 |
|
 |
 |
 |
 |
EU fördert Datenschutzaudit und Gütesiegel
|
|
|
EU fördert Datenschutzaudit und Gütesiegel in Schleswig-Holstein
|
|
|
nach oben
--< zurück
•--vorwärts >
↑ nach oben
|
|
|
Die Europäische Union fördert gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des Programms "e-Region Schleswig-Holstein" innovative IT-Projekte. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Zu den insgesamt 16 geförderten Projekten gehören auch zwei des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz zu den Themen Datenschutz-Audit und Gütesiegel.
Beim Projekt Datenschutz-Audit geht es um die Durchführung von Audits für staatlich geförderte IT-Projekte in Schleswig-Holstein. Fördergelder sollen zukünftig möglichst nur noch an diejenigen Vorhaben vergeben werden, die vor Inbetriebnahme daten-schutzrechtlich auditiert worden sind. Ein konkretes Beispiel hierfür ist das ressortüber-greifende Geo-Informationssystem des Kreises Bad Segeberg, für das vor wenigen Tagen das Auditverfahren eingeleitet wurde.
Im Rahmen des Projekts Datenschutz-Gütesiegel können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ein Gütesiegelverfahren durchführen, eine finanzielle Unterstützung erhalten. Im Einzelfall kann ein Vorhaben mit 5.000 Euro, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Jeweils 50 % des Gütesiegelverfahrens zahlen die Unternehmen selbst. Damit soll ein Anreiz für KMUs geschaffen werden, den Standortvorteil, den Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Auditierung und Gütesiegelvergabe derzeit hat, effektiv zu nutzen. Zunehmend wird nämlich den Behörden in Deutschland in den Datenschutzgesetzen vorgeschrieben, vorrangig Produkte mit einem Datenschutz-Gütesiegel einzusetzen. Der Bund plant ebenfalls eine entsprechende Gesetzesinitiative. Langfristig werden sich Produkte mit dem Datenschutz-Gütesiegel nicht nur bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen, sondern auch auf dem Privatkundenmarkt durchsetzen.
Dem Datenschutz-Audit und den -Gütesiegeln gehört nach Einschätzung des Unabhän-gigen Landeszentrums für Datenschutz die Zukunft im Datenschutzrecht. Sie ermöglichen die Auszeichnung guter Datenschutz-Produkte und -Dienstleistungen und eröffnen ihnen damit verbesserte Marktchancen. Damit gibt es erstmals ein System von Anreizen und Vorteilen im Datenschutz, während bislang Ge- und Verbote im Vordergrund standen. Derzeit kann ein solches Gütesiegel in Deutschland nur nach schleswig-holsteinischem Recht vergeben werden. Datenschutz-Audit und -Gütesiegel unterstreichen deshalb die Vorreiterrolle, die (dem IT-Standort) Schleswig-Holstein mehr und mehr zukommt.
Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten am 17. September 2002 der Wirtschaftsminister des Landes, Prof. Dr. Bernd Rohwer, und der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums, Dr. Helmut Bäumler, die e-Region-Projekte und die Förderbedingungen vor. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hat zugleich eine Broschüre veröffentlicht und an die Unternehmen der IT-Branche in Schleswig-Holstein versandt, in der die Einzelheiten der Förderbedingungen erklärt sind. Demnach können Förderanträge noch bis zum 30.11.2002 gestellt werden. Eine Entscheidung über die Förderung will das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz bis zum 31.01.2003 treffen. Bis Ende 2003 sollen alle geförderten Gütesiegelverfahren abgeschlossen werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstraße 98, 24103 Kiel Tel.: 0431/988-1200 Fax: 0431/988-1223 E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
|
nach oben
--< zurück
•--vorwärts >
↑ nach oben
|
Datenschutzakademie auf neuer Grundlage | Schluss mit dem Grundrechteabbau! (Hessen)
|
|