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ISSN 1610-0611
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Zuwanderungsgesetz

Integration nicht wegen mangelnder Rechtsgrundlage aussetzen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat darauf hingewiesen, dass das
Bundesverfassungsgericht nicht über die Inhalte des Zuwanderungsgesetzes
entschieden hat, sondern lediglich über das Abstimmungsverfahren im
Bundesrat. "Das ändert nichts an der Notwendigkeit der Schaffung eines
modernen und transparenten Einwanderungs- und Integrationsrechts", sagte
DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am Freitag in Berlin. Das jetzt
gestoppte Gesetz weise in die richtige Richtung.

Von der Gerichtsentscheidung seien auch bereits eingeleitete
Integrationsmaßnahmen betroffen, so Putzhammer. Es könne nicht sein, dass
die finanziellen Mittel für bisherige Angebote zugunsten der
Basissprachkurse abgebaut, diese jetzt aber wegen der fehlenden
Rechtsgrundlage nicht durchgeführt werden könnten. "Die Bundesregierung muss
jetzt schnell handeln und die vorgesehenen Mittel als freiwillige Leistungen
für die Kurse zur Verfügung stellen", forderte das DGB-Vorstandsmitglied.

Der DGB unterstütze die Auffassung, dass das Gesetz in Gänze wieder
eingebracht werde. "In den Verhandlungen muss es um Nachbesserungen gehen,
insbesondere bei den Regelungen für die Arbeitskräftezuwanderung und für die
Integration", sagte Putzhammer. Hierbei sei sich der DGB mit der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) einig.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften spricht sich für Verbesserungen in
folgenden Kernpunkten aus:
- Die an den langfristigen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientierte
Einwanderung von qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss
erhalten bleiben. Außerdem sollten bei den Engpassarbeitskräften die
Vorschläge der Zuwanderungskommission stärker berücksichtigt werden, denn
das bislang vorgesehene System der Entscheidung über die Anwerbung durch die
örtlichen Arbeitsämter hat eine negative Wirkung für die Vermittlung von
Arbeitslosen.
- Vor einer Neuanwerbung von Arbeitsmigrantinnen und -migranten ist es
erforderlich, den bereits in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen die
Möglichkeit zu geben, durch eine Beschäftigung zu ihrem Lebensunterhalt
selbst beizutragen. Das bedeutet auch, eine Bleiberechts- oder
Schlussstrichregelung einzuführen.
- Die humanitären Verpflichtungen Deutschlands müssen erhalten bleiben. Dazu
gehört, auch Menschen, die aufgrund nichtstaatlicher oder
geschlechtsspezifischer Verfolgung Schutz suchen, einen Aufenthaltsstatus
einzuräumen und sie nicht nur zu dulden.
- Die Integrationsmaßnahmen müssen stärker auch für Migrantinnen und
Migranten geöffnet werden, die bereits lange in Deutschland leben. Der Bund
sollte einen größeren Anteil der Finanzierung sowohl bei den Sprachkursen
als auch bei der Beratung übernehmen.



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DGB Bundesvorstand Pressestelle
Verantwortlich: Hans-Jürgen Arlt
Henriette-Herz-Platz 2,10178 Berlin, Germany
20.12.02


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