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Zuwanderungsgesetz

Wichtiges Signal für politische Kultur –
Weg frei für überarbeitetes Zuwanderungsgesetz

Hamburger Senat begrüßt Urteil des BundesverfassungsgerichtsMit Genugtuung hat der Hamburger Senat auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz reagiert. „Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die politische Kultur in unserem Lande. Demokratische Entscheidungsverfahren können nicht nach Belieben einzelner Parteien außer Kraft gesetzt werden“, kommentiert der Erste Bürgermeister Ole von Beust die Haltung des Senats. Die Bedenken der Hamburger Koalition aus CDU, Partei Rechtsstaatlicher Offensive und FDP gegen das Zustandekommen des Gesetzes seien damit von höchster Stelle bestätigt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen das rot-grüne Zuwanderungsgesetz gestoppt. Sechs unionsgeführte Länder hatten dagegen geklagt, dass die Stimmen Brandenburgs im Bundesrat trotz uneinheitlicher Stimmabgabe als Zustimmung gewertet wurden. Das heutige Urteil des Gerichts bedeutet, dass das Gesetz nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und somit auch nicht zum 1. Januar 2003 in Kraft treten kann.

„Jetzt haben wir die Chance, unabhängig vom Bundestagswahlkampf noch einmal sachlich über die Inhalte des Zuwanderungsgesetzes zu reden“, hofft Ole von Beust. „Nun sind zügige Verhandlungen nötig. Mit einigen Nachbesserungen kann so endlich eine vernünftige Regelung getroffen werden.“


Staatliche Pressestelle
Christian Schnee

18. Dezember 2002 /pr18


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