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Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung:

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung:
SPD Hamburg startet Volksinitiative

Die SPD Hamburg startet eine Volksinitiative für den Rechtsanspruch auf gute
und zeitlich ausreichende Kinderbetreuung. "Wir wollen erreichen, dass
Eltern, die beide berufstätig sind, eine Garantie auf Betreuung ihrer Kinder
bekommen. Wir brauchen in Hamburg ein zeitlich ausreichendes und ein
qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot", sagten der SPD-Landesvorsitzende
Olaf Scholz und der jugendpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion,
Thomas Böwer, am Dienstag. Die Hamburger SPD ist Initiatorin der Aktion.
"Die Hamburgerinnen und Hamburger haben es in der Hand. Sie können
entscheiden, was hier passiert", so Böwer.

Als wichtigste Ziele bezeichneten Scholz und Böwer die "Hamburger Garantie"
für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: "Alle Eltern, die berufstätig
oder in der Ausbildung sind, sollen einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz
für ihre Kinder haben", so Scholz und Böwer. Eltern sollen darüber hinaus
wie in der Schule über Elternräte Einfluss auf die Kita-Politik nehmen
können. Ein Kuratorium soll sich um die Aus- und Weiterbildung der
Beschäftigten in Kindertagesstätten beschäftigen. Eine bessere
Gesundheitsförderung soll durch eine geregelte Zusammenarbeit zwischen
Kitas, Jugendämtern und Gesundheitsfürsorge erreicht werden.

Derzeit fehlen in Hamburg nach einer aktuellen Studie allein 18.000
Betreuungsplätze für Kinder von berufstätigen Eltern. Durch das von Senator
Lange geplante Gutscheinsystem werden darüber hinaus nach Schätzungen der
Hamburger Wohlfahrtsverbände 20.000 Betreuungsplätze negativ betroffen sein.



Informationen zur laufenden Kita-Gesetzdebatte

Im Jahr 2003 wird die Debatte um ein neues Kinderbetreuungsgesetz in eine
neue Phase gehen. Die meisten Hamburger Familien werden diese Neuregelung
mit Interesse verfolgen - immerhin gibt heute kaum noch Kinder, die nicht
vor der Schule zumindest den Kindergarten besucht haben, und jedes fünfte
Krabbel- und Schulkind besucht zur Zeit Krippe oder Hort. Für die
Organisation einer modernen Familie sind die Kindertagesstätten und
Kindertagesmütter unverzichtbar; und auch aus der vorschulischen Bildung und
aus einem neugierigen Kinderalltag sind Kitas nicht mehr wegzudenken.
Zur Debatte stehen derzeit zwei Gesetzentwürfe: der Entwurf der Initiative
für eine kinder- und familiengerechte Kita-Reform und der Entwurf des
Senats.



Die wichtigsten Unterschiede:

Wer bekommt den Kita-Gutschein?
* Die Initiative für eine kinder- und familiengerechte Kita-Reform
schreibt mit ihrem Gesetz KibeG (Kinderbetreuungsgesetz) eine Hamburger
Garantie auf Kinderbetreuung fest: Alle Kinder, deren Eltern berufstätig
sind oder eine Ausbildung machen, sollen einen Anspruch auf Kinderbetreuung
im vollen zeitlichen Umfang der Abwesenheit ihrer Eltern haben. Kinder mit
besonderem Förderbedarf - sei es ein allgemein pädagogischer oder ein
spezieller Sprachförderbedarf - erhalten ebenfalls eine Garantie auf einen
Kita-Platz. Der klassische Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für
die 3- bis 6-Jährigen wird von täglich 4 Stunden auf 5 Stunden erhöht. Nur
unter diesen Prämissen wird die Umstellung von einer zentralen Planung des
Kita-Angebotes zu einer nachfrageorientierten Steuerung über Kita-Gutscheine
den Bedürfnissen von Familien gerecht. 50 Mio. EUR wird die Hamburger
Garantie jährlich kosten. Die Initiative für eine kinder- und
familiengerechte Kita-Reform ist überzeugt, dass dieses Geld gut angelegt
sein wird. Wir bringen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen großen
Schritt voran. Wir leisten zugleich den wirkungsvollsten Schutz vor
Familienarmut. Wir gleichen Bildungschancen von Kindern an und gewährleisten
Sprachförderung nicht erst ein Jahr vor dem Schuleintritt. (KibeG § 6)
* Im Senats-Entwurf gibt es keine solche Garantie - die
Bewilligungskriterien für einen Kita-Gutschein werden über den
Verordnungsweg geregelt. Danach soll zwar allen berufstätigen Eltern, die
bereits einen Kita-Platz haben, dieser Platz weiterhin sicher bleiben. Für
berufstätige Eltern, die noch keinen Kita-Platz für ihre Kinder haben, gilt
allerdings: wer zu erst den Antrag stellt, hat die größten Chancen auf einen
Platz. Von einer Garantie auf Kinderbetreuung kann keine Rede sein. Das
Bewilligungskriterium Sprachförderung greift in dem Entwurf der
Förderungsverordnung nur für 5-Jährige, die bisher noch keinen Kindergarten
besucht haben. In den Genuss dieser engen Regelung werden allenfalls ein
paar hundert Kinder kommen. (Senats-Entwurf KitaG § 4 u. Entwurf der
Förderungsverordnung § 1, Abs.1) Sinnvolle Sprachförderung indes muss
bereits bei den 3-Jährigen mit einem ganztägigen Kindergarten-Platz
einsetzen. Um Sicherheit in der Sprache zu bekommen brauchen Kinder Zeit,
qualifizierte Erzieherinnen und keine Crashkurse.

Wie wichtig ist Bildung?
* Entwurf der Initiative für eine kinder- und familiengerechte
Kita-Reform: Die Ansprüche an die Bildungsprozesse von Kindern wachsen.
Damit wachsen auch die Herausforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher.
Mit der Einrichtung eines Qualifizierungskuratoriums am Amt für Jugend soll
die Aus- und Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern weiterentwickelt
werden und so einen institutionellen Rahmen finden. (KibeG, § 3)
* Senats -Entwurf: Hier findet sich zum Thema Bildung in der Kita
nichts, was die Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in
dieser Frage konkretisieren würde.



Wie sehen die Beteiligungsrechte von Kindern und Eltern aus?
* Entwurf der Initiative für eine kinder- und familiengerechte
Kita-Reform: Die Beteiligungsrechte von Kindern und Eltern erhalten
Gesetzesrang. Für Hortkinder sind ähnlich Beteiligungsformen vorgesehen wie
in der Schule; Krippen- und Kindergartenkinder können von einer selbst
gewählten Ombudsfrau unterstützt werden. Eltern sollen ihre Kita-Interessen
nicht nur wie bisher in ihrer Kindertagesstätte vertreten können, sondern in
Bezirks- und Landeselternvertretungen auch politisch an Einfluss gewinnen.
Diese Ausweitung von Elternrechten, die es in dieser Form bisher nur in
Berlin gibt, trägt dem Bedeutungszuwachs der Kitas für Bildungschancen und
Familienalltag Rechnung. (KibeG §§ 23, 24, 25)
* Senats -Entwurf: Hier gehen die Elternrechte nicht über die
Mitbestimmung in der Kita hinaus. Die Beteiligungsrechte von Kindern sind
nicht näher festgelegt. (Lange-Entwurf KitaG § 19)



Wie verbindlich wird die Gesundheitsförderung in der Kita?
* Entwurf der Initiative für eine kinder- und familiengerechte
Kita-Reform: Wie die meisten anderen Kita-Gesetze der Länder bietet der
Entwurf der Initiative eine klare Regelung der Gesundheitsförderung.
Besonders wichtig ist uns, dass Kinder, die einen Kita-Platz erhalten, die
altersgemäßen Vorsorgeuntersuchungen gemacht haben. Die
Schuleingangsuntersuchung soll für Kindergartenkinder vom sechsten auf das
vierte Lebensjahr vorgezogen werden. Je schneller Seh- und Hörschwächen oder
Auffälligkeiten in der Entwicklung der Sprache oder Motorik entdeckt werden,
um so wirkungsvoller kann gegengesteuert werden. (KibeG § 4)
* Senats -Entwurf: Hier findet Gesundheitsförderung keine gesetzliche
Verankerung.

Wie hoch sollen künftig die Elternbeiträge sein?
* Entwurf der Initiative für eine kinder- und familiengerechte
Kita-Reform: Das Kindergeld soll nach dem Entwurf der Initiative nicht mehr
zum Nettoeinkommen einer Familie hinzugerechnet werden, wenn es darum geht
den Elternbeitrag zu ermitteln. Darüber hinaus sollen Unterhalt zahlende
Eltern ein so genanntes Zählkind geltend machen können, wenn sie ein Kind
aus ihrer neuen Familie in der Kinderbetreuung unterbringen. Diese Regelung
nimmt erstmals auch Rücksicht auf die andere Lebensrealität in den
Patchworkfamilien. (KibeG § 9)
* Senats -Entwurf: Der Senat folgt in der Frage des Kindergelds
nunmehr in etwa dem Entwurf der Initiative. Da allerdings der Kita-Etat
nicht gleichzeitig aufgestockt wird, werden im Budget 7 Mio. EUR fehlen,
die nur über die Absenkung der Platzversorgung zu finanzieren sind. Sprich:
rd. 950 Ganztags- oder 3.300 Halbtagsplätze im Kindergartenbereich müssten
abgebaut werden, um diese Summe zu erwirtschaften. Der Senat erweist den
Eltern damit einen Bärendienst. Überlegungen zu einer Entlastung von
Patchworkfamilien fehlen vollkommen. (KitaG § 7)

Hamburg, den 17. Dezember 2002
Christoph Holstein
SPD Hamburg
- Presse und Kommunikation -


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