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ISSN 1610-0611
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Engagementpolitik als Demokratiepolitik

E N G A G E M E N T P O L I T I K   A L S   D E M O K R A T I E P O L I T I K 

Engagementpolitik als Demokratiepolitik
Reformpolitische Perspektiven für Politik und Bürgergesellschaft
13 Thesen und 13 politische Antworten im Überblick

Positionen von Karin Kortmann, MdB/Prof. Dr. Adalbert Evers/Prof. Dr. Thomas Olk/Prof. Dr. Roland Roth (Mitglieder der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" zum Bericht der Kommission)

Es geht um mehr als das Ehrenamt. Bürgerschaftliches Engagement ist mehr als das Ehrenamt: Aktivitätsformen wie das Stiften und Spenden von Geld, die Mitwirkung in Selbsthilfegruppen, aber auch die Beteiligung an konventionellen und nicht-konventionellen Formen politischer Partizipation gehören ebenso dazu. Ohne bürgerschaftliche Engagement kann die Bürgergesellschaft nicht existieren.

Vorbemerkung
Mit folgenden 13 Thesen und 13 politischen Schlussfolgerungen stellen drei von unterschiedlichen Parteien benannte Sachverständige - Prof. Dr. Adalbert Evers, Prof. Dr. Thomas Olk sowie Prof. Dr. Roland Roth - und die Bundestagsabgeordnete Karin Kortmann (SPD) parteiübergreifend die notwendige Agenda von Reformen vor. Damit präsentieren sie den Kern des "Demokratiegutachtens".



13 Thesen und 13 politische Antworten

1. Bürgerschaftliches Engagement benötigt eine umfassende "Kultur der Anerkennung"
Der Beitrag engagierter Bürgerinnen und Bürger in Verbänden, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen braucht mehr Anerkennung und eine nachhaltige und spürbare Wertschätzung. Finanzielle und personelle Ressourcen für Engagierte
müssen bereitgestellt und ihre Bedürfnisse, Anliegen und Probleme in den Organisationen ernstgenommen werden.

2. Bürgerschaftliches Engagement erfordert geeignete institutionelle Lernorte
Die Entwicklung von Gemeinsinn und sozialen Kompetenzen muss künftig gegenüber reinen Wissensbeständen in Kindertagesstätten,
Jugendeinrichtungen, Schulen und andere Bildungsinstitutionen ein stärkeres
Gewicht erhalten.

3. Die Bürgergesellschaft in Ostdeutschland muss gestärkt werden
Das Niveau an bürgerschaftlichem Engagement und Mitgliedschaften in freiwilligen Vereinigungen ist in den neuen Bundesländern insgesamt niedriger. Aber es gibt auch Traditionen (z.B. Volkssolidariät) und eigensinnige Neugründungen (z.B. der Arbeitslosenverband), die Anerkennung und Unterstützung verdienen. Vordringlich ist der Ausbau einer professionellen und dauerhaften kommunalen Infrastruktur der Engagementförderung. Es haben sich in den neuen Ländern innovative "hybride
Organisationen" herausgebildet, die erfolgreich Brücken zwischen Erwerbsarbeit, öffentlichem Beschäftigungssektor und freiwilligem Engagement geschlagen haben. Mit Experimentierklauseln und Modellprogrammen sollen die produktiven Potentiale solcher sozialen Unternehmen und Organisationen gefördert werden.

4. Die repräsentative Demokratie ist im Sinne einer Bürgerdemokratie fortzuentwickeln
Das Projekt Bürgerdemokratie setzt voraus, dass sich die etablierten Organisationen der Interessenvermittlung in Richtung Bürgerschaft öffnen und nicht für sie, sondern mit ihr planen und entscheiden. Eine besondere Bedeutung kommt der kommunalen Ebene zu. Gefordert ist eine Kommunalisierung politischer Gestaltungsmöglichkeiten. Eine starke Bürgerkommune benötigt entsprechende Kompetenz- und Finanzreformen im föderalen Staat zugunsten der lokalen Ebene.

Bürgerdemokratie kann nicht an nationalen Grenzen halt machen. Das Gewicht von Entscheidungen der EU und transnationaler Organisationen (UN, IWF, Weltbank, OECD etc.) setzt deren demokratische Neugestaltung auf die Tagesordnung. Eine föderal gegründete Demokratisierung der transnationalen Politik ist sicherlich ein langfristiges Reformprojekt. Es kann jedoch befördert werden, wenn Nichtregierungsorganisationen und transnationale Initiativen durch mehr Transparenz und nachhaltige Beteiligungsformen stärkeren Einfluss auf die politische Agenda des Bundes und der internationalen Organisationen nehmen können.

5. Mit Bürgerengagement gegen unzivile und anti-bürgerschaftliche Entwicklungen angehen
Bürgergesellschaft und Demokratie müssen immer erneut erkämpft werden. Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Gewalt und politische Korruption sind nur einige Erscheinungsformen unzivilen Verhaltens, die gegenwärtig besonders bedrücken. Statt vorrangig auf repressive staatliche Möglichkeiten zu setzen, geht es darum, die bürgerschaftlichen Potentiale im Umgang mit
unzivilen Handeln stärken. Transparenzgebote, Akteneinsichtsrechte und Öffentlichkeitsgebote sind nicht nur demokratiefördernd, sondern können auch helfen, korruptive Praktiken zurückzudrängen.

Gegen rechtsextreme Tendenzen und Aktionen hilft eine engagierte Bürgerschaft, die deutlich macht, dass die Verneinung von gleichen Bürger- und Menschenrechten für bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht hingenommen wird. Den seit dem Sommer 2000 aufgelegten Programme (civitas, entimon, xenos etc.) und den aufgebauten Unterstützungseinrichtungen (Mobile
Beratungsteams, Opferberatungsstellen etc.) sollte jene Kontinuität gesichert werden, die angesichts der Problemlagen notwendig ist.

6. Beteiligungsorientierte Institutionen und Organisationen als
Schlüsselfrage für die Zukunft der Bürgergesellschaft
- der Umbau ist überfällig
Über die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements entscheiden weniger Maßnahmen der Werbung, Rekrutierung oder sozialen Vergünstigung einzelner engagierter Bürgerinnen und Bürger. Wichtiger ist die Entwicklung einer Kultur der Beteiligung in konkreten Politikbereichen und Organisationsformen, die bürgerschaftlich geprägt und beteiligungsorientiert ist.

7. Engagementförderung ist eine Querschnittsaufgabe
Die Modernisierungskonzepte in Gesundheits-, Sozial-, Arbeits-, Jugend- und Kulturpolitik müssen Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements systematisch einbeziehen. Bürgerinnen und Bürgern sind mehr als Kunden und Klienten. Sie müssen Einflusschancen erhalten, Mitverantwortung tragen und kompetent mitreden und mitgestalten können.

8. Es kommt darauf an, den "Kernbereich" sozialstaatlicher Institutionen
für bürgerschaftliches Engagement zu öffnen
Die Analysen einzelner Politikfelder im Enquete-Bericht zeigen, dass sich bürgerschaftliches Engagement in allen Bereichen findet. Allerdings gilt, dass bürgerschaftliches Engagement vornehmlich in solchen Handlungsfeldern akzeptiert und gefördert wird, die sich auf den Umgang mit diskriminierten Gruppen oder mit besonders gefährdeten Bevölkerungsteilen - z.B. in
benachteiligen Stadtvierteln - widmen. Die Entwicklung in bestimmten Kernbereichen des Sozialstaats - etwa Gesundheit oder Arbeitsmarktpolitik - wird dagegen kaum von Debatten um Bürgergesellschaft und bürgerschaftliches Engagement geprägt. Dies muss sich nachhaltig ändern.

9. Bürgerschaftliches Engagement und Bürgergesellschaft folgen einer
anderen Handlungslogik als Staat und Verwaltung -

deshalb sind Strategien der Ermöglichung gefragt und Formen hierarchischer Steuerung abzubauen Die Akteure der Bürgergesellschaft - also Vereine, Initiativen und Projekte unterschiedlichster Art - sowie Staat und Verwaltung sind Partner, die sich "auf Augenhöhe" begegnen sollten. Dennoch sind sie ungleiche Partner, deren Unterschiede nicht verwischt werden sollten. Für eine kooperative Politik eignen sich nach unserer Auffassung vor allem neue Formen der Zusammenarbeit und Konfliktbewältigung wie Partnerschaften, Bündnisse, Netzwerke und Verträge. Sie verknüpfen verschiedene Akteure, Entscheidungs- und Aktivitätszentren miteinander - Ämter und Unternehmen, Anbieter und Verbraucher, soziale Dienste und Einrichtungen und Vereine etc.

10. Bürgerschaftliches Engagement entfaltet sich vor allem in Netzwerken
und unterschiedlichen Formen der Kooperation Politik, die Engagement fördern will, muss lernen, verstärkt in den Kategorien der Netzwerkförderung zu denken und zu handeln. Partnerschaften, Bündnisse und Kooperationsstrukturen passen zu engagiertem Handeln. Die Analyse unterschiedlicher Politikbereiche wie Gesundheit, Wohnumfeldverbesserung, lokale Beschäftigungsförderung, Kinder- und Jugendpolitik usw. hat gezeigt, dass Möglichkeiten des Engagements mit und
in Netzwerken wachsen, die verschiedene Akteure, Entscheidungs- und Aktivitätszentren miteinander verbinden - z.B. Arbeitsämter, Kammern, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Initiativen und Sozialbetriebe.

11. Bürgerschaftliches Engagement - eine noch nicht angenommene
Herausforderung für Wirtschaft und Arbeitswelt

Flexiblere Arbeitszeiten und größere Freiräume für die Beschäftigten verbessern die Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement - inner- und außerhalb von Büros und Betrieben. Engagierte Bürgerinnen und Bürger bringen die Erfahrungen und sozialen Fähigkeiten auch als Qualifikationen in ihre berufliche Tätigkeit ein. Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements in
und durch Unternehmen könnte daher eine echte "win-win-Situation" sein. Die Unternehmen müssen ihr Engagement für die Gesellschaft verstärken. Es sollten daher alle Projekte und Bestrebungen unterstützt werden, die dazu beitragen, dass sich Unternehmen in Deutschland mehr als bisher als "corporate citizens" verstehen.

12. Der Interessenkonflikt zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen
muss durch eine bürgergesellschaftliche Umgestaltung von Institutionen und Organisationen überwunden werden.
Eine verbesserte Kooperation von engagierten Bürgerinnen und Bürgern und hauptamtlichen Kräften ist nachhaltig nur dann zu erwarten, wenn die Modernisierungskonzepte der betroffenen Organisationen, Einrichtungen und Dienste die Dimension der bürgerschaftlichen Mitwirkung systematisch mit einbeziehen. Es muss eine Kultur des Entscheidens und Planens entwickelt
werden, die offen ist für die knappe und begehrte Ressource der freiwilligen Mitarbeit.

13. Die Aktivitäten engagierter Bürgerinnen und Bürger brauchen eine
faire und klare steuerrechtliche Absicherung.
Anstatt finanzielle Vergünstigungen für bestimmte Gruppen von engagierten Bürgerinnen und Bürger - wie z.B. die Übungsleiter im Sport und ähnliche Gruppen - weiter auszubauen, sollte künftig das Gerechtigkeitsprinzip gelten: Der tatsächliche Aufwand aller bürgerschaftlich Engagierter sollte durch eine allgemeine steuerfreie Aufwandspauschale (Grundfreibetrag) in Höhe von 300 ? pro Jahr ausgeglichen werden.

Zu diesem Text liegt auch eine 16seitige Langfassung vor.
Bezug und Rückfragen:
Dr. Ansgar Klein, AG Bürgerschaftliches Engagement, SPD-Bundestagsfraktion,
Platz der Republik 1, 11011 Berlin T. 030/227-51098; Fax: - 56051, e-mail:
kleinans@spdfrak.de
Die Langfassung der Thesen ist unter www.zivilgesellschaft.de als pdf Datei
abrufbar.
Verbreitet durch: H-Dritter Sektor,
http://www.dritter-sektor.de oder http://www.h-net.msu.edu


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