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ISSN 1610-0611
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"Kulturkaufhaus" Dussmann Videoüberwachung

Darf Dussmann Bin Laden jagen?
Musterklage gegen Ausbreitung der privaten Videoüberwachung.

Ein Berliner Journalist hat gegen den Dussmann-Konzern Klage erhoben. Mit
der Rechtsvertretung betraut ist der Anwalt und Datenschutzfachmann Nils
Leopold vom Bundesvorstand der Bürgerrechtsorganisation HUMANISTISCHEN UNION
(HU). Der Journalist wehrt sich gegen die am "Kulturkaufhaus" Dussmann in
der Berliner Friedrichstraße praktizierte Videoüberwachung: Hochmoderne
Kameras erfassen dort nicht bloß Verkaufsräume und Passagen, sondern auch
die umliegenden Gehwege und Straßen. Als Begründung dieser Totalüberwachung
teilte der Firmenanwalt dem Gericht nun unter anderem mit, es handele sich
um eine Videoüberwachung "zum Schutz vor terroristischen Angriffen".

Hierzu stellt der HU-Bundesvorsitzende Dr. Till Müller-Heidelberg fest:
"Videoüberwachung ist das Symbol einer Überwachungsgesellschaft und zugleich
ein Zeichen von Ohnmacht im Umgang mit der Lösung von sozialen Konflikten.
Die zunehmenden Überwachungen schaffen genau das Klima von Angst und
Misstrauen, das sie nach Aussagen ihrer Befürworter verhindern sollen. Die
systematische Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern beseitigt auch deren
Recht auf die anonyme und ungestörte Nutzung städtischer Räume.

Der vorgebliche „Schutz vor terroristischen Angriffen“ kann keine
Ermächtigung für selbsternannte Strafverfolger sein. Eine KameraÜberwachung
öffentlich zugänglicher Flächen nach Belieben ist selbst der Polizei
versagt. Dieses Tabu sollte erst recht für Private gelten, deren Tun keiner
demokratischen Kontrolle unterliegt. Das Interesse von Unternehmen, mit
Hilfe von Hausrechten eine letztlich dem Konsum dienliche
Sonderrechtsordnung durchzusetzen, findet seine Grenze in den Grundrechten,
insbesondere dem Persönlichkeitsrecht der unterschiedslos Betroffenen."

Die Videoüberwachung stellt nahezu immer einen schwerwiegenden Eingriff in
das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, weil für die
zahlreichen, ohne Anlass Betroffenen völlig unklar bleibt, wer sie in
welcher Weise in welchem Umfang überwacht und was dabei mit den
aufgezeichneten Bildern geschieht. Da die geltenden Gesetze keine wirksamen
Schranken für die Weitergabe an Sicherheitsbehörden kennen, entsteht
überdies schleichend eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur. Für die
Überwachten ist ein Ausweichen kaum noch möglich, weil inzwischen bereits
ganze Straßenzüge betroffen sind. Die mehr oder weniger sichtbaren Kameras
schaffen genau denjenigen Überwachungs- und Anpassungsdruck für die
Betroffenen, den das Bundesverfassungsgericht als Gefährdung des
Persönlichkeitsrechts und als schädlich für die Demokratie bezeichnet hat.



HUMANISTISCHE UNION e.V.
Bürgerrechtsorganisation seit 1961

HU-Bundesgeschäftsstelle:
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Berlin, 20.11.2002


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