... Jenseits dieser großen Themen gibt es aber einen unaufgeregten Datenschutzalltag bei der Polizei. In einem neuen Faltblatt informiert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz darüber, was bei der Polizei mit Daten aus mehr oder weniger alltäglichen Begegnungen von Bürgern mit der Polizei geschieht. Dabei wurden die in Bürgereingaben am häufigsten gestellten Fragen verarbeitet, z. B.:
Werden Notrufe aufgezeichnet? Wer darf die Namen von Anzeigeerstattern erfahren? Was passiert mit Daten aus Verkehrskontrollen oder von Demonstrationsteilnehmern? Wie lange werden Fingerabdrücke und Kriminalakten aufbewahrt? Wie kann ich erfahren, was die Polizei über mich speichert?
Polizei und Datenschutz pflegen in Schleswig-Holstein seit Jahren eine pragmatische Zusammenarbeit. So werden Auskunftsersuchen von Bürgern zügig und problemlos bearbeitet. Regelmäßig werden Polizeibeamte beim ULD über mehrere Monate hinweg zu behördlichen Datenschutzbeauftragten der Polizei ausgebildet. Mit der Bestellung von Datenschutzbeauftragten bei den Direktionen zeigt die Polizei, dass sie den Grundrechtsschutz auch als eigene Aufgabe begreift. Auf dem Faltblatt sind deshalb neben den Ansprechpartnern beim ULD die Adressen der polizeilichen Datenschutzbeauftragten aufgeführt, die Bürgerinnen und Bürgern bei konkreten Anliegen gerne weiterhelfen. Das Faltblatt ist kostenlos beim ULD erhältlich.
Ab heute sind auch die neuen Informationsseiten des ULD zum Thema "Polizei und Datenschutz" < hier abrufbar >
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstraße 98 / 24103 Kiel Telefon: 0431/988-1204 und -1228 / Telefax: 0431/988-1223 E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de Homepage: http//:www.datenschutzzentrum.de