800 Wohnungen im Bereich Neubau, Umbau und Modernisierung von Mietwohnungen Hinzu kommen 1250 Wohnungen aus dem Bereich des Landesprogramms Modernisierung.

Was ist neu? Nicht zuletzt mit Blick auf das Ziel der Wachsenden Stadt soll das selbst genutzte Wohneigentum in Hamburg künftig noch stärker gefördert werden.Der Koalitionsvereinbarung entsprechend wird die Förderung des Erwerbs von gebrauchten Wohnungen ausgeweitet: Auch Familien mit 1 Kind (bisher mindestens 2 Kinder) können künftig für den Erwerb eines gebrauchten Eigenheims, oder auch der bisher zur Miete bewohnten Wohnung, Fördermittel über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt erhalten.Bei den Förderkonditionen für den Mietwohnungsbau wurden begrenzte Veränderungen, zum Teil bedingt durch die Anpassung an das neue Wohnraumförderungsgesetz des Bundes vorgenommen.
Eine wichtige Verbesserung für Investoren besteht darin, dass künftig Grundstückskosten bis zu 410 € je m-⊃2; Wohnfläche (gegenüber bisher 220 Euro/m⊃2;) förderfähig sind. Mit der veränderten Handhabung sollen künftig auch private Grundstücke außerhalb sehr einfacher Wohnlagen für den geförderten Wohnungsbau mobilisiert werden.

Die Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Mietwohnungen im Hamburger Landesprogramm soll im kommenden Jahr fortgesetzt, aber vorrangig auf Gebiete der Sozialen Stadtteilentwicklung und Großsiedlungen konzentriert werden. Gleichzeitig können Modernisierungsmaßnahmen künftig (im gesamten Stadtgebiet) auch aus dem allgemeinen Wohnungsbau- programm gefördert werden. Dieses neue Förderangebot ist vor allem auf kostenintensivere Modernisierungsmaßnahmen zugeschnitten.Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten ausführliche Informationen bei der hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK):

Neubau von Eigentum,
Erwerb gebrauchter Immobilien: Herr Oncken, Tel.: 040 / 2 48 46 – 2 45
Neubau von Miet- und
Genossenschaftswohnungen,
Modernisierungen: Herr Günther, Tel.: 040 / 2 48 46 – 3 14

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Behörde für Bau und Verkehr, Pressestelle
10. Dezember 2002/bbv10


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