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ISSN 1610-0611
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Zukunft Bürgerstiftung!

Z U K U N F T   B Ü R G E R S T I F T U N G ! 

Warum die Bürgerstiftungen genau die richtigen Organisationen zur richtigen Zeit sind.
Eine subjektive Handlungsperspektive nach dem Bericht der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements"
von Dr. Stefan Nährlich, Geschäftsführer Aktive Bürgerschaft e.V.

Das Problem der Bürgergesellschaft ist nicht in erster Linie in steuerrechtlichen, versicherungstechnischen oder anderen administrativen Mängeln zu sehen, wie es im Abschlussbericht der Enquete-Kommission zum Ausdruck kommt, sondern liegt vor allem darin begründet, dass die Bürgergesellschaft nicht über genug Eigenkapital, nachhaltige und flexible Beteiligungsstrukturen sowie effektive Organisationsformen verfügt. Kurz: die Selbstorganisationsfähigkeit der deutschen Bürgergesellschaft ist unzureichend entwickelt. Hier kann die Bürgerstiftung langfristig einen wichtigen Beitrag zur
Weiterentwicklung einer modernen Bürgergesellschaft leisten. Zwar beginnt in Deutschland erst die Entwicklung von Bürgerstiftungen, doch besitzen sie ein großes Potential. Der vorliegende Beitrag will angesichts der insgesamt enttäuschenden Empfehlungen im Abschlussbericht der Enquete-Kommission noch einmal darauf hinweisen, worin die komparativen Unterschiede zwischen Markt, Staat und Drittem Sektor liegen und darstellen, worauf sich die positive Einschätzung der Bürgerstiftungen begründet.

Zukunft bürgerschaftlichen Engagements - Zum Bericht der Enquete-Kommission Am 3.6.2002 hat die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" ihren Abschlussbericht als Bundestagsdrucksache 14/8900 veröffentlicht, am 13.6.2002 wurde der Bericht im Bundestag debattiert. Titel des Abschlussberichtes: Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft. Doch das, was sich an zentralen und konsensfähigen Kernaussagen nach mehr als zwei Jahren Kommissionsarbeit im zusammenfassenden Resümee des Berichtteiles C "Handlungsempfehlungen und Entwicklungsperspektiven in Staat und Gesellschaft" wiederfindet, ist nicht nur enttäuschend, sondern setzt auch falsche Akzente. Enttäuschend, weil es am Beispiel der an sich richtigen Befürwortung eines Informationsfreiheitsgesetzes (Recht auf Akteneinsicht für alle Bürger) und der Einführung von direktdemokratischen Elementen (Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) auf Bundesebene zeigt, wie wenig sich die Enquete-Kommission mit diesem Anliegen durchsetzen konnte.

Beide Gesetzesvorhaben sind inzwischen wieder von der aktuellen Tagesordnung verschwunden, verschoben oder gescheitert. Enttäuschend auch, weil die wirklich schwierigen, aber zentralen Fragen wie die Reform des steuerlichen Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts erst gar nicht angegangen wurden. Die als notwendig erachtete Überarbeitung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke in § 52 AO soll später durch eine Kommission des Deutschen Bundestages erfolgen, so die Empfehlung.
Falsche Akzente werden gesetzt, wenn trotz der im Abschlussbericht formulierten Erkenntnis, dass Bürgergesellschaft auf "selbstorganisierten Vereinigungen" und dem subsidiären Vorrang kleinerer Einheiten, deren "Selbstbestimmung und Leistungskraft ausgeschöpft werden muss bevor eine höhere Einheit helfend einspringt" (S. 24) basiert, dieses aber in den anschließenden Empfehlungen nicht berücksichtigt wird. Dies betrifft z.B. die Information, Beratung und Begleitung des bürgerschaftlichen Engagements, wo der Staat neben den zivilgesellschaftlichen Organisationen tätig werden soll ebenso, wie die Forderung, das Bundesfamilienministerium sollte ein bundesweites Netzwerk als Anwalt und Sprachrohr des bürgerschaftlichen Engagements gegenüber Staat und anderen Organisationen unterstützen, es aber nicht initiieren (S. 326). Das ist an sich schon ein schwieriger Spagat, denn entweder gibt es noch kein Netzwerk, dann kommt die Empfehlung selbst schon einer Initiierung sehr nahe, oder es gibt bereits ein solches Netzwerk, dann bräuchte man eigentlich nicht davor zu warnen, ein solches nicht zu initiieren. Wie auch immer: Zwei Tage nach Erscheinen des Berichtes (und eine Woche vor seiner öffentlichen Vorstellung im Bundestag) hat sich ein solches Netzwerk auf Initiative des Familienministeriums bereits gegründet. Es besteht aus dem sogenannten Nationalen Beirat, der zum Internationalen Freiwilligenjahr 2001 einberufen wurde. Er soll, wie es in der Pressemitteilung des BMFSFJ heißt, "Erfahrungen austauschen, kompetenter Ansprechpartner für die Öffentlichkeit sein und konkrete Projekte anregen". Ein Drittel der Sitze des Interimsvorstandes des Netzwerkes sind, wie der im Netzwerk vertretene Deutsche Kulturrat "mit großem Erstaunen" (Pressemitteilung vom 7.6.2002) festgestellt hat, mit Staatsvertretern
besetzt.

Dass sich der Bund an der öffentlichen Diskussion über die Weiterentwicklung bürgerschaftlichen Engagements beteiligen will, ist eine willkommene Selbstverständlichkeit. Der Staat braucht aber sicher nicht - wie im Bericht empfohlen - die Internetseiten www.buergergesellschaft.de betreiben und zu einem Portal der Bürgergesellschaft auszubauen. Es übersteigt sicher nicht die Leistungsfähigkeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen, eine solches Portal selbst zu entwickeln und zu betreiben, wenn sie es denn wollen.
Ingesamt wird man beim Lesen des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission den Eindruck nicht los, dass im Grunde, trotz der schönen Engagementzahlen im Freiwilligen-Survey, der Staat seinen Bürgern nicht zutraut, aus Eigeninitiative und selbstorganisiert bürgerschaftlich tätig zu werden. Der "Staat" hat aber nicht die Aufgabe den Initiator und Organisator der Bürgergesellschaft zu spielen. Die Aufgabe staatlichen Handelns ist es, entsprechende begünstigende Rahmenbedingungen zu schaffen und nicht, seine Bürgerinnen und Bürger zu unentgeltlichem Handeln aufzufordern. Nicht die Unentgeltlichkeit des Handelns ist relevant oder gar ein Wert an sich. Vielmehr die Tatsache, dass es einer Gesellschaft gelingt, dass sich in ihr
Menschen auch ohne direkte Gegenleistung für mehr als ihre Privatangelegenheiten interessieren und engagieren, macht den Wert bürgerschaftlichen Engagements aus.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass finanzielle Anreize keine (positiven) Effekte mit sich bringen (Frey/Goette 1999).
Schade, dass der Enquete-Kommission jenseits der in Aussichtstellung weiterer finanzieller Anreize nicht viel einfällt, wie sie die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements mitgestalten will. Die Bestandsaufnahmen über die vielfältigen Formen bürgerschaftlichen Engagements im Enquete-Bericht zeigen dabei doch hinreichend Defizite und Handlungsperspektiven auf. Schade auch, dass mancher Großorganisation des Dritten Sektors wie der Arbeiterwohlfahrt (Pressemitteilung vom 13.06.2002) - zumindest öffentlich - nichts anderes zum Bericht der Enquete-Kommission einfällt, als die rasche und unbürokratische Einführung der finanziellen Anreize zu fordern, die das "Ehrenamt attraktiver machen" sollen.

Noch einmal: Bürgerinnen und Bürger engagieren sich im öffentlichen Interesse, nicht im öffentlichen Auftrag. Das klingt ähnlich, ist aber etwas grundsätzlich anderes. Die Bürgergesellschaft steht auch nicht, wie Warnfried Dettling schrieb, gegen Markt und Staat. Im Gegenteil: Sie setzt einen handlungsfähigen Staat ebenso voraus wie eine leistungsfähige Wirtschaft. Sie kann aber ihre Funktion als gesellschaftliche Kraft nur erfüllen, wenn sie sich aus sich heraus organisiert und in einem
ordnungspolitischen Rahmen eingebettet ist, der ein sinnvolles Maß an Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft gewährleistet. Unter Rekurs auf den Ansatz der Dritte-Sektor-Forschung soll noch einmal kurz argumentiert werden, worin die besondere Funktion von Bürgergesellschaft besteht.

Funktion und Konstitution der Bürgergesellschaft Die Dritte-Sektor-Forschung ist ein interdisziplinärer Forschungsansatz, der davon ausgeht, dass es neben dem marktlichen und staatlichen Handeln einen dritten Bereich gibt, dessen Handlungslogik sich von den beiden erstgenannten unterscheidet. Dabei hat die vergleichsweise jungen Forschungsrichtung noch keine wirklich befriedigende Antwort auf die Frage gefunden, welche Handlungslogiken dies sind. Beispielsweise wird Kooperation als besondere Handlungslogik diskutiert, doch Kooperation existiert neben Konkurrenz auch im Sektor Markt. Kooperation ist dabei aber nicht zu verwechseln mit Solidarität, da Kooperation auf individuellen Nutzenkalkülen basiert.

Solidarität und Moral könnten besondere Handlungslogiken des Dritten Sektors sein, doch ist weder der Staat unsolidarisch noch der Markt unmoralisch. Die These, dass der Dritte Sektor keine eigene Handlungslogik ausbildet, sondern (als einziger Sektor) in der Lage ist, die verschiedenen diskutierten Steuerungsmechanismen Geld, Macht, Moral zu kombinieren, birgt die Gefahr, damit nahezu jedes Organisationsverhalten legitimieren und institutionelle Anreize kaum konsistent setzen zu können.
Berücksichtigt man, dass bürgerschaftliches Engagement hauptsächlich organisationsgebunden ist und hier zum größten Teil in gemeinnützigen Organisationen, vom Sportverein über die Aids-Hilfe und freiwillige Feuerwehr, von der Tafel bis zur Kulturinitiative, vom Wohlfahrtsverband bis zur Stiftung und in vielen anderen Bereiche mehr stattfindet, kann man auf der sogenannten Mikroebene untersuchen, worin sich gemeinnützige Organisationen wie Vereine und Stiftungen von Unternehmen und Behörden unterscheiden.

Anders formuliert: Was haben gemeinnützige Organisationen, was Behörden (Sektor Staat) und Unternehmen (Sektor Markt) nicht haben? Dabei ist die Annäherung an die Antwort auf diese Frage von zentraler Bedeutung, gibt sie doch gleichzeitig auch einen Hinweise auf die Kernfunktion bürgerschaftlichen Engagements.
Gemeinnützige Organisationen unterscheiden sich nach dem Ansatz der Dritte-Sektor-Forschung von der öffentlichen Verwaltung durch ein geringeres Maß an Amtlichkeit; im Gegensatz zu Firmen streben sie nicht nach Gewinnmaximierung, sondern verfolgen ideelle Ziele und orientieren sich dabei am Gemeinwohl. Die Differenz zur Familie, in die man hineingeboren
wird, liegt in der Freiwilligkeit von Mitgliedschaft und Mitarbeit. Selbständigkeit und Solidarität sind dabei zentrale Elemente gemeinnütziger Organisationen, die - aufgrund der Freiwilligkeit von Mitgliedschaft und Mitarbeit - maßgeblich auf solidarische Unterstützung in Form von ehrenamtlichem Engagement und privaten Spenden angewiesen sind. Ihre Handlungslogik basiert dementsprechend nicht in erster Linie auf individuellen Nutzenkalkülen, sondern beruht vorrangig auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.

Selbständigkeit und Solidarität sind dabei nicht nur die institutionellen Vorteile, die gemeinnütziges Engagement gegenüber marktlichen und staatlichen Handeln aufweist, sie sind gleichzeitig ursächlich dafür, warum man die Bürgergesellschaft nicht "von oben" aufbauen kann. Jeder Aufbau "von oben" würde Selbständigkeit und Solidarität beeinträchtigen, zumindest aber
nicht zur vollen Entfaltung gelangen lassen. Folgerichtig wird auch im Bericht der Enquete-Kommission darauf hingewiesen, dass die Selbstbestimmung und Leistungskraft der kleineren Einheiten ausgeschöpft sein muss, bevor die größeren Einheiten unterstützend eingreifen. Geht man davon aus, dass die Schlussfolgerungen der Dritte-Sektor-Forschung zutreffend sind, muss der ordnungspolitische Rahmen so ausgestaltet sein, dass marktliche und staatliche Einflüsse auf den Dritten Sektor ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, um zu verhindern, dass andere Logiken handlungsbestimmend werden würden. Eine sehr bestimmende Form der Einflussnahme geschieht über die Finanzierung bürgerschaftlichen Engagements. "Wer zahlt, schafft an" sagt der Volksmund und meint damit, dass wer Geld gibt, auch bestimmt, was getan wird.

In seiner Finanzsoziologie freiwilliger Vereinigungen argumentiert Horch, dass die Finanzierung gemeinnütziger Organisationen durch Markt oder Staat zu Transformationstendenzen freiwilliger Vereinigungen führt, nämlich Autonomie von den Mitgliedern, Zielverschiebung und Bürokratisierung bzw. Kommerzialisierung. Hierin sieht Horch die Gefahr der Selbstzerstörung für
freiwillige Vereinigungen (Horch 1995). Der Anteil der Fremdfinanzierung bürgerschaftlichen Engagements und gemeinnütziger Organisationen ist dabei in Deutschland sehr hoch. In seiner vergleichenden Untersuchung über die ökonomischen Strukturen und historischen, gesellschaftlichen und politischen Dimensionen des Dritten Sektors in 22 Ländern hat das Johns Hopkins Comparative Nonprofit Sector Project (Priller/Zimmer 2001a, 2001b) gezeigt, dass entgegen der landläufigen Meinung, dass gemeinnütziges Engagement durch private Spenden, Beiträge und Kapitalerträge von Stiftungen finanziert wird, diese sogenannten philanthropischen Gelder in allen untersuchten Ländern eine untergeordnete Rolle spielen. Der Dritte Sektor in den 22 untersuchten Ländern bezieht seine finanziellen Mittel zu 47 Prozent aus Gebühreneinnahmen und zu 42 Prozent aus öffentlichen Zuwendungen. Die Philanthropie (Spenden, Stiftungsmittel, Mitgliedsbeiträge) dagegen nimmt mit 11 Prozent eine lediglich marginale Rolle ein. Selbst die USA liegen mit 13 Prozent nur knapp über dem ermittelten Länderdurchschnitt. In Deutschland macht der Anteil der Spenden und anderen philantrophischen Zuwendungen lediglich 3 Prozent bei der Finanzierung des Nonprofit Sektors aus. Nur in den Niederlanden haben die Forscher des Hopkins Teams mit 2 Prozent einen noch geringeren Wert ermittelt. Dementsprechend sehen die Forscher für Deutschland eine der wesentlichsten Aufgaben in der Stärkung von Philanthropie und hier insbesondere der Stiftungen.

Zukunft Bürgerstiftung! Warum die Bürgerstiftungen genau die richtigen Organisationen zur richtigen Zeit sind.
Stiftungen sind eine Form gesellschaftlichen Engagements, sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen. Sie erleben seit einiger Zeit verstärkte Aufmerksamkeit. Auf Bürgerstiftungen trifft dies in besonderem Maße zu. Denn diese spezielle Stiftungsform nach dem Vorbild der angelsächsischen Community Foundation gilt als besonders geeignete und zeitgemäße Form, bürgerschaftliches Engagement dauerhaft und mit örtlichem Bezug zu organisieren. Community Foundations, wie Bürgerstiftungen in den angelsächsischen Ländern heißen, haben ihren Ursprung in den USA. Seit Gründung der Cleveland Foundation durch den Rechtsanwalt und Bankier Frederick Goff im Jahr 1914 hat sich die Zahl der Bürgerstiftungen in den USA auf mehr als 600 erhöht. Sie verwalten heute ein Vermögen von mehr als 25 Mrd. Dollar und spielen eine Schlüsselrolle beim Aufbau und der Erhaltung eines lebendigen Gemeinwesen. Seit Mitte der 80er Jahre haben sich in Großbritannien über 50 Community Foundations gegründet. In den letzten Jahren hat sich die Idee auch nach West-, Mittel- und Osteuropa verbreitet.

In Deutschland gibt es nach verschiedenen Einschätzungen zwischen 30 und 50 Bürgerstiftungen sowie ca. 50-80 Gründungsinitiativen (Bundesverband Deutscher Stiftungen 2002, eigene Angaben). Nach einer repräsentativen Untersuchung, die vom Zentralinstitut für kirchliche Stiftungen in Auftrag gegeben wurde, können sich 27 Prozent der Deutschen vorstellen, gemeinsam mit anderen eine Stiftung zu gründen. Das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftungen in Deutschland beläuft sich gegenwärtig auf geschätzte 12 Millionen EURO (Initiative Bürgerstiftungen, Pressemitteilung vom 3.4.2002). Im Unterschied zu herkömmlichen Stiftungen sind Bürgerstiftungen unabhängige, nicht von einer Einzelperson oder Organisation gegründete oder dominierte Stiftungen, die lokal oder regional aktiv sind und ihr Stiftungskapital langfristig aufbauen und vergrößern. Das Stiftungskapital wird dabei von mehreren Stiftern gemeinsam aufgebracht, die Erträge können in eine Vielzahl von Förderungszwecken fließen.
Bürgerstiftungen zeichnen sich durch gewisse Partizipationsmöglichkeiten aus, die den Stiftern und Zustiftern Mitwirkungsrechte bei der Mittelverwendung und Förderungspolitik ermöglichen. Der Begriff Bürgerstiftung ist nicht lediglich ein zeitgemäßes Marketing-Label im Kontext von Bürgerengagement oder Bürgergesellschaft, sondern bezeichnet eine bestimmte spezielle Stiftungsform. Die im Arbeitskreis Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen mitarbeitenden Bürgerstiftungen haben hierzu als Abgrenzung und Orientierung zehn Merkmale formuliert (Bundesverband Deutscher Stiftungen 2002: 10).
Als Ergänzung einer engagementfördernden Infrastruktur von Selbsthilfekontaktstellen, Seniorenbüros, Freiwilligenagenturen u.a. (Nährlich 2002) sind Bürgerstiftungen ganz besonders geeignet, bürgerschaftliches Engagement nachhaltig zu fördern und zu unterstützen. Dabei weisen sie einige komparative Vorteile gegenüber anderen engagementfördernden Infrastruktureinrichtungen auf. Bürgerstiftungen basieren auf selbstorganisiertem Engagement vor Ort, zeichnen sich aufgrund ihrer Eigenkapitalbildung durch Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit aus, bieten in finanzieller, persönlicher und konzeptioneller Hinsicht vielfältige, dauerhafte und doch flexible Engagementmöglichkeiten aufgrund ihrer multifunktionalen Aufgabenwahrnehmung und tragen durch ihren breit angelegten Stiftungszweck dazu bei, dass sich eine gelebte Engagementkultur der Bürgergesellschaft bildet.

Selbstinitiiertes und selbstorganisiertes Engagement vor Ort Bürgerstiftungen entstehen aus privater Initiative und sind rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Sie regeln ihre interne Organisation durch die Satzung weitgehend selbständig. "Mitmachen und mitentscheiden" charakterisiert die Funktionsweise von Bürgerstiftungen. Die Option, zu gestalten und zu entscheiden, zählt zu den wesentlichen Motivationsfaktoren für das Engagement in Bürgerstiftungen. Über entsprechende Gremien (Stifterversammlung, Vorstand) werden die Stifter und späteren Zustifter an der Willensbildung beteiligt. Dies kann z.B. die Entscheidung über Förderungsschwerpunkte ebenso betreffen wie die Festlegung über die konkrete Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen.
Hier überlässt der Gesetzgeber potentiellen Stiftern einen großen Gestaltungsspielraum wobei zu beachten ist, dass der Aufgabenkatalog einer Stifterversammlung nicht an die Aufgaben einer Vereinsmitgliederversammlung angenähert wird.
Bürgerstiftungen werden grundsätzlich ausschließlich lokal oder regional aktiv.

Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit durch den Aufbau von zivilgesellschaftlichem Eigenkapital "Ihr Geld geht nie verloren", wirbt etwa die Hamburger Bürgerstiftung. Denn Bürgerstiftungen finanzieren sich wie alle Stiftungen grundsätzlich durch Erträge aus dem Stiftungsvermögen. Das Stiftungsvermögen selbst bleibt unangetastet. Bürgerstiftungen haben den Vorteil, dass sie "auf ewig" angelegt sind. Ihr Stiftungskapital macht die Stiftung langfristig unabhängig von der wirtschaftlichen Situation, politischen Mehrheiten und der wechselnden Spendenbereitschaft der Bürger. Im Gegensatz zu Vereinen muss eine Stiftung ihr Geld nicht "zeitnah verwenden", sondern kann langfristig arbeiten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber jüngst auch die Bildung von Rücklagen verbessert. Nachträgliche Erhöhungen des Stiftungsvermögen, sogenannte Zustiftungen, können entweder in dem Stiftungsvermögen aufgehen oder als namensgebundene Fonds verwaltet werden, deren Erträge nur bestimmten Zwecke dienen. Es ist auch möglich und üblich, an Stiftungen zu spenden (Geld- und Sachspenden).

Vielfältige, dauerhafte und doch flexible Engagementmöglichkeiten durch multifunktionale Aufgabenwahrnehmung Bürgerstiftungen brauchen nicht nur die "Geldreichen", sondern auch die "Zeitreichen" und "Ideenreichen". Durch ihre vielfältigen Funktionen ermöglichen sie langfristiges institutionalisiertes Engagement ebenso wie verschiedene Formen des kürzerfristigen Engagements bis hin zu spontanen oder einmaligen Engagementmöglichkeiten. Als Fundraiser haben Bürgerstiftungen die Aufgabe, kontinuierlich für den Aufbau eines breitgefächerten Stiftungsvermögens zu sorgen. Daneben werben sie aber auch Spenden ein, die direkt und vollständig einzelnen Projekten zugute kommen.
Als Dienstleistungsagenturen dienen Bürgerstiftungen den Belangen von Spendern und Stiftern mit unterschiedlichen gemeinnützigen Interessen. Sie unterstützen Spender und Stifter bei der Vergabe von Fördermitteln, dem Finanzmanagement, der Erschließung weiterer Ressourcen, der Öffentlichkeitsarbeit und vielem mehr. Als Fördergeber sollen sie auf die sich neu entwickelnden und ändernden Bedürfnisse reagieren und innovative Entwicklungen im Bildungswesen, im Umweltbereich, in der Kultur oder im sozialen Bereich unterstützen. Bürgerstiftungen arbeiten aber auch operativ und führen zusammen mit anderen Institutionen eigene Projekte durch. Als Lobby für das Gemeinwohl können Bürgerstiftungen Sprachrohr und Katalysator des Gemeinwesens sein und neue Partnerschaften zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ermöglichen.

Breites Engagement für eine Kultur der Bürgergesellschaft "Sich um alles vor Ort kümmern, aber nicht um alles auf einmal" ist das langfristige Ziel von Bürgerstiftungen. Sie fördern kulturelle, soziale, bildungspolitische und sonstige gemeinnützige Anliegen. Da Stiftungen "auf ewig" angelegt sind, ist der Tätigkeitsbereich von Bürgerstiftungen bewusst sehr weit gefasst. Dadurch können sie im Laufe ihres Bestehens flexibel auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren und sind offen für die Motive und Interessen von späteren Zustiftern. Darüber hinaus trägt dieser Ansatz dazu bei, die klassische Segmentierung der deutschen "Ehrenamtslandschaft" in Sport, Kultur, Soziales, Umwelt usw. aufzuweichen und bürgerschaftliches Engagement als gesellschaftlichen Wert stärker ins Bewusstsein zu rücken. Insofern ist eine Bürgerstiftung auch keine Konkurrenz für bereits
bestehendes Engagement in Vereinen und Stiftungen vor Ort, sondern vielmehr eine notwendige Bündelung der Kräfte, um gemeinsam mehr zu erreichen. Engagement für Bürgerstiftungen - Genossenschaftsbanken als Corporate Citizen

Mit dem Verein Aktive Bürgerschaft und der Kampagne Bürgerstiftungen unterstützen die Volksbanken und Raiffeisenbanken die Weiterentwicklung einer modernen Bürgergesellschaft. Selbstverständlich sind mit dem gesellschaftlichen Engagement der genossenschaftlichen Bankengruppe auch eigene Vorteilserwartungen auf verschiedenen Ebenen verbunden.
Genossenschaften basieren auf den Prinzipien von Selbstverwaltung, Selbsthilfe und Selbstverantwortung und weisen dabei ein sehr ähnliches Selbstverständnis auf, welches auch die Basis der Bürgergesellschaft bildet. Mit dem Eintreten für eine Aktive Bürgergesellschaft, die den Staat in einer subsidiären Rolle sieht, wird langfristig auch die Basis für unternehmerisches Handeln genossenschaftlicher Organisationen zwischen staatlicher Regulierung und globaler Weltwirtschaft gesichert. Mit dem Engagement für Bürgerstiftungen vor Ort bieten sich für die Öffentlichkeit deutlich sichtbare und in Übereinstimmung mit der Unternehmensphilosophie klar kommunizierbare Positionierungs- und Profilierungsmöglichkeiten für die Banken gegenüber potentiellen Kunden, Kunden und Mitgliedern.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts haben Bürger sich in Eigeninitiative und ohne Hilfe des Staates in Genossenschaften organisiert, um mit wirtschaftlichen Mitteln wirtschaftliche Probleme von Bürgern zu lösen. Auch wenn sich die Volksbanken und Raiffeisenbanken seit ihren Anfängen im 19. Jahrhundert als Selbsthilfeeinrichtungen bis heute zu privatwirtschaftlichen Unternehmen entwickelt haben, sind die genossenschaftlichen Prinzipien bis heute konstitutiv (Pankoke 2000, Pleister 2002). Dies zeigt sich vor allem im Vergleich mit den anderen Organisationen der deutschen Bankenlandschaft. So sind die Genossenschaftsbanken im Vergleich zu den als Filialbanken organisierten Privatbanken wie bsp. der Deutschen Bank keine ausschließlich an shareholder-value orientierten "global player" geworden, sondern selbständige Unternehmen mit lokalem und regionalem Geschäftsraum geblieben.

Im Unterschied zu den öffentlich-rechtlichen Sparkassen, deren Eigentümer die Städte und Gemeinden sind, sind die mitgliedschaftlich organisierten Volksbanken private Unternehmen. Als solche werden sie neben ihrem Unternehmenszweck freiwillig gesellschaftlich tätig. Dabei ist ein Eigeninteresse der Corporate Citizen nicht nur legitim, sondern auch Voraussetzung für dauerhaftes und berechenbares freiwilliges gesellschaftliches Engagement von Unternehmen.
Dementsprechend stehen Corporate Citizenship Programme auch meistens in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck. So unterstützen die Herausgeber des Time Magazin Alphabetisierungsprogramme für Kinder und tragen damit auch dazu bei, das Potential eines späteren Leserkreises zu vergrößern. Auch der Sportartikel-Hersteller Nike verbindet den Einsatz für die Gesellschaft mit der Vergrößerung der Basis für den Absatz seiner Produkte. Andere Unternehmen mit üblicherweise einzeln oder in kleinen Teams arbeitenden Mitarbeiter wie z.B. Consulting Firmen engagieren sich häufig mit der gesamten Belegschaft bei sogenannten Days-of-Caring und versprechen sich davon ein gemeinschaftsstiftendes und kommunikationsförderndes Erlebnis, das sich auch positiv auf betriebliche Abläufe auswirkt.

Dabei zeigt sich die Qualität von Corporate Citizenship vor allem darin, ob tatsächlich innovative Kooperationsbeziehungen zwischen der Privatwirtschaft und Einrichtungen des Nonprofit-Sektors entstehen (Mutz 2001). In der in Gründung befindlichen Bürgerstiftung Hellweg wollen zunächst die dortige Volksbank und das Kulturparlament e.V. eine solche Beziehung unter dem Dach der Bürgerstiftung eingehen. In solchen Kooperationen liegt auch der Unterschied zu früheren Sponsoring, bei denen lediglich private Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen geflossen sind, ohne dass in personeller und konzeptioneller Hinsicht eine Zusammenarbeit stattgefunden hätte. Dabei unterstützt und begleitet die Aktive Bürgerschaft e.V. derartige Prozesse zwischen Unternehmen der genossenschaftlichen Bankengruppe und gemeinnützigen Organisationen vor Ort, um zwischen den verschiedenen "Organisationswelten und Spezialinteressen" (Backhaus-Maul 2001) zu vermitteln.

Mit der Kampagne Bürgerstiftungen hat der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR als Schirmherr der Aktiven Bürgerschaft im Januar 2002 seine 1600 Mitgliedsbanken aufgerufen, sich als Corporate Citizens für die Förderung von Bürgerstiftungen zu engagieren. Mit der von der Aktiven Bürgerschaft herausgegebenen Broschüre "Wege zu einer Bürgerstiftung - Ein Leitfaden für Genossenschaftsbanken" steht den Banken ein praxisnaher Ratgeber zur Verfügung. In Vorträgen und Workshops, Artikeln und Anzeigen informiert die Aktive Bürgerschaft Vorstände und Mitarbeiter von Genossenschaftsbanken und -verbänden über Idee und Konzept der Bürgerstiftung, stellt Kontakt zu bereits bestehenden Bürgerstiftungen oder Gründungsinitiativen bzw. -interessenten vor Ort her und steht als Berater und Gesprächspartner zur Verfügung, um vor Ort notwendige und sinnvolle Engagementmöglichkeiten zu prüfen.

Einige Banken ergreifen mit anderen Organisationen und Einzelpersonen vor Ort die Initiative zur Gründung einer Bürgerstiftung, andere Banken unterstützen Bürgerstiftungen durch Zustiftungen oder die Auflage eines matching funds, wieder andere Banken führen Treuhänderkontos von Bürgerstiftungen in Gründung, managen Stiftungsvermögen oder stellen andere Ressourcen bereit. Die erstmalige Ausrichtung des Förderpreises Aktive Bürgerschaft im Jahr 2002 für Bürgerstiftungen und Gründungsinitiativen soll dazu beitragen, die Idee der Bürgerstiftung einer großen Öffentlichkeit gegenüber bekannt zu machen, von der Arbeit erfolgreicher Bürgerstiftungen zu lernen und neue Impulse zur Gründung von Bürgerstiftungen zu geben.

Bürgerstiftungen in Deutschland - Stand und Perspektiven
Seit der Gründung der ersten beiden Bürgerstiftungen nach dem Vorbild der Community Foundations 1996/97 in Gütersloh und Hannover hat die Idee der Bürgerstiftung in Fachkreisen große Beachtung gefunden. Inzwischen gibt es eine funktionierende Infrastruktur der Kommunikation und des Erfahrungsaustausches, z.B. durch den Arbeitskreis Bürgerstiftungen des
Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Für den internationalen Erfahrungsaustausch sorgt das Transatlantic Community Foundation Network, das von der Bertelsmann Stiftung und der Mott Foundation initiiert wurde. Im Internet vermitteln die Web-Seiten www.buergerstiftungen.de und www.buergerstiftungen.info einen guten Einstieg ins Thema und geben einen
Überblick über die Arbeit von Bürgerstiftungen, über Gründungsinitiativen, erste Ideen und konkrete Vorhaben vor Ort und bieten nützliche Hilfen wie Mustersatzungen u.ä. zum download an. Viele Bürgerstiftungen präsentieren sich darüber hinaus mit eigenen Internetangeboten. Erste Praxisliteratur und Übersichten über Bürgerstiftungen in Deutschland liegen vor, auch die
Forschung beginnt sich des Themas anzunehmen. Neben der Kampagne Bürgerstiftungen der Aktiven Bürgerschaft setzt sich auch die Initiative Bürgerstiftungen unter Federführung der Bertelsmann Stiftung seit Anfang des Jahres für die Förderung der Bürgerstiftungsidee ein.

Neben diesen positiven Entwicklungen geben jedoch einige negative Tendenzen Anlass zur Kritik.
So gründet die öffentliche Hand durch Kommunen und Sparkassen ebenfalls Bürgerstiftungen,
was der Idee eines privaten bürgerschaftlichen Engagements und den Kernfunktionen der Bürgergesellschaft widerspricht. Kritik ist vor allem angebracht, wenn Bürgerstiftungen nicht mit Kapital ausgestattet werden, sondern aus dem kommunalen Haushalt jährliche Zuwendungen erhalten, wenn Entscheidungsgremien von Bürgerstiftungen nach Proporz durch die im Rat der Stadt vertretenen Parteien besetzt sind oder Bürgerstiftungen von einer Sparkasse als "Belohnung" in Aussicht gestellt werden, sofern Stadt- oder Gemeinderäte der Fusion von Sparkassen zustimmen. So pokerten die Stadt- und Kreissparkassen Köln und Düsseldorf um die Übernahme der Monheimer Sparkasse und boten jeweils dem Stadtrat die Errichtung einer "Bürgerstiftung" an, wenn sie den Zuschlag bekämen (Rheinische Post vom 29.9.2001).
Solche Stiftungen widersprechen nicht nur der Idee und den Kriterien einer Bürgerstiftung,
sie sind auch nicht geeignet, Eigenverantwortung und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Im Interesse einer aktiven Bürgergesellschaft sollte mit dem Begriff Bürgerstiftungen kein Etikettenschwindel getrieben werden.



Literatur
Aktive Bürgerschaft (Hrsg.) (2002): Wege zu einer Bürgerstiftung.
Ein Leitfaden für Genossenschaftsbanken, 2. Auflage, Berlin, Aktive Bürgerschaft
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband: Enquete-Bericht müssen Taten folgen /
Ehrenamt: Zwischen Tradition und Erneuerung. Pressemitteilung vom 13.06.2002
Backhaus-Maul, Holger (2001): Die neue Rolle von Unternehmen in der
Engagementförderung - aus US amerikanischer Perspektive, in: Wolfgang
Schuster/Warnfried Dettling (Hrsg.): Zukunft Stadt. Die Stunde der Bürger in
Zeiten der Globalisierung. Stuttgart, Hohenheim Verlag
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2000): Handbuch Bürgerstiftungen. Ziele,
Gründung, Aufbau, Projekte, Gütersloh, Verlag Bertelsmann Stiftung
Bundesverband Deutscher Stiftungen (Hrsg.) (2002): Bürgerstiftungen in
Deutschland. Entstehung, Struktur, Projekte, Netzwerke. Berlin, Eigenverlag
des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode: Bericht der Enquete-Kommission
"Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements". Bürgerschaftliches Engagement:
auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft. Bundestagsdrucksache
14/8900. Berlin, 3.6.2002
Deutscher Kulturrat: Wer hat das Sagen: die Ehrenamtlichen oder der Staat?
Netzwerk zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements gegründet,
Pressemitteilung vom 07.06.2002
Frey, Bruno S./Goette, Lorenz (1999): Does Pay Motivate Volunteers? Working
Paper - Institute for Empirical Research in Economics, Zürich
Horch, Heinz-Dieter (1995): Selbstzerstörungsprozesse freiwilliger
Vereinigungen: Ambivalenzen von Wachstum, Professionalisierung und
Bürokratisierung, in: Thomas Rauschenbach/Christoph Sachße/Thomas Olk
(Hrsg.): Von der Wertgemeinschaft zum Dienstleistungsunternehmen. Jugend-
und Wohlfahrtsverbände im Umbruch, Frankfurt/Main, S. 280-296
Initiative Bürgerstiftungen: Über elf Millionen Euro für das Gemeinwohl.
Bürgerstiftungen verdoppeln ihr Vermögen. Pressemitteilung vom 3.4.2002
Mutz, Gerd (2001): Der Geist von Corporate Citizenship ist in Deutschland
noch nicht angekommen. Wichtige Lernfelder liegen direkt vor den
Betriebstoren, In: Das Parlarment, 51, 32/33, 3./10. August
Nährlich, Stefan (2001): Der Bürger als Träger von
Infrastruktureinrichtungen, in: Karl-Heinz Boeßenecker/Achim Trube/Norbert
Wohlfahrt (Hrsg.): Verwaltungsreform von unten? Lokaler Sozialstaat im
Umbruch aus verschiedenen Perspektiven, Münster, Votum Verlag, S. 168-178
Pankoke, Eckart (2000): Freie Assoziationen - Geschichtliche Prämissen und
gesellschaftliche Perspektiven moderner Genossenschaft, in: Annette
Zimmer/Stefan Nährlich (Hrsg.): Engagierte Bürgerschaft. Traditionen und
Perspektiven. Opladen, Leske + Budrich
Pleister, Christopher (Hrsg.) (2001): Genossenschaften zwischen Idee und
Markt. Ein Unternehmenskonzept für die Zukunft?, Frankfurt/Main, Campus Verlag
Priller, Eckhard und Annette Zimmer (2001b): Der Dritte Sektor. Wachstum und
Wandel. The Johns Hopkins Comparative Nonprofit Sector Project, Phase 2.
Aktuelle deutsche Trends, Gütersloh, Verlag Bertelsmann Stiftung
Priller, Eckhard und Annette Zimmer (Hrsg.) (2001a): Der Dritte Sektor
International. Mehr Markt - weniger Staat? Berlin, Edition Sigma
Rheinische Post: Trotz mäßigen Angebots. Ist Kreissparkasse Köln am Ende
lachender Dritter?, Monheim, 29.9.2001
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Zukunft Bürgerstiftung - der Beitrag
Erstveröffentlichung in Maecenata Actuell Juni 2002,
als pdf herunterzuladen unter <www.maecenata.de>
Aut.: Christiane Biedermann
Referentin * Aktive Bürgerschaft e.V.
Albrechtstraße 22, D-10117 Berlin-Mitte
christiane.biedermann@aktive-buergerschaft.de
Homepage www.aktive-buergerschaft.de
Mailing Liste H-Dritter Sektor,
http://www.dritter-sektor.de oder http://www.h-net.msu.edu


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