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ISSN 1610-0611
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Ehemalige Sklavin vor Abschiebung bewahren!

Ehemaliger Sklavin droht Abschiebung in den Sudan
Appell an Innenminister: Bestseller-Autorin in
Deutschland Zuflucht gewähren !

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat
am Dienstag an Bundesinnenminister Otto Schily
appelliert, der in Großbritannien mit ihrem
Asylantrag gescheiterten sudanesischen
Bestsellerautorin Mende Nazer in Deutschland
Zuflucht zu gewähren. Tausende Leserinnen und
Leser seien entsetzt über das Schicksal der
ehemaligen Sklavin, die nach dem Willen der
britischen Behörden ihren Verfolgern im Sudan
überstellt werden soll, heißt es in dem Appell
der Menschenrechtsorganisation. "Eine
Abschiebung Nazers wäre ein Armutszeugnis
europäischer Menschenrechtspolitik. In ihrer
Heimat droht der Nuba-Frau der Tod, da Kritik an
der noch immer existierenden Sklaverei als
Verleumdung des Sudan mit aller Härte geahndet
wird", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich
Delius. Kein Vorwurf von Menschenrechtlern
treffe die in Khartum regierende Diktatur so
sehr wie die Kritik, Sklaverei als Mittel der
Kriegführung einzusetzen. Die GfbV bat Schily,
gemäß § 33 des Ausländergesetzes Frau Nazer aus
humanitären Gründen in Deutschland aufzunehmen.

Die Ablehnung des Asylantrages in Großbritannien
sei nicht nur unmenschlich, sondern zeuge auch
von wenig Kenntnis des Sudan, sagte Delius. So
erklärte die Einwanderungsbehörde in Liverpool
in ihrem erst jetzt bekannt gewordenen
Ablehnungsbescheid vom 10. Oktober 2002, Nazer
könne ohne Gefahr von Repressalien in den Sudan
zurückkehren, da in ihrer Heimat, den Nuba-
Bergen, ein Waffenstillstand bestehe. "Doch die
ehemalige Sklavin ist mit ihrer Bestseller-
Autobiographie zur Staatsfeindin geworden",
warnte Delius, "sie selbst ist eine lebende
Anklage und würde im Sudan sofort und mit allen
Mitteln mundtot gemacht." Ihr Fall habe das
Ansehen der Machthaber in Khartum und das
sudanesisch-britische Verhältnis beeinträchtigt.

Die heute 22 Jahre alte Mende Nazer schildert in
ihrer kürzlich in Deutschland veröffentlichten
Autobiographie "Sklavin", wie sie als 13-Jährige
von arabischen Sklavenhändlern entführt wurde
und Zwangsarbeit bei wohlhabenden Nordsudanesen
leisten musste. Später war sie von dem damaligen
Geschäftsträger der sudanesischen Botschaft in
London, Abdel al-Koronky, mit falschen Visa-
Papieren in die britische Hauptstadt gebracht
worden. Dort sollte sie nach eigenen Angaben als
unbezahlte Haushaltkraft unter Sklaven-ähnlichen
Bedingungen für den Diplomaten arbeiten. Nach ihrer Flucht aus Koronkys Haus am
11. September 2000 stellte sie den nun abgelehnten Asylantrag in Gro
ßbritannien. Zwar bestritt der Diplomat, sie als Sklavin gehalten zu haben,
doch wurde der Geschäftsträger unverzüglich nach Khartum zurückbeordert. Mit R
ücksicht auf die Friedensvermittlung Großbritanniens im Sudan will London
jedoch Streit um die Sklavereivorwürfe vermeiden.

Zehntausende Nuba wurden zwischen 1987 und 2000
nach GfbV-Recherchen in die Sklaverei
verschleppt. Zahllose Schicksale konnte die
Menschenrechtsorganisation dokumentieren. Erst
im Mai 2002 stellte eine achtköpfige unabhängige
internationale Untersuchungskomission fest, dass
Sklaverei im Sudan auch heute noch weit
verbreitet ist. Die Kommission war auf Betreiben
der US-Regierung gebildet worden und mehrere
Wochen lang vor Ort Sklavereivorwürfen
nachgegangen.



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Gesellschaft fuer bedrohte Voelker e.V. (GfbV)
Inse Geismar, Pressereferentin
Postfach 2024, D-37010 Goettingen
Tel. +49/551/49906-25, Fax:+49/551/58028
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22.10.2002


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