Befugnisse für afghanische Flüchtlinge Flüchtlingsrat begrüßt aktuellen Afghanistan-Erlass des Kieler Innenministeriums
Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat am 28.8.2002 einen neuen Afghanistan-Erlass (ergänzend zu seiner Anordnung gem. § 54 AuslG vom 19.6.2002) herausgegeben und an die Ausländerbehörden der Kreise und Kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein versandt.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt den Erlass, in dem die Verwaltungen darauf hingewiesen werden, dass auch weiterhin Aufenthaltsbefugnisse für afghanische Flüchtlinge erteilt werden können. In den vergangenen Wochen hatte die Praxis der Ausländerbehörden, regelmäßig nur noch Duldungen auszustellen, vielerorts für Irritationen gesorgt. Nicht selten hatten Betroffene daraufhin Probleme bei der Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnisse oder bei der Fortsetzung von Ausbildungsmaßnahmen bekommen.
Das UNHCR ist einstweilen besorgt über die hohe Zahl der aus den Nachbarländern Afghanistans zurückkehrenden Flüchtlinge. Da diese im Land über keinerlei Besitz verfügen und weite Teile des Landes noch unsicher sind, verbleiben die Rückkehrer i.d.R. in Abhängigkeit der humanitären Hilfe der Vereinten Nationen oder anderer Hilfsorganisationen.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.