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ISSN 1610-0611
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Polizisten misshandelten Castor-Gegner

ROBIN WOOD-Info:

Polizisten misshandelten Castor-Gegner
Urteil im Bavendorf-Prozess wird für morgen erwartet

Polizisten, die während des Castor-Transports durchs Wendland im März 2001
eingesetzt waren, haben offenbar den Demonstranten Tobias während einer
Aktion verletzt und misshandelt. Das kam jetzt in dem Strafverfahren gegen
Tobias vor dem Amtsgericht Lüneburg zur Sprache, der selbst wegen Nötigung
des Lokführers und Störung öffentlicher Betriebe angeklagt ist. Das Urteil
in dem Prozess wird für morgen erwartet.

Tobias hatte sich im März 2001 aus Protest gegen den Castor-Transport bei
Bavendorf an die Gleise gekettet. Zwei Bereitschaftspolizisten aus Biberach
hatten heftig an seinen Armen gezerrt und ihn an den Ohren gezogen, um ihn
von den Gleisen zu bekommen, als er längst festgeschlossen war und sich
nicht mehr selbst befreien konnte. Einer sagte aus, er habe seinen
Schlagstock unter der Achsel von Tobias angesetzt und versucht, mit dem
Stock zu hebeln. Tobias habe vor Schmerz geschrieen. Zeugen, die das
Geschehen vor Ort beobachteten, hatten zudem noch einen dritten Polizisten
gesehen, der dem wehrlos am Boden liegenden Demonstranten einen heftigen
Tritt in die Seite versetzt hatte.

Tobias trug von diesen Misshandlungen Prellungen, großflächige Blutergüsse,
Rücken- und Schulterprobleme sowie eine schwere Distorsion der
Halswirbelsäule und eine Thoraxprellung davon. Die Beschwerden dauerten etwa
drei Monate an.

Sowohl Richter Wettig als auch Staatsanwalt Vogel machten in der Verhandlung
deutlich, dass sie nicht bereit sind, das Verfahren gegen Tobias
einzustellen. Der Richter stellte in Aussicht, die Misshandlungen bei der
Strafzumessung zu berücksichtigen.

Derweil hat Lokführer Conradi den Anklagepunkt der Nötigung am gestrigen
Mittwoch selbst völlig entkräftet. Conradi sagte, der Zug habe etwa einen
Kilometer vor dem Aktionsort gestanden, als die Meldung kam, dass Personen
auf dem Gleis seien. Auf Anweisung des BGS habe er den Zug im Schritttempo
bis 30 Meter vor den Ort des Geschehens vorgefahren und dann angehalten.
Dort habe er eine große Gruppe von Polizisten und anderen Einsatzkräften auf
den Gleisen gesehen. Den Angeketteten habe er nicht sehen können. Das
bestätigte auch der BGS-Beamte Hülss, der mit Conradi im Führerstand der Lok
gewesen war.
Da auch der öffentliche Betrieb der Bahn durch die Aktion nicht gestört
worden sei, verfolgt die Verteidigung weiterhin den Freispruch des
Angeklagten.



Ute Bertrand, Pressesprecherin,
Wolfram Plener, Rechtsanwalt,

Die Verhandlung beginnt am morgigen Freitag (11.10.02) um 9 Uhr in Saal 8 des
Lüneburger Amtsgerichtes. Weitere Informationen im Internet unter
http://www.robinwood.de

Lüneburg und Hamburg, den 10.10.02
Redaktion: Aktuelles



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