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ISSN 1610-0611
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Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)

Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) hat die inhaltliche
Arbeit aufgenommen und wirbt um neue Mitglieder

Am Mittwoch, dem 27. November 2002, fand in der Französischen
Friedrichstadtkirche auf dem Gendarmenmarkt in Berlin die 2. Vollversammlung
des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement statt. Ausführliche
Informationen finden sich unter http://www.freiwillig.de

In viermonatiger intensiver Arbeit hat das Netzwerk seine Statuten als
künftige Arbeitsgrundlage entwickelt. Sie wurden nach ausführlicher
Diskussion und Einbringung von Änderungsanträgen von den Mitgliedern
verabschiedet. Bis zum März werden noch letzte offene Fragen überarbeitet
und feinjustiert. Die Statuten werden auf der 3.Vollversammlung am
27./28.März 2003 in Berlin in Kraft gesetzt. Damit sind Aufgabenprofil und
Kriterien der Mitgliedschaft des Netzwerks geklärt.

Nach den strukturellen Vorarbeiten beginnt das Bundesnetzwerk nunmehr mit
der inhaltlichen Arbeit. An den Projektgruppen des Netzwerks können sich
sowohl Mitglieder des Netzwerks als auch die an einer künftigen
Mitgliedschaft oder Mitarbeit interessierten Organisationen beteiligen.

Vorschläge für Projektgruppen werden bei der vorläufigen
Bundesgeschäftstelle gesammelt. Erste Gruppentreffen zur inhaltlichen
Profilierung von Themen für die Agenda des Netzwerks werden im Februar und
März 2003 stattfinden und Arbeitsvorschläge für die 3. Vollversammlung
machen. Die Steuerungsgruppe wird aus diesen Vorschlägen einen
Programmvorschlag des Netzwerks für das kommende Jahr erarbeiten. Die
Einsetzung der Projektgruppen mit konkretem Arbeitsauftrag erfolgt dann
durch Beschluss der 3. Vollversammlung Ende März 2003.

Ab sofort ist die Aufnahme neuer Mitglieder möglich. Formlose
Mitgliedschaftsanträge mit begleitendem Informationsmaterial zum
Antragsteller (insbesondere dazu, ob bundesweite Tätigkeit vorliegt) können
bei der vorläufigen Bundesgeschäftstelle eingereicht werden. Die formale
Aufnahme der neuen Mitglieder erfolgt zu Beginn der nächsten Vollversammlung
des Netzwerks durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

Mitglied im Bundesnetzwerk kann grundsätzlich werden, wer:

- sich im gesellschaftlichen Miteinander an den Prinzipien Gewaltfreiheit
und Toleranz orientiert,

- demokratische Zielsetzungen im Sinne des Grundgesetzes verfolgt,

- die allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkennt und

- dem Gemeinwohl und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
verpflichtet ist.

Das Netzwerk hat stimmberechtigte und kooperierende Mitglieder aus den drei
gesellschaftlichen Sektoren Bürgergesellschaft und Dritter Sektor, Staat und
Kommunen sowie Wirtschaft und Arbeitsleben.

Stimmberechtigte Mitglieder aus Bürgergesellschaft und Drittem Sektor sind
insbesondere:

- bundesweit relevante Organisationen, Verbände, Zusammenschlüsse, Netzwerke
und Bundesinitiativen, die sich den Zielen des bundesweiten Netzwerks
verpflichtet fühlen,

- Kirchen und Religionsgemeinschaften,

- bundesweit relevante gemeinnützige Stiftungen,

- bundesweit relevante Bildungs- und Forschungseinrichtungen,

- Parteien und parteipolitische Vereinigungen,

- träger- und bereichsübergreifende Landesnetzwerke zur Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements.

Stimmberechtigte Mitglieder von Bund, Ländern und Kommunen können
insbesondere sein:

- Vertreterinnen und Vertreter des Bundes,

- die Bundesländer, jeweils vertreten durch das für bürgerschaftliches
Engagement federführende Ministerium,

- die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und
Gemeindebund, Deutscher Landkreistag).

Stimmberechtigte Mitglieder aus dem Bereich Wirtschaft und Arbeitsleben
können sein:

- Zusammenschlüsse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Medien auf
Bundesebene,

- bundesweit tätige Unternehmen (mehrere Standorte in Deutschland), die in
besonderer Weise bürgerschaftliches Engagement fördern.

Kooperierende Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung eine beratende
Stimme. Sie haben - außer dem Stimmrecht - alle Rechte und Möglichkeiten der
Mitwirkung im Netzwerk. Kooperierende Mitglieder können insbesondere werden:

- Organisationen, Verbände, Zusammenschlüsse, Netzwerke und Initiativen aus
Bürgergesellschaft/Drittem Sektor, die keine bundesweite Relevanz haben,

- einzelne, an den Netzwerkzielen orientierte Kommunen,

- nicht bundesweit tätige Unternehmen, die in besonderer Weise
bürgerschaftliches Engagement fördern,

- nicht bundesweit relevante Bildungs- und Forschungseinrichtungen,

- Einzelmitglieder, die in der öffentlichen und wissenschaftlichen
Diskussion über die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eine
herausragende Rolle einnehmen,

- Förderinnen/Förderer.

Das Bundesnetzwerk ist bemüht, ein möglichst breites Spektrum von
Organisationen und Akteuren für die weitere Arbeit zu gewinnen. Weitere
Auskünfte und Hinweise erhalten Sie unter der angegebenen Adresse bei der
vorläufigen Bundesgeschäftstelle.



Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement

- Vorläufige Bundesgeschäftsstelle -

c/o Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Am Stockborn 1-3

60439 Frankfurt am Main

Dr. Ansgar Klein, Leiter des Koordinierungsbüros,

Tel.: 069/95807 - 601

e-Mail: klein@deutscher-verein.de

Birger Hartnuß, wiss. Referent,

Tel.: 069/95807 - 103

e-Mail: hartnuss@deutscher-verein.de

Frau Rosenberg, Sachbearbeiterin,

Tel.: 069/95807 - 402

e-Mail: rosenberg@deutscher-verein.de

Frau Appel, Sachbearbeiterin,

Tel.: 069/95807 - 403

e-Mail: appel@deutscher-verein.de



Fax: 069/95807 - 166

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Mailing Liste HUMANITIES - DRITTER SEKTOR
http://www.dritter-sektor.de mailto:H-DRITTER-SEKTOR@H-NET.MSU.EDU

Editor: Dr. Rudi Piwko,
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