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Zuwanderungsgesetz
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Integration nicht wegen mangelnder Rechtsgrundlage aussetzen Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht über die Inhalte des Zuwanderungsgesetzes entschieden hat, sondern lediglich über das Abstimmungsverfahren im Bundesrat. "Das ändert nichts an der Notwendigkeit der Schaffung eines modernen und transparenten Einwanderungs- und Integrationsrechts", sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am Freitag in Berlin. Das jetzt gestoppte Gesetz weise in die richtige Richtung.
Von der Gerichtsentscheidung seien auch bereits eingeleitete Integrationsmaßnahmen betroffen, so Putzhammer. Es könne nicht sein, dass die finanziellen Mittel für bisherige Angebote zugunsten der Basissprachkurse abgebaut, diese jetzt aber wegen der fehlenden Rechtsgrundlage nicht durchgeführt werden könnten. "Die Bundesregierung muss jetzt schnell handeln und die vorgesehenen Mittel als freiwillige Leistungen für die Kurse zur Verfügung stellen", forderte das DGB-Vorstandsmitglied.
Der DGB unterstütze die Auffassung, dass das Gesetz in Gänze wieder eingebracht werde. "In den Verhandlungen muss es um Nachbesserungen gehen, insbesondere bei den Regelungen für die Arbeitskräftezuwanderung und für die Integration", sagte Putzhammer. Hierbei sei sich der DGB mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) einig.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften spricht sich für Verbesserungen in folgenden Kernpunkten aus: - Die an den langfristigen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientierte Einwanderung von qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss erhalten bleiben. Außerdem sollten bei den Engpassarbeitskräften die Vorschläge der Zuwanderungskommission stärker berücksichtigt werden, denn das bislang vorgesehene System der Entscheidung über die Anwerbung durch die örtlichen Arbeitsämter hat eine negative Wirkung für die Vermittlung von Arbeitslosen. - Vor einer Neuanwerbung von Arbeitsmigrantinnen und -migranten ist es erforderlich, den bereits in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen die Möglichkeit zu geben, durch eine Beschäftigung zu ihrem Lebensunterhalt selbst beizutragen. Das bedeutet auch, eine Bleiberechts- oder Schlussstrichregelung einzuführen. - Die humanitären Verpflichtungen Deutschlands müssen erhalten bleiben. Dazu gehört, auch Menschen, die aufgrund nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung Schutz suchen, einen Aufenthaltsstatus einzuräumen und sie nicht nur zu dulden. - Die Integrationsmaßnahmen müssen stärker auch für Migrantinnen und Migranten geöffnet werden, die bereits lange in Deutschland leben. Der Bund sollte einen größeren Anteil der Finanzierung sowohl bei den Sprachkursen als auch bei der Beratung übernehmen.
--------------------------------------------------------------- DGB Bundesvorstand Pressestelle Verantwortlich: Hans-Jürgen Arlt Henriette-Herz-Platz 2,10178 Berlin, Germany 20.12.02
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