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Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)
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Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) hat die inhaltliche Arbeit aufgenommen und wirbt um neue Mitglieder
Am Mittwoch, dem 27. November 2002, fand in der Französischen Friedrichstadtkirche auf dem Gendarmenmarkt in Berlin die 2. Vollversammlung des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement statt. Ausführliche Informationen finden sich unter http://www.freiwillig.de
In viermonatiger intensiver Arbeit hat das Netzwerk seine Statuten als künftige Arbeitsgrundlage entwickelt. Sie wurden nach ausführlicher Diskussion und Einbringung von Änderungsanträgen von den Mitgliedern verabschiedet. Bis zum März werden noch letzte offene Fragen überarbeitet und feinjustiert. Die Statuten werden auf der 3.Vollversammlung am 27./28.März 2003 in Berlin in Kraft gesetzt. Damit sind Aufgabenprofil und Kriterien der Mitgliedschaft des Netzwerks geklärt.
Nach den strukturellen Vorarbeiten beginnt das Bundesnetzwerk nunmehr mit der inhaltlichen Arbeit. An den Projektgruppen des Netzwerks können sich sowohl Mitglieder des Netzwerks als auch die an einer künftigen Mitgliedschaft oder Mitarbeit interessierten Organisationen beteiligen.
Vorschläge für Projektgruppen werden bei der vorläufigen Bundesgeschäftstelle gesammelt. Erste Gruppentreffen zur inhaltlichen Profilierung von Themen für die Agenda des Netzwerks werden im Februar und März 2003 stattfinden und Arbeitsvorschläge für die 3. Vollversammlung machen. Die Steuerungsgruppe wird aus diesen Vorschlägen einen Programmvorschlag des Netzwerks für das kommende Jahr erarbeiten. Die Einsetzung der Projektgruppen mit konkretem Arbeitsauftrag erfolgt dann durch Beschluss der 3. Vollversammlung Ende März 2003.
Ab sofort ist die Aufnahme neuer Mitglieder möglich. Formlose Mitgliedschaftsanträge mit begleitendem Informationsmaterial zum Antragsteller (insbesondere dazu, ob bundesweite Tätigkeit vorliegt) können bei der vorläufigen Bundesgeschäftstelle eingereicht werden. Die formale Aufnahme der neuen Mitglieder erfolgt zu Beginn der nächsten Vollversammlung des Netzwerks durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
Mitglied im Bundesnetzwerk kann grundsätzlich werden, wer:
- sich im gesellschaftlichen Miteinander an den Prinzipien Gewaltfreiheit und Toleranz orientiert,
- demokratische Zielsetzungen im Sinne des Grundgesetzes verfolgt,
- die allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkennt und
- dem Gemeinwohl und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verpflichtet ist.
Das Netzwerk hat stimmberechtigte und kooperierende Mitglieder aus den drei gesellschaftlichen Sektoren Bürgergesellschaft und Dritter Sektor, Staat und Kommunen sowie Wirtschaft und Arbeitsleben.
Stimmberechtigte Mitglieder aus Bürgergesellschaft und Drittem Sektor sind insbesondere:
- bundesweit relevante Organisationen, Verbände, Zusammenschlüsse, Netzwerke und Bundesinitiativen, die sich den Zielen des bundesweiten Netzwerks verpflichtet fühlen,
- Kirchen und Religionsgemeinschaften,
- bundesweit relevante gemeinnützige Stiftungen,
- bundesweit relevante Bildungs- und Forschungseinrichtungen,
- Parteien und parteipolitische Vereinigungen,
- träger- und bereichsübergreifende Landesnetzwerke zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Stimmberechtigte Mitglieder von Bund, Ländern und Kommunen können insbesondere sein:
- Vertreterinnen und Vertreter des Bundes,
- die Bundesländer, jeweils vertreten durch das für bürgerschaftliches Engagement federführende Ministerium,
- die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag).
Stimmberechtigte Mitglieder aus dem Bereich Wirtschaft und Arbeitsleben können sein:
- Zusammenschlüsse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Medien auf Bundesebene,
- bundesweit tätige Unternehmen (mehrere Standorte in Deutschland), die in besonderer Weise bürgerschaftliches Engagement fördern.
Kooperierende Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung eine beratende Stimme. Sie haben - außer dem Stimmrecht - alle Rechte und Möglichkeiten der Mitwirkung im Netzwerk. Kooperierende Mitglieder können insbesondere werden:
- Organisationen, Verbände, Zusammenschlüsse, Netzwerke und Initiativen aus Bürgergesellschaft/Drittem Sektor, die keine bundesweite Relevanz haben,
- einzelne, an den Netzwerkzielen orientierte Kommunen,
- nicht bundesweit tätige Unternehmen, die in besonderer Weise bürgerschaftliches Engagement fördern,
- nicht bundesweit relevante Bildungs- und Forschungseinrichtungen,
- Einzelmitglieder, die in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion über die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eine herausragende Rolle einnehmen,
- Förderinnen/Förderer.
Das Bundesnetzwerk ist bemüht, ein möglichst breites Spektrum von Organisationen und Akteuren für die weitere Arbeit zu gewinnen. Weitere Auskünfte und Hinweise erhalten Sie unter der angegebenen Adresse bei der vorläufigen Bundesgeschäftstelle.
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
- Vorläufige Bundesgeschäftsstelle -
c/o Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Am Stockborn 1-3
60439 Frankfurt am Main
Dr. Ansgar Klein, Leiter des Koordinierungsbüros,
Tel.: 069/95807 - 601
e-Mail: klein@deutscher-verein.de
Birger Hartnuß, wiss. Referent,
Tel.: 069/95807 - 103
e-Mail: hartnuss@deutscher-verein.de
Frau Rosenberg, Sachbearbeiterin,
Tel.: 069/95807 - 402
e-Mail: rosenberg@deutscher-verein.de
Frau Appel, Sachbearbeiterin,
Tel.: 069/95807 - 403
e-Mail: appel@deutscher-verein.de
Fax: 069/95807 - 166
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Editor: Dr. Rudi Piwko, _________________________________________________ Copyright (c) 2002 by H-Dritter-Sektor (H-Net), all rights reserved. This work may be copied for non-profit educational use if proper credit is given to the author and the list. For other permission, please contact the editor.
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"resist - Sich dem Irak-Krieg widersetzen!" | resist-Demo 14. Dez. 2002
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