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Bilanz nach zwei Jahren
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Informationsfreiheitsgesetz in Schleswig-Holstein
Anlässlich der Vorstellung einer landesweiten Erhebung bei den Behörden in Schleswig-Holstein erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Helmut B ä u m l e r:
Eine systematische Erhebung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz bei den Kommunen und Landesbehörden in Schleswig-Holstein hat ergeben, dass es in den ersten beiden Jahren nach In-Kraft-Treten des Informationsfreiheitsgesetzes in Schleswig-Holstein deutlich mehr Fälle der Inanspruchnahme des Gesetzes gab als bislang angenommen. Dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz waren bis zur Auswertung der Erhebung nur die vergleichsweise wenigen Streitfälle bekannt. Tatsächlich wurden schon in den ersten beiden Jahren des In-Kraft-Tretens in mehr als 2000 Fällen von Bürgerinnen und Bürgern Informationsgesuche gestellt; vermutlich liegt die Zahl sogar noch höher, denn viele Behörden führten keine Aufzeichnungen über Informationsfreiheitsgesuche und konnten deshalb keine genauen Angaben machen.
Die Bürgerinnen und Bürger fragten Informationen aus allen Verwaltungsgebieten nach. Das meiste Interesse galt dem Bau- und Planungsbereich. Aber auch z. B. die Vergabe von Kindergartenplätzen, die Arbeitsbelastung der Richter am Oberlandesgericht, die landwirtschaftliche Förderpraxis, die Wirtschaftlichkeit der Kurverwaltung, Organsationsfragen bei der Polizei oder die Arbeitsweise der Tierschutzbehörden interessierte die Bürger.
In den allermeisten Fällen, nämlich in über 90 %, hatten die Anträge auch Erfolg, sodass die begehrten Informationen zugänglich gemacht wurden. In den Fällen, in denen die Informationen nicht erteilt wurden, lag dies am häufigsten daran, dass sie bei der Behörde gar nicht vorhanden waren. Die Verweigerung von Informationen wurde überwiegend mit entgegenstehenden Datenschutzbelangen, in einigen Fällen auch mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder mit dem laufenden behördlichen Entscheidungsprozess begründet.
Schleswig-Holsteins Behörden arbeiteten bei Informationsersuchen wesentlich schneller als das Gesetz verlangt. In 90% der Fälle wurde binnen maximal einer Woche über die Anträge entschieden. Gleichwohl hielt sich die Arbeitsbelastung insgesamt in Grenzen: Nur knapp die Hälfte aller Behörden hat bislang Bekanntschaft mit dem Informationsfreiheitsgesetz gemacht. Die meisten von ihnen hatten binnen zwei Jahren nur insgesamt bis zu fünf Fälle zu bearbeiten. Kulant waren die Behörden in den vergangenen beiden Jahren auch in Punkto Gebühren und Auslagen: Überwiegend wurden die Informationen kostenlos gegeben.
Alles in allem hat das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis offenbar mehr Bedeutung als bisher bekannt. Die Gesetzesanwendung funktioniert allem Anschein nach weitgehend reibungslos und ohne Verzögerung. Schleswig-Holsteins Bürgerinnen und Bürger nehmen ihre neuen Rechte zunehmend in Anspruch und die Verwaltung beweist bislang beim Umgang mit der neuen Offenheit Souveränität und Umsicht. Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Informationen über die Aktion "Datenschutz in meiner Arztpraxis" unter www.datenschutzzentrum.de/medizin/
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