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Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung: SPD Hamburg startet Volksinitiative
Die SPD Hamburg startet eine Volksinitiative für den Rechtsanspruch auf gute und zeitlich ausreichende Kinderbetreuung. "Wir wollen erreichen, dass Eltern, die beide berufstätig sind, eine Garantie auf Betreuung ihrer Kinder bekommen. Wir brauchen in Hamburg ein zeitlich ausreichendes und ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot", sagten der SPD-Landesvorsitzende Olaf Scholz und der jugendpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Thomas Böwer, am Dienstag. Die Hamburger SPD ist Initiatorin der Aktion. "Die Hamburgerinnen und Hamburger haben es in der Hand. Sie können entscheiden, was hier passiert", so Böwer.
Als wichtigste Ziele bezeichneten Scholz und Böwer die "Hamburger Garantie" für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: "Alle Eltern, die berufstätig oder in der Ausbildung sind, sollen einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben", so Scholz und Böwer. Eltern sollen darüber hinaus wie in der Schule über Elternräte Einfluss auf die Kita-Politik nehmen können. Ein Kuratorium soll sich um die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in Kindertagesstätten beschäftigen. Eine bessere Gesundheitsförderung soll durch eine geregelte Zusammenarbeit zwischen Kitas, Jugendämtern und Gesundheitsfürsorge erreicht werden.
Derzeit fehlen in Hamburg nach einer aktuellen Studie allein 18.000 Betreuungsplätze für Kinder von berufstätigen Eltern. Durch das von Senator Lange geplante Gutscheinsystem werden darüber hinaus nach Schätzungen der Hamburger Wohlfahrtsverbände 20.000 Betreuungsplätze negativ betroffen sein.
Informationen zur laufenden Kita-Gesetzdebatte
Im Jahr 2003 wird die Debatte um ein neues Kinderbetreuungsgesetz in eine neue Phase gehen. Die meisten Hamburger Familien werden diese Neuregelung mit Interesse verfolgen - immerhin gibt heute kaum noch Kinder, die nicht vor der Schule zumindest den Kindergarten besucht haben, und jedes fünfte Krabbel- und Schulkind besucht zur Zeit Krippe oder Hort. Für die Organisation einer modernen Familie sind die Kindertagesstätten und Kindertagesmütter unverzichtbar; und auch aus der vorschulischen Bildung und aus einem neugierigen Kinderalltag sind Kitas nicht mehr wegzudenken. Zur Debatte stehen derzeit zwei Gesetzentwürfe: der Entwurf der Initiative für eine kinder- und familiengerechte Kita-Reform und der Entwurf des Senats.
Die wichtigsten Unterschiede:
Wer bekommt den Kita-Gutschein? * Die Initiative für eine kinder- und familiengerechte Kita-Reform schreibt mit ihrem Gesetz KibeG (Kinderbetreuungsgesetz) eine Hamburger Garantie auf Kinderbetreuung fest: Alle Kinder, deren Eltern berufstätig sind oder eine Ausbildung machen, sollen einen Anspruch auf Kinderbetreuung im vollen zeitlichen Umfang der Abwesenheit ihrer Eltern haben. Kinder mit besonderem Förderbedarf - sei es ein allgemein pädagogischer oder ein spezieller Sprachförderbedarf - erhalten ebenfalls eine Garantie auf einen Kita-Platz. Der klassische Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die 3- bis 6-Jährigen wird von täglich 4 Stunden auf 5 Stunden erhöht. Nur unter diesen Prämissen wird die Umstellung von einer zentralen Planung des Kita-Angebotes zu einer nachfrageorientierten Steuerung über Kita-Gutscheine den Bedürfnissen von Familien gerecht. 50 Mio. EUR wird die Hamburger Garantie jährlich kosten. Die Initiative für eine kinder- und familiengerechte Kita-Reform ist überzeugt, dass dieses Geld gut angelegt sein wird. Wir bringen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen großen Schritt voran. Wir leisten zugleich den wirkungsvollsten Schutz vor Familienarmut. Wir gleichen Bildungschancen von Kindern an und gewährleisten Sprachförderung nicht erst ein Jahr vor dem Schuleintritt. (KibeG § 6) * Im Senats-Entwurf gibt es keine solche Garantie - die Bewilligungskriterien für einen Kita-Gutschein werden über den Verordnungsweg geregelt. Danach soll zwar allen berufstätigen Eltern, die bereits einen Kita-Platz haben, dieser Platz weiterhin sicher bleiben. Für berufstätige Eltern, die noch keinen Kita-Platz für ihre Kinder haben, gilt allerdings: wer zu erst den Antrag stellt, hat die größten Chancen auf einen Platz. Von einer Garantie auf Kinderbetreuung kann keine Rede sein. Das Bewilligungskriterium Sprachförderung greift in dem Entwurf der Förderungsverordnung nur für 5-Jährige, die bisher noch keinen Kindergarten besucht haben. In den Genuss dieser engen Regelung werden allenfalls ein paar hundert Kinder kommen. (Senats-Entwurf KitaG § 4 u. Entwurf der Förderungsverordnung § 1, Abs.1) Sinnvolle Sprachförderung indes muss bereits bei den 3-Jährigen mit einem ganztägigen Kindergarten-Platz einsetzen. Um Sicherheit in der Sprache zu bekommen brauchen Kinder Zeit, qualifizierte Erzieherinnen und keine Crashkurse.
Wie wichtig ist Bildung? * Entwurf der Initiative für eine kinder- und familiengerechte Kita-Reform: Die Ansprüche an die Bildungsprozesse von Kindern wachsen. Damit wachsen auch die Herausforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher. Mit der Einrichtung eines Qualifizierungskuratoriums am Amt für Jugend soll die Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern weiterentwickelt werden und so einen institutionellen Rahmen finden. (KibeG, § 3) * Senats -Entwurf: Hier findet sich zum Thema Bildung in der Kita nichts, was die Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in dieser Frage konkretisieren würde.
Wie sehen die Beteiligungsrechte von Kindern und Eltern aus? * Entwurf der Initiative für eine kinder- und familiengerechte Kita-Reform: Die Beteiligungsrechte von Kindern und Eltern erhalten Gesetzesrang. Für Hortkinder sind ähnlich Beteiligungsformen vorgesehen wie in der Schule; Krippen- und Kindergartenkinder können von einer selbst gewählten Ombudsfrau unterstützt werden. Eltern sollen ihre Kita-Interessen nicht nur wie bisher in ihrer Kindertagesstätte vertreten können, sondern in Bezirks- und Landeselternvertretungen auch politisch an Einfluss gewinnen. Diese Ausweitung von Elternrechten, die es in dieser Form bisher nur in Berlin gibt, trägt dem Bedeutungszuwachs der Kitas für Bildungschancen und Familienalltag Rechnung. (KibeG §§ 23, 24, 25) * Senats -Entwurf: Hier gehen die Elternrechte nicht über die Mitbestimmung in der Kita hinaus. Die Beteiligungsrechte von Kindern sind nicht näher festgelegt. (Lange-Entwurf KitaG § 19)
Wie verbindlich wird die Gesundheitsförderung in der Kita? * Entwurf der Initiative für eine kinder- und familiengerechte Kita-Reform: Wie die meisten anderen Kita-Gesetze der Länder bietet der Entwurf der Initiative eine klare Regelung der Gesundheitsförderung. Besonders wichtig ist uns, dass Kinder, die einen Kita-Platz erhalten, die altersgemäßen Vorsorgeuntersuchungen gemacht haben. Die Schuleingangsuntersuchung soll für Kindergartenkinder vom sechsten auf das vierte Lebensjahr vorgezogen werden. Je schneller Seh- und Hörschwächen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung der Sprache oder Motorik entdeckt werden, um so wirkungsvoller kann gegengesteuert werden. (KibeG § 4) * Senats -Entwurf: Hier findet Gesundheitsförderung keine gesetzliche Verankerung.
Wie hoch sollen künftig die Elternbeiträge sein? * Entwurf der Initiative für eine kinder- und familiengerechte Kita-Reform: Das Kindergeld soll nach dem Entwurf der Initiative nicht mehr zum Nettoeinkommen einer Familie hinzugerechnet werden, wenn es darum geht den Elternbeitrag zu ermitteln. Darüber hinaus sollen Unterhalt zahlende Eltern ein so genanntes Zählkind geltend machen können, wenn sie ein Kind aus ihrer neuen Familie in der Kinderbetreuung unterbringen. Diese Regelung nimmt erstmals auch Rücksicht auf die andere Lebensrealität in den Patchworkfamilien. (KibeG § 9) * Senats -Entwurf: Der Senat folgt in der Frage des Kindergelds nunmehr in etwa dem Entwurf der Initiative. Da allerdings der Kita-Etat nicht gleichzeitig aufgestockt wird, werden im Budget 7 Mio. EUR fehlen, die nur über die Absenkung der Platzversorgung zu finanzieren sind. Sprich: rd. 950 Ganztags- oder 3.300 Halbtagsplätze im Kindergartenbereich müssten abgebaut werden, um diese Summe zu erwirtschaften. Der Senat erweist den Eltern damit einen Bärendienst. Überlegungen zu einer Entlastung von Patchworkfamilien fehlen vollkommen. (KitaG § 7)
Hamburg, den 17. Dezember 2002 Christoph Holstein SPD Hamburg - Presse und Kommunikation -
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