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ISSN 1610-0611
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Befugnisse für afghanische Flüchtlinge

Befugnisse für afghanische Flüchtlinge

Flüchtlingsrat begrüßt aktuellen Afghanistan-Erlass des Kieler Innenministeriums


Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat am 28.8.2002 einen neuen
Afghanistan-Erlass (ergänzend zu seiner Anordnung gem. § 54 AuslG vom
19.6.2002) herausgegeben und an die Ausländerbehörden der Kreise und
Kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein versandt.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt den Erlass, in dem die
Verwaltungen darauf hingewiesen werden, dass auch weiterhin
Aufenthaltsbefugnisse für afghanische Flüchtlinge erteilt werden können.
In den vergangenen Wochen hatte die Praxis der Ausländerbehörden,
regelmäßig nur noch Duldungen auszustellen, vielerorts für
Irritationen gesorgt. Nicht selten hatten Betroffene daraufhin Probleme
bei der Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnisse oder bei der Fortsetzung
von Ausbildungsmaßnahmen bekommen.

Das UNHCR ist einstweilen besorgt über die hohe Zahl der aus den
Nachbarländern Afghanistans zurückkehrenden Flüchtlinge. Da diese im
Land über keinerlei Besitz verfügen und weite Teile des Landes noch
unsicher sind, verbleiben die Rückkehrer i.d.R. in Abhängigkeit der
humanitären Hilfe der Vereinten Nationen oder anderer
Hilfsorganisationen.



gez. Martin Link,
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.


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