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ISSN 1610-0611
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Willkür bei Internetnutzung am Arbeitsplatz


Sommer gegen Willkür bei Internetnutzung am Arbeitsplatz

Mit dem Einzug von E-Mail und Internet in den Arbeitsalltag ergeben sich
nach den Worten des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer in der Praxis bisher
nicht bekannte Probleme, die elementare Arbeitnehmerrechte berührten. Die
Nutzung der neuen Medien am Arbeitsplatz sei in Deutschland bislang jedoch
gesetzlich nicht eindeutig geregelt, sagte Sommer, der auch Schirmherr der
gewerkschaftlichen Onlinerechte-Kampagne ist, am Sonntag in Berlin.

Eine Umfrage der Gewerkschaft ver.di habe eindeutig gezeigt: Das Internet
ist für die Beschäftigten ein wichtiges Arbeitsmittel und wird von ihnen
auch privat so selbstverständlich wie das Telefon genutzt. "Dafür gibt es
jedoch keine eindeutige rechtliche Regelung. Darum fordern der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) und ver.di eine Absicherung der Beschäftigten durch einheitliche Bestimmungen."

Die rot-grüne Bundesregierung plane für die nächste Legislaturperiode ein
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. "Eine einheitliche Regelung darf nicht nur
die betriebliche Nutzung umfassen, auch die Privatnutzung am Arbeitsplatz
muss unbedingt geregelt werden", fordert Sommer: "Die Online-Umfrage hat
gezeigt: Einschränkungen der Nutzung des Internets werden von weit mehr
Nutzern akzeptiert, wenn eine Privatnutzung nicht grundsätzlich
ausgeschlossen ist." Fast die Hälfte der Befragten, denen der Anschluss nur
dienstlich zur Verfügung stehe, nutzten ihn dennoch privat. Bei erlaubter
Privatnutzung hielten sich fast 80 Prozent an die Vorgaben.

Mit ungeregeltem Einsatz von Filter- und Kontrollsoftware würden in einer
rechtlichen Grauzone immer öfter die Rechte von Beschäftigten ausgehöhlt
oder sogar verletzt. Nach einer Studie der Firma Websense habe bereits jede
vierte der befragten Firmen Mitarbeiter wegen privater Internetnutzung
gekündigt. " In der Umfrage haben sich die Beschäftigten mit überwältigender
Mehrheit für eine klare Regelung ausgesprochen", sagte Sommer. "Diese
Forderung werden die Gewerkschaften mit Nachdruck verfolgen."

Dazu gehöre auch, dass der Betriebs- und Personalrat über die neuen Medien
erreichbar sein muesse. Über 80 Prozent der Befragten ohne einen Zugang
fanden dies wichtig bzw. sehr wichtig. "Es kann doch nicht sein", Sommer,
"dass die Arbeitnehmervertreter nicht via E-Mail erreichbar sind, ansonsten
aber in der ganzen Firma über E-Mail kommuniziert wird." Es dürfe weder
gläserne Belegschaften noch Durchleuchtung und Selektion von Mitarbeitern
durch Überwachungssoftware geben. Nur ein modernes
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gewährleiste den Schutz der
Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten. "Wir wollen diesen wichtigen
Schritt im Konsens mit allen Beteiligten machen. Wir fordern daher alle
Beschäftigten auf, die Programme der Parteien zur Bundestagswahl auf ihre
Position zum Arbeitnehmerdatenschutz zu prüfen."

Mehr zur Umfrage
http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de/dialog/survey

Mehr zur Kampagne
http://www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de

Zusammenfassung der Studie von Websense (EN !)
http://www.websense.com/company/news/features/02/070902.cfm



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DGB Bundesvorstand Pressestelle
Verantwortlich: Hans-Jürgen Arlt
Henriette-Herz-Platz 2,10178 Berlin, Germany
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Internet: www.dgb.de

To: "Kaiser, Marlies" <Marlies.Kaiser@Bundesvorstand.dgb.de>
Subject: Sommer gegen Willkür bei Internetnutzung am A
rbeitsplatz Sperrfrist!!!



DGB-Bundesvorstand
Pressemitteilung

PM 227
13.09.02
G:\oeff\press2002\PM\PM227.doc
www.dgb.de
Sperrfrist: Frei ab Sonntag, 15.09. 02


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