"Die Entwicklung der modernen Informationsgesellschaft macht es notwendig, dass Arbeitnehmer auch im Arbeitsverhältnis in ihren Persönlichkeitsrechten besser geschützt werden", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer auf einer Betriebsrätekonferenz am Donnerstag in Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt deshalb das Vorhaben der Koalition, ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gesetzlich zu verankern.
"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen vor einer lückenlosen Kontrolle am Arbeitsplatz geschützt werden", so die DGB-Vize. Auch müsse sichergestellt sein, dass genetische Untersuchungen nicht zu Einschränkungen oder zum Ausschluss von Arbeitnehmern bzw. zur Absenkung von Arbeits- und Gesundheitsschutz missbraucht würden.
Als weitere Eckdaten für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz nannte Engelen-Kefer eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten sowie die Stärkung der Individualrechte der Arbeitnehmer. Außerdem müsse die Verantwortung für Einführung und Einhaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes beim Arbeitgeber angesiedelt werden. "Nur so kann der Arbeitgeber bei Zuwiderhandlungen in Anspruch genommen werden", sagte Engelen-Kefer.