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Abschiebestopp für Afghanen
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Abschiebestopp für Afghanen Flüchtlingsrat begrüßt Kieler Abschiebungsstopp für afghanische Flüchtlinge und fordert Bleiberecht
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt den gestern vom Innenministerium Schleswig-Holstein erlassenen Abschiebungsstopp für Flüchtlinge aus Afghanistan.
Die Landesregierung trägt damit den prekären Rückkehrbedingungen in dem zerstörten Land Rechnung. Außerhalb Kabuls sind ganze Provinzen von gewalttätigen Machtkämpfen zwischen Regierungstruppen und Milizen regionaler Warlords beherrscht. Aufbauprogramme stagnieren. Einzige Einnahmequelle für die verarmte Landbevölkerung bleibt die Opiumproduktion. Lebensmittelhilfsprogramme internationaler Organisationen sind nicht bedarfsdeckend. Gleiches gilt für die Gesundheitsversorgung. Die zurückgekehrten Flüchtlinge leiden hunderttausendfach unter akutem Mangel an Kleidung und Unterkünften. Kinder sind in großer Zahl erfroren. Afghanische Frauenorganisationen warnen auch nach der Zerschlagung der Taliban-Herrschaft vor einer Idealisierung der Lebenssituation von Frauen, deren Alltag in den meisten Teilen des Landes weiterhin von Unfreiheit, Gewalt und von patriarchaler Unterdrückung gekennzeichnet ist.
Vor dem Hintergrund, erneuert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein die gemeinsam mit PRO ASYL und den Wohlfahrtsverbänden erhobene Forderung nach einer endgültigen Bleiberechtsregelung für derzeit noch geduldete Flüchtlinge aus Afghanistan und anderen Herkunftsländern.
Am Donnerstag, den 18. Dezember wird das Bundesverfassungsgericht über das Inkrafttreten des „Zuwanderungsbegrenzungsgesetzes“ befinden.
„Damit einhergehend muss gewährleistet werden, dass seit Jahren nur ‚gedultete’ Menschen ein Bleiberecht erhalten,“ fordert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat.
Der Aufenthalt der betroffenen Menschen solle gesichert werden und sie sollten Integrationschancen bei gleichberechtigter Teilhabe erhalten. Dies beinhalte unbeschränkte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis; das Recht auf Familiennachzug; den Wegfall von Wohnsitz- oder Aufenthaltsbeschränkungen; Anspruch auf Kinder-, Erziehungsgeld und sonstige Familienleistungen sowie ggf. Leistungsansproch gem. BSHG.
gez. Martin Link, T. 0431-735 000 Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Kiel, 17.12.2002
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