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Zur Verteidigung der Grundrechte von BürgerInnen
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Kritik Demoverbot beim Castor/Demobeobachtung Zur Verteidigung der Grundrechte von Bürgern und Bürgerinnen gegen ein ausuferndes Demonstrationsverbot
Demonstrationsbeobachtungen des Komitees beim Castortransport ab dem 9. November 2002
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie erhebt Einspruch gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Lüneburg. Wiederum werden Demonstrationen während des Transportes von hochradioaktivem Müll in das Zwischenlager in Gorleben weiträumig und zeitlich ausgedehnt verboten. Mit zum Teil sachlich unrichtigen Darstellungen der bisherigen Proteste gegen die Castor-Transporte im Wendland und verfälschenden Zitaten zu den geplanten Protestaktionen werden die Verbote begründet. Die Bezirksregierung Lüneburg betreibt mit dieser Allgemeinverfügung eine Kriminalisierung des Protestes insgesamt. Der Schutz der Grundrechte auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) wird - grundrechtswidrig - zugunsten des Schutzes von Eigentumsrechten aufgegeben.
Wir kritisieren insbesondere:
(1) Das Verbot verstößt gegen die parlamentarische Demokratie. Da die zuständigen Landkreise keine Demonstrationsverbote erlassen würden, zieht die Bezirksregierung die Entscheidungen an sich. Die Bürger und Bürgerinnen werden entmündigt. Sie haben demokratisch mehrheitlich Landtage gewählt, die das Grundrecht auf Demonstration achten.
(2) Das Verbot widerspricht dem klaren und eindeutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1985. Begründet wird dieses Demonstrationsverbot mit verfälschten Darstellungen vergangener Ereignisse. Einzelne möglicherweise tatsächlich begangene Straftaten werden ganzen Versammlungen angelastet, die insgesamt gewaltfrei demonstrierten. Gewaltfreie Aktionen und alle Formen von Blockaden werden durchgängig zu Gewalttaten umdefiniert. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat bei allen bisherigen Transporten Demonstrationsbeobachtungen organisiert. Diese Berichte geben einen umfassenden Eindruck von den weitgehend gewaltfreien Protestaktionen. Von der Bezirksregierung werden dagegen Situationen verkürzt und verdreht, einseitig im Interesse des Verbots von Grundrechten dargestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil seinerzeit unterstrichen, dass es nicht angeht, Handlungen von einzelnen und andere Nebenereignisse dazu zu missbrauchen, den Bürgern und Bürgerinnen das Recht auf Demonstration insgesamt zu rauben.
(3) Die Bezirksregierung nimmt einseitig politisch Partei. Proteste und Blockaden weit außerhalb der damals geltenden Demonstrationsverbotszone werden zur Begründung des Verbots herangezogen. Dies zeigt, dass der Protest insgesamt aus einseitig politischen Gründen „nicht passt" und darum autoritär unterbunden werden soll. Als weitere wichtige Indizien für ein „notwendiges" Verbot werden folglich die Unzufriedenheit mit dem „Atomkompromiss", der einseitig mit der Atomindustrie ausgehandelt wurde, die Werbung für die Anti-AKW-Meinung, die Organisierung von Veranstaltungen zum Thema und entsprechendes angeführt.
(4) Die Bezirksregierung praktiziert repressive Toleranz. Sie schreibt, dass „allen Demonstranten" unbenommen sei, „außerhalb dieses Transportkorridors ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen". Zu befürchten ist jedoch, dass die Polizei - wie im vergangenen Jahr bei beiden Transporten und wie die Verbotsbegründungen nahelegen (siehe Punkt 3) - auch weit außerhalb der Verbotszone mit Aufenthaltsverboten, Demonstrationsverboten und Ingewahrsamnahmen gegen jeden Zusammenschluss von Bürgern und Bürgerinnen vorgehen wird.
(5) Die Bezirksregierung schafft die Gewalt, die sie angeblich vermeiden will. Für den bevorstehenden Transport prognostiziert die Bezirksregierung erneute „erhebliche Störungen" bis hin zu einer vermuteten Zunahme der Gewalt. Belegt und begründet wird dies nicht. Jedoch wird aus Veröffentlichungen verkürzt und verfälschend zitiert, so dass der Eindruck entstehen kann, als riefen tatsächlich die den Protest tragenden Gruppen - die Bürgerinitiative Umweltschutz und die gewaltfreie Aktion x-tausendmalquer - zu Gewalttaten auf. Und selbstverständlich werden wiederum im Internet veröffentlichte Aufrufe einseitig interpretiert und pauschal dem Protest insgesamt zugerechnet.
(6) Die Bezirksregierung ist systematisch uninformiert. Sie diskriminiert etablierte Organisationen. Eine vermutete Zunahme des gewaltbereiten Anteils der Demonstranten wird aus der beabsichtigten Teilnahme von attac an Protesten gegen die Atomenergienutzung geschlossen. Ein solcher Schluss zeugt von Unkenntnis und belegt erneut die haltlose Kriminalisierung jedweden Protestes. Hier lautet die einfache Gleichung: Globalisierungskritiker sind gewalttätig und attac ist eine globalisierungskritische Organisation. Ein solch pauschales Urteil ist schon gegenüber der gesamten Antiglobalisierungsbewegung unhaltbar; attac ist in Deutschland stark in gewerkschaftlichen und sozialdemokratischen Kreisen verankert.
Um der Polizei nicht das letzte Wort zu lassen und eine den Grundrechten verpflichtete Berichterstattung möglich zu machen, wird das Komitee für Grundrechte und Demokratie auch diesmal die Proteste gegen den Castor-Transport im Wendland beobachtend begleiten. In dieser Rolle ergreifen wir Partei für die unverkürzten Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen, für das Recht auf Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht.
Dr. Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie Aquinostr. 7 - 11 50670 Köln Köln, den 31. Oktober 2002
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