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EU fördert Datenschutzaudit und Gütesiegel


EU fördert Datenschutzaudit und Gütesiegel
in Schleswig-Holstein


 


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Die Europäische Union fördert gemeinsam mit dem Ministerium für
Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein im
Rahmen des Programms "e-Region Schleswig-Holstein" innovative
IT-Projekte. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE). Zu den insgesamt 16 geförderten Projekten gehören
auch zwei des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz zu den Themen
Datenschutz-Audit und Gütesiegel.

Beim Projekt Datenschutz-Audit geht es um die Durchführung von Audits
für staatlich geförderte IT-Projekte in Schleswig-Holstein. Fördergelder
sollen zukünftig möglichst nur noch an diejenigen Vorhaben vergeben
werden, die vor Inbetriebnahme daten-schutzrechtlich auditiert worden
sind. Ein konkretes Beispiel hierfür ist das ressortüber-greifende
Geo-Informationssystem des Kreises Bad Segeberg, für das vor wenigen
Tagen das Auditverfahren eingeleitet wurde.

Im Rahmen des Projekts Datenschutz-Gütesiegel können kleine und mittlere
Unternehmen (KMU), die ein Gütesiegelverfahren durchführen, eine
finanzielle Unterstützung erhalten. Im Einzelfall kann ein Vorhaben mit
5.000 Euro, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 10.000 Euro
gefördert werden. Jeweils 50 % des Gütesiegelverfahrens zahlen die
Unternehmen selbst. Damit soll ein Anreiz für KMUs geschaffen werden,
den Standortvorteil, den Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der
Auditierung und Gütesiegelvergabe derzeit hat, effektiv zu nutzen.
Zunehmend wird nämlich den Behörden in Deutschland in den
Datenschutzgesetzen vorgeschrieben, vorrangig Produkte mit einem
Datenschutz-Gütesiegel einzusetzen. Der Bund plant ebenfalls eine
entsprechende Gesetzesinitiative. Langfristig werden sich Produkte mit
dem Datenschutz-Gütesiegel nicht nur bei der Auftragsvergabe durch
öffentliche Stellen, sondern auch auf dem Privatkundenmarkt durchsetzen.

Dem Datenschutz-Audit und den -Gütesiegeln gehört nach Einschätzung des
Unabhän-gigen Landeszentrums für Datenschutz die Zukunft im
Datenschutzrecht. Sie ermöglichen die Auszeichnung guter
Datenschutz-Produkte und -Dienstleistungen und eröffnen ihnen damit
verbesserte Marktchancen. Damit gibt es erstmals ein System von Anreizen
und Vorteilen im Datenschutz, während bislang Ge- und Verbote im
Vordergrund standen. Derzeit kann ein solches Gütesiegel in Deutschland
nur nach schleswig-holsteinischem Recht vergeben werden.
Datenschutz-Audit und -Gütesiegel unterstreichen deshalb die
Vorreiterrolle, die (dem IT-Standort) Schleswig-Holstein mehr und mehr
zukommt.

Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten am 17. September
2002 der Wirtschaftsminister des Landes, Prof. Dr. Bernd Rohwer, und der
Leiter des Unabhängigen Landeszentrums, Dr. Helmut Bäumler, die
e-Region-Projekte und die Förderbedingungen vor. Das Unabhängige
Landeszentrum für Datenschutz hat zugleich eine Broschüre veröffentlicht
und an die Unternehmen der IT-Branche in Schleswig-Holstein versandt, in
der die Einzelheiten der Förderbedingungen erklärt sind. Demnach können
Förderanträge noch bis zum 30.11.2002 gestellt werden. Eine Entscheidung
über die Förderung will das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz
bis zum 31.01.2003 treffen. Bis Ende 2003 sollen alle geförderten
Gütesiegelverfahren abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zum Datenschutz
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Tel.: 0431/988-1200
Fax: 0431/988-1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de


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