Titel Hamburg Initiativen Hamburg-Termine Inland International Magazin Archiv Suchen
Inland:
Inland


Themen:
Bürger- und Zivilgesellschaft
  SeniorInnen
  Castor
Bildung • Schule • Beruf
Kinder u. Jugend
Datenschutz
Kultur
  Literatur
  Film
Mensch & Tier
Soziales • Gesundheit • Miteinander
Menschen- u. Bürgerrecht • Asyl
Gewerkschaften
Report
Umwelt & Natur
Verbraucher
  Trans Fair
Wirtschaft
Presse- u. Informationsfreiheit


Service:
Impressum
ISSN 1610-0611
Information
Intern
Newsletter
Archiv


Postdienste: Tarifbewegung 2003

Postdienste
Tarifbewegung 2003: Forderungsrahmen von 4,5 bis 5 Prozent mehr Geld für
Beschäftigte bei Postdiensten, Speditionen und Logistik

4,5 bis fünf Prozent mehr Geld für die Beschäftigten im Bereich Postdienste,
Speditionen, Logistik. Diesen Orientierungsrahmen für die im Jahr 2003
anstehenden Tarifverhandlungen in diesem Bereich hat die zuständige
ver.di-Bundestarifkommission beschlossen. Die Forderungsempfehlung gilt
sowohl für die in 2003 in mehreren Bundesländern anstehenden
Tarifverhandlungen im Speditions- und Logisitikgewerbe als auch für
bundesweit zu verhandelnde Haustarifverträge bei Speditionen, Kurier- und
Express- sowie Postdiensten.

"Für uns gilt es jetzt, die in der diesjährigen Tarifrunde eingeleitete
Trendwende hin zu einer expansiven Lohnpolitik weiter fortzusetzen",
kündigte Rolf Büttner vom ver.di-Bundesvorstand an. Für das kommende Jahr
werde eine Preissteigerungsrate von rund 1,6 Prozent sowie ein
Produktivitätszuwachs von etwa 1,4 Prozent prognostiziert. Der sich daraus
ergebende verteilungsneutrale Spielraum müsse um eine
Umverteilungskomponente ergänzt werden.

Zugleich beschloss die Tarifkommission konkrete Forderungen in Höhe von
jeweils 5 Prozent für die drei Unternehmen DHL, Deutsche Post Euro Express
Deutschland (DPEED) und Deutsche Post IT-Solutions. Hier stehen ab Januar
2003 die entsprechenden Tarifverhandlungen auf Bundesebene an.


Berlin, 19. Dezember 2002


nach oben

--

< zurück --vorwärts > ↑ nach oben

"Polizeibeschäftigte auf Palmen" | Abgeltungsteuer kein Ersatz für die Vermögensteuer