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Ehemalige Sklavin vor Abschiebung bewahren!
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Ehemaliger Sklavin droht Abschiebung in den Sudan Appell an Innenminister: Bestseller-Autorin in Deutschland Zuflucht gewähren !
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Dienstag an Bundesinnenminister Otto Schily appelliert, der in Großbritannien mit ihrem Asylantrag gescheiterten sudanesischen Bestsellerautorin Mende Nazer in Deutschland Zuflucht zu gewähren. Tausende Leserinnen und Leser seien entsetzt über das Schicksal der ehemaligen Sklavin, die nach dem Willen der britischen Behörden ihren Verfolgern im Sudan überstellt werden soll, heißt es in dem Appell der Menschenrechtsorganisation. "Eine Abschiebung Nazers wäre ein Armutszeugnis europäischer Menschenrechtspolitik. In ihrer Heimat droht der Nuba-Frau der Tod, da Kritik an der noch immer existierenden Sklaverei als Verleumdung des Sudan mit aller Härte geahndet wird", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. Kein Vorwurf von Menschenrechtlern treffe die in Khartum regierende Diktatur so sehr wie die Kritik, Sklaverei als Mittel der Kriegführung einzusetzen. Die GfbV bat Schily, gemäß § 33 des Ausländergesetzes Frau Nazer aus humanitären Gründen in Deutschland aufzunehmen.
Die Ablehnung des Asylantrages in Großbritannien sei nicht nur unmenschlich, sondern zeuge auch von wenig Kenntnis des Sudan, sagte Delius. So erklärte die Einwanderungsbehörde in Liverpool in ihrem erst jetzt bekannt gewordenen Ablehnungsbescheid vom 10. Oktober 2002, Nazer könne ohne Gefahr von Repressalien in den Sudan zurückkehren, da in ihrer Heimat, den Nuba- Bergen, ein Waffenstillstand bestehe. "Doch die ehemalige Sklavin ist mit ihrer Bestseller- Autobiographie zur Staatsfeindin geworden", warnte Delius, "sie selbst ist eine lebende Anklage und würde im Sudan sofort und mit allen Mitteln mundtot gemacht." Ihr Fall habe das Ansehen der Machthaber in Khartum und das sudanesisch-britische Verhältnis beeinträchtigt.
Die heute 22 Jahre alte Mende Nazer schildert in ihrer kürzlich in Deutschland veröffentlichten Autobiographie "Sklavin", wie sie als 13-Jährige von arabischen Sklavenhändlern entführt wurde und Zwangsarbeit bei wohlhabenden Nordsudanesen leisten musste. Später war sie von dem damaligen Geschäftsträger der sudanesischen Botschaft in London, Abdel al-Koronky, mit falschen Visa- Papieren in die britische Hauptstadt gebracht worden. Dort sollte sie nach eigenen Angaben als unbezahlte Haushaltkraft unter Sklaven-ähnlichen Bedingungen für den Diplomaten arbeiten. Nach ihrer Flucht aus Koronkys Haus am 11. September 2000 stellte sie den nun abgelehnten Asylantrag in Gro ßbritannien. Zwar bestritt der Diplomat, sie als Sklavin gehalten zu haben, doch wurde der Geschäftsträger unverzüglich nach Khartum zurückbeordert. Mit R ücksicht auf die Friedensvermittlung Großbritanniens im Sudan will London jedoch Streit um die Sklavereivorwürfe vermeiden.
Zehntausende Nuba wurden zwischen 1987 und 2000 nach GfbV-Recherchen in die Sklaverei verschleppt. Zahllose Schicksale konnte die Menschenrechtsorganisation dokumentieren. Erst im Mai 2002 stellte eine achtköpfige unabhängige internationale Untersuchungskomission fest, dass Sklaverei im Sudan auch heute noch weit verbreitet ist. Die Kommission war auf Betreiben der US-Regierung gebildet worden und mehrere Wochen lang vor Ort Sklavereivorwürfen nachgegangen.
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Düsseldorfer Polizei verhindert Kundgebungen | migration-express (Woche 43/2002)
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