Die Ausländerbehörde Hamburg hat am Montag zwei türkische Staatsangehörige abgeschoben, die sich aufgrund von Verurteilungen wegen Drogenhandels in Haft befanden.
Bei der einen Person handelt es sich um einen 38-jährigen, der durch das Landgericht Hamburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Betäubungsmittelhandels und -besitzes, Urkundenfälschung sowie illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts verurteilt worden war. Der Mann hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach in Deutschland aufgehalten und erfolglose Asylverfahren betrieben. Auch wurde er bereits dreimal, zuletzt im Jahre 1992 in sein Heimatland zurückgeführt.
Bei dem zweiten Türken handelt es sich um einen 23-jährigen, der ebenfalls durch das Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden war. Auch er wurde nach erfolglosem Asylverfahren bereits einmal 1998 in die Türkei abgeschoben.
Nunmehr wurden beide vorzeitig aus Haft heraus abgeschoben. Sollten sie nochmals nach Deutschland zurückkehren, droht Ihnen die weitere Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen sowie die erneute Abschiebung.
Für Rückfragen: Behörde für Inneres, Einwohner-Zentralamt, Peter Keller Tel.: 428 39-2121 www.eza.hamburg.de