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ISSN 1610-0611
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Tarifverhandlungen zur Leiharbeit

Sommer: Tarifverhandlungen zur Leiharbeit können sofort beginnen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt, dass in den Verhandlungen
zwischen Vertretern der Zeitarbeitsbranche und der Gewerk-schaften unter
Vorsitz von Minister Clement ein erfolgversprechender Weg zur Neuausrichtung
der Leiharbeit vereinbart worden ist. Das Gleichbehandlungsgebot für
Leiharbeitnehmer wird gesetzlich festge-schrieben. Abweichungen vom
Gleichbehandlungsgrundsatz können nur tarifvertraglich vereinbart werden,
wobei eine Regelung sowohl in den Tarifverträgen der Verleiher als auch der
Entleiher erfolgen kann. Eine mindestens sechswöchige Einarbeitungszeit soll
tarifvertraglich geregelt werden.

Damit die tarifvertragliche Umstellung auf das neue Recht der Leiharbeit mit
der notwendigen Sorgfalt erfolgen kann, sind die Gewerkschaften bereit,
einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2003 einzuräumen. So-lange bleiben die
Schutzbestimmungen des Arbeitnehmerüberlas-sungsgesetzes in Kraft, es sei
denn, vor diesem Zeitpunkt kommt eine tarifvertragliche Regelung zustande.

Zur Umsetzung dieser Zielsetzung erklärte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer
am Mittwoch in Berlin: "Wir sind bereit, die tarifvertraglichen
Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen die Leiharbeit in Deutsch-land
grundlegend reformiert wird". Es gehe dabei um die tarifliche
Aus-gestaltung, mit der Flexibilität und Sicherheit in der Leiharbeit
gleicher-maßen vereinbart werden. "Jetzt geht es vor allem darum, die
Leihar-beit so zu gestalten, dass sie unter fairen Bedingungen als Brücke in
den ersten Arbeitsmarkt funktioniert", sagte Sommer.

Der DGB-Vorsitzende forderte die Verbände und Unternehmen der
Zeit-arbeitsbranche umgehend zu Tarifverhandlungen zur Reform der
Leih-arbeit auf. Der DGB habe die nötigen Voraussetzungen längst
geschaf-fen: "Die Tarifgemeinschaft des DGB steht, die Verhandlungen können
sofort beginnen", sagte Sommer. Die Verbände der Zeitarbeitsbranche würden
schon in den nächsten Tagen die Einladung zu ersten Sondie-rungsgesprächen
erhalten.

Für die Einrichtung der Personalserviceagenturen (PSA) wird der
Über-gangszeitraum bis zum 31.12.2003, in dem nach einem bestehenden
Tarifvertrag eine PSA eingerichtet werden kann, verlängert. Mit Blick auf
diese Übergangszeit der vermittlungsorientierten Leiharbeit in den PSA
wollen die Gewerkschaften einheitliche Rahmenbedingungen für eine bessere
und schnellere Vermittlung erreichen. "Um dies sicherzustellen, erwarten
wir, dass die Bundesanstalt für Arbeit zügig die Initiative für
Verhandlungen ergreift", sagte Sommer.
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DGB Bundesvorstand Pressestelle
Verantwortlich: Hans-Jürgen Arlt
13.11.02


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