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ISSN 1610-0611
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Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich verankern


DGB: Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich verankern

"Die Entwicklung der modernen Informationsgesellschaft macht es notwendig,
dass Arbeitnehmer auch im Arbeitsverhältnis in ihren Persönlichkeitsrechten
besser geschützt werden", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula
Engelen-Kefer auf einer Betriebsrätekonferenz am Donnerstag in Berlin. Der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt deshalb das Vorhaben der Koalition,
ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gesetzlich zu verankern.

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen vor einer lückenlosen Kontrolle
am Arbeitsplatz geschützt werden", so die DGB-Vize. Auch müsse
sichergestellt sein, dass genetische Untersuchungen nicht zu Einschränkungen
oder zum Ausschluss von Arbeitnehmern bzw. zur Absenkung von Arbeits- und
Gesundheitsschutz missbraucht würden.

Als weitere Eckdaten für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nannte
Engelen-Kefer eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der betrieblichen
Interessenvertretung bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten
sowie die Stärkung der Individualrechte der Arbeitnehmer. Außerdem müsse die
Verantwortung für Einführung und Einhaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes
beim Arbeitgeber angesiedelt werden. "Nur so kann der Arbeitgeber bei
Zuwiderhandlungen in Anspruch genommen werden", sagte Engelen-Kefer.

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DGB Bundesvorstand Pressestelle
Verantwortlich: Hans-Jürgen Arlt
PM 272
24.10.02


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