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Zur Verteidigung der Grundrechte von BürgerInnen

Kritik Demoverbot beim Castor/Demobeobachtung
Zur Verteidigung der Grundrechte von Bürgern und Bürgerinnen
gegen ein ausuferndes Demonstrationsverbot

Demonstrationsbeobachtungen des Komitees
beim Castortransport ab dem 9. November 2002

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie erhebt Einspruch gegen die
Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Lüneburg. Wiederum werden
Demonstrationen während des Transportes von hochradioaktivem Müll in das
Zwischenlager in Gorleben weiträumig und zeitlich ausgedehnt verboten. Mit zum
Teil sachlich unrichtigen Darstellungen der bisherigen Proteste gegen die
Castor-Transporte im Wendland und verfälschenden Zitaten zu den geplanten
Protestaktionen werden die Verbote begründet. Die Bezirksregierung Lüneburg
betreibt mit dieser Allgemeinverfügung eine Kriminalisierung des Protestes
insgesamt. Der Schutz der Grundrechte auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und
Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) wird - grundrechtswidrig - zugunsten des Schutzes
von Eigentumsrechten aufgegeben.

Wir kritisieren insbesondere:

(1) Das Verbot verstößt gegen die parlamentarische Demokratie. Da die
zuständigen Landkreise keine Demonstrationsverbote erlassen würden, zieht die
Bezirksregierung die Entscheidungen an sich. Die Bürger und Bürgerinnen werden
entmündigt. Sie haben demokratisch mehrheitlich Landtage gewählt, die das
Grundrecht auf Demonstration achten.

(2) Das Verbot widerspricht dem klaren und eindeutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1985. Begründet wird dieses Demonstrationsverbot
mit verfälschten Darstellungen vergangener Ereignisse. Einzelne möglicherweise
tatsächlich begangene Straftaten werden ganzen Versammlungen angelastet, die
insgesamt gewaltfrei demonstrierten. Gewaltfreie Aktionen und alle Formen von
Blockaden werden durchgängig zu Gewalttaten umdefiniert. Das Komitee für
Grundrechte und Demokratie hat bei allen bisherigen Transporten
Demonstrationsbeobachtungen organisiert. Diese Berichte geben einen umfassenden
Eindruck von den weitgehend gewaltfreien Protestaktionen. Von der
Bezirksregierung werden dagegen Situationen verkürzt und verdreht, einseitig im
Interesse des Verbots von Grundrechten dargestellt. Das Bundesverfassungsgericht
hat in seinem Urteil seinerzeit unterstrichen, dass es nicht angeht, Handlungen
von einzelnen und andere Nebenereignisse dazu zu missbrauchen, den Bürgern und
Bürgerinnen das Recht auf Demonstration insgesamt zu rauben.

(3) Die Bezirksregierung nimmt einseitig politisch Partei. Proteste und
Blockaden weit außerhalb der damals geltenden Demonstrationsverbotszone werden
zur Begründung des Verbots herangezogen. Dies zeigt, dass der Protest insgesamt
aus einseitig politischen Gründen „nicht passt" und darum autoritär unterbunden
werden soll. Als weitere wichtige Indizien für ein „notwendiges" Verbot werden
folglich die Unzufriedenheit mit dem „Atomkompromiss", der einseitig mit der
Atomindustrie ausgehandelt wurde, die Werbung für die Anti-AKW-Meinung, die
Organisierung von Veranstaltungen zum Thema und entsprechendes angeführt.

(4) Die Bezirksregierung praktiziert repressive Toleranz. Sie schreibt, dass
„allen Demonstranten" unbenommen sei, „außerhalb dieses Transportkorridors ihr
Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen". Zu
befürchten ist jedoch, dass die Polizei - wie im vergangenen Jahr bei beiden
Transporten und wie die Verbotsbegründungen nahelegen (siehe Punkt 3) - auch
weit außerhalb der Verbotszone mit Aufenthaltsverboten, Demonstrationsverboten
und Ingewahrsamnahmen gegen jeden Zusammenschluss von Bürgern und Bürgerinnen
vorgehen wird.

(5) Die Bezirksregierung schafft die Gewalt, die sie angeblich vermeiden will.
Für den bevorstehenden Transport prognostiziert die Bezirksregierung erneute
„erhebliche Störungen" bis hin zu einer vermuteten Zunahme der Gewalt. Belegt
und begründet wird dies nicht. Jedoch wird aus Veröffentlichungen verkürzt und
verfälschend zitiert, so dass der Eindruck entstehen kann, als riefen
tatsächlich die den Protest tragenden Gruppen - die Bürgerinitiative
Umweltschutz und die gewaltfreie Aktion x-tausendmalquer - zu Gewalttaten auf.
Und selbstverständlich werden wiederum im Internet veröffentlichte Aufrufe
einseitig interpretiert und pauschal dem Protest insgesamt zugerechnet.

(6) Die Bezirksregierung ist systematisch uninformiert. Sie diskriminiert
etablierte Organisationen. Eine vermutete Zunahme des gewaltbereiten Anteils der
Demonstranten wird aus der beabsichtigten Teilnahme von attac an Protesten gegen
die Atomenergienutzung geschlossen. Ein solcher Schluss zeugt von Unkenntnis und
belegt erneut die haltlose Kriminalisierung jedweden Protestes. Hier lautet die
einfache Gleichung: Globalisierungskritiker sind gewalttätig und attac ist eine
globalisierungskritische Organisation. Ein solch pauschales Urteil ist schon
gegenüber der gesamten Antiglobalisierungsbewegung unhaltbar; attac ist in
Deutschland stark in gewerkschaftlichen und sozialdemokratischen Kreisen
verankert.

Um der Polizei nicht das letzte Wort zu lassen und eine den Grundrechten
verpflichtete Berichterstattung möglich zu machen, wird das Komitee für
Grundrechte und Demokratie auch diesmal die Proteste gegen den Castor-Transport
im Wendland beobachtend begleiten. In dieser Rolle ergreifen wir Partei für die
unverkürzten Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen, für das Recht auf
Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht.

Dr. Elke Steven

Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 - 11
50670 Köln
Köln, den 31. Oktober 2002


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