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ISSN 1610-0611
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NEIN zu Gewalt an Frauen


Frei leben ohne Gewalt - NEIN zu Gewalt an Frauen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt den internationalen Tag "Nein zu
Gewalt an Frauen!". Mit Fahnen an öffentlichen und privaten Gebäuden wird am
Montag, 25. November, gegen Gewalt an Frauen demonstriert. Männliche Gewalt
gegen Frauen habe viele Formen und sei eine eklatante
Menschenrechtsverletzung, erklärte der DGB am Sonntag in Berlin.

Weltweit sind Mädchen und Frauen in jeder Lebensphase unterschiedli-chen
Formen von geschlechtspezifischer Gewalt ausgesetzt. Gewalt kann vom
familiären Umfeld, von der Gesellschaft und vom Staat aus-gehen und wird
noch immer toleriert, bagatellisiert oder totgeschwie-gen. Die UN schätzen,
dass ein Viertel aller Frauen sexuellem Miss-brauch und Gewalt im familiären
Umfeld ausgesetzt sind. In Deutsch-land fliehen jährlich etwa 50.000 Frauen
vor ihren gewalttätigen Män-nern in Frauenhäuser.

Weltweit leiden 150 Millionen Frauen unter den Folgen der weiblichen
Genitalverstüm-melung, jährlich kommen weitere 2 Millionen hinzu.
Weltweit werden jährlich etwa 2 Millionen Mädchen im Alter zwischen 5 und 15
Jahren in die Prostitution gezwungen.
Weltweit werden etwa 2 Millionen Frauen Opfer des Frauenhandels.
Frauenhandel ist wie Drogen- und Waffenschmuggel ein äußerst finan-ziell
lukratives Verbrechen.

In vielen Ländern werden Arbeitnehmerinnen die Gewerkschaftsrechte
aberkannt; sie müssen um ihr Leben fürchten, wenn sie sich für ihre Rechte
einsetzen. Unmenschliche Arbeitsbedingungen, das Verbot von Toilettengängen
und sexuelle Übergriffe sind insbesondere in den Pro-duktionsstätten der
zahlreichen Freihandelszonen an der Tagesordnung.

Seit jeher werden in Kriegen oder sonstigen gewaltsamen
Auseinander-setzungen zwischen Nationen, Staaten und Völkern Frauen Opfer
von Vergewaltigungen und sexualisierter Gewalt. Dort wo es Kriege oder
sonstige gewaltsame Auseinandersetzungen gibt, müssen spezielle Maßnahmen
zum Schutz von Mädchen und Frauen vor geschlechtspezi-fischer Gewalt
ergriffen werden.

Die Bundesregierung ist aufgefordert:
- Frauen, die auf Grund ihres Geschlechtes verfolgt werden, in
Deutschland umfassend Schutz zu gewähren,
- die geschlechtsspezifische nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund
nach § 51 AuslG anzuerkennen,
- sich auf europäischer Ebene für die Verabschiedung eines Gesetzes
einzusetzen, nach dem verfolgten Frauen, die geschlechtsspezifischer
Verfolgung ausgesetzt sind, Asyl gewährt wird.
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DGB Bundesvorstand Pressestelle
Verantwortlich: Hans-Jürgen Arlt

PM 298
22.11.02


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