Der Vorsitzende der Medienkommission des SPD-Parteivorstands, Kurt Beck, hat zur Diskussion um die Frage Kultur und Medien als Dienstleistung im Rahmen des Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) erklärt:
Medien und Kultur dürfen nicht als Dienstleistungen im Sinne des Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) im Rahmen des Welthandelsabkommens GATT (General agreement on Tarifs and Trade) betrachtet werden. Der Abbau von nationalen Handelshemmnissen ist zwar zu begrüßen und sinnvoll im Rahmen von Fairness, Transparenz und gleichen Chancen. Für den audiovisuellen Sektor muss es aber eine Ausnahme geben. Die kulturelle Vielfalt würde sonst beeinträchtigt. Kultur ist kein Wirtschaftsgut im herkömmlichen Sinn und muss deshalb ausgenommen werden. Die Haltung der EU-Kommission von 1999, dass bei allen Verhandlungen sichergestellt wird, dass die Gemeinschaft und ihre Mitgliedsstaaten ihre Fähigkeit zur Fortsetzung und Unterstützung ihrer Politiken im kulturellen und audiovisuellen Bereich im Hinblick auf die Wahrung ihrer kulturellen Vielfalt erhalten und entwickeln können, ist zu unterstützen. Mit Interesse verfolgen wir die Diskussion des internationalen Netzwerks für Kulturpolitik, das genau diesen Standpunkt verfolgt und ein "Gegen-GATS" nur für Kulturgüter vorschlägt.
E-Mail-Service der SPD-Pressestelle Berlin, den 4. Dezember 2002 518/02