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ISSN 1610-0611
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Leiharbeit bedarf tarifvertraglicher Regelungen

Leiharbeit bedarf tarifvertraglicher Regelungen

Mit Blick auf die tarifliche Umsetzung und Ausgestaltung tarifvertraglicher
Regelungen zur Leiharbeit forderte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am
Donnerstag in Berlin die Verbände und Unternehmen der Zeitarbeit auf,
ihrerseits die Voraussetzungen zum Abschluss von Tarifverträgen zu schaffen.
"Unsere Tarifkommission steht. Sobald uns Gesprächspartner bekannt sind,
kann es losgehen", sagte Putzhammer.

Die Tarifvertragsparteien seien gefordert, gruppenspezifische Abweichungen
für Personen mit Vermittlungshemmnissen - dies ist der Auftrag der
PersonalServiceAgenturen (PSA) - zu vereinbaren, um die Vermittlungschancen
für den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Diese Abweichungen müssten sachlich
begründet und zeitlich begrenzt sein, so Putzhammer.

Die Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften stehe zu unverzüglichen
Verhandlungen bereit, das entbinde aber Politik und Bundesanstalt für Arbeit
nicht, die Voraussetzungen zu schaffen, damit PSA-Beschäftigte in der
Übergangszeit nicht zu Bedingungen entliehen würden, die zu einer Gefährdung
von Arbeitsplätzen für Stammbelegschaften würden, so Putzhammer.


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DGB Bundesvorstand Pressestelle
Verantwortlich: Hans-Jürgen Arlt


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