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Flüchtlingsräte fordern Bleiberechtsregelung
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Tag des Flüchtlings am 04.10.2002:
Flüchtlingsräte fordern Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langem Aufenthalt
Aus Anlass des diesjährigen "Tags des Flüchtlings" am 4.10.2002 fordert der niedersächsische Flüchtlingsrat – gemeinsam mit Flüchtlingsräten anderer Bundesländer sowie mit PRO ASYL – eine Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge. "Am 1.1.2003 tritt das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Wenn die Bundesregierung es wirklich ernst meint mit ihrer Absicht, Flüchtlinge besser zu integrieren und das Institut der ‚Duldung‘ abzuschaffen, muss eine Lösung für die Altfälle herbeigeführt werden", erklärte Anke Egblomassé vom Vorstand des niedersächsischen Flüchtlingsrats. Egblomassé weiter: "Über 15.000 geduldete Flüchtlinge halten sich seit mindestens fünf Jahren allein in Niedersachsen auf. Sie besitzen kein förmliches Aufenthaltsrecht und leben ausgegrenzt und diskriminiert im wahrsten Sinne des Wortes unter uns. Fast 1.500 von ihnen leben bereits seit 13 Jahren und länger in Deutschland. Ein Großteil der Betroffenen sind Kriegsflüchtlinge, denen der Schutz des Asylrechts verweigert wurde, die gleichwohl aber nicht abgeschoben werden durften oder konnten. Es ist überfällig, ihnen endlich eine Lebensperspektive in Deutschland zu schaffen." Egblomassé appellierte an die Innenminister, auf ihrer Sitzung Anfang Dezember einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Bundesweit leben rund 230.000 Flüchtlinge mit Duldung in Deutschland. Davon waren fast 150.000 Flüchtlinge bereits am 1.1.1998 hier, sind also zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes mindestens fünf Jahre im Bundesgebiet. Nach dem 1. Januar sollen sie entsprechend den neuen Regelungen des Zuwanderungsgesetzes entweder eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis oder eine sog. "Bescheinigung" erhalten, die besagt, dass sie ausreisen müssen. Die Ausländerbehörden werden mit der Prüfung dieser 230.000 Fälle bzw. Einzelschicksale jedoch strukturell völlig überfordert sein und, so steht zu befürchten, mit dem üblichen Abwehrreflex die Aufenthaltserlaubnis zunächst einmal ablehnen.
In dieser Situation werden sich viele der Betroffenen an die neu zu schaffenden "Härtefallkommissionen" wenden. Allerdings erscheint es weder sinnvoll noch praktikabel, diese neuen Gremien mit Hunderten oder Tausenden von Altfällen zu überfrachten. Es bedarf daher einer abschließenden Regelung, die vom Einzelfall abstrahiert und für bestimmte Gruppen pauschale Lösungen bereithält.
Wir fordern die Erteilung einer pauschalen Aufenthaltserlaubnis für folgende
Flüchtlingsgruppen:
Alle Flüchtlinge, die sich seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten Flüchtlingsfamilien mit Kindern sowie alte, kranke und behinderte Flüchtlinge, die seit mehr als drei Jahren in Deutschland leben Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit mehr als zwei Jahren hier sind Sämtliche Flüchtlinge, die Opfer von rassistischen Angriffen geworden sind sowie alle traumatisierten Flüchtlinge
ANLAGEN: (pdf-Dokumente)
Aufenthaltszeiten geduldeter Flüchtlinge in Niedersachsen sowie im Bundesgebiet [72 KB]
Fallbeispiele von geduldeten niedersächsischen Familien mit langjährigem Aufenthalt [74 KB]
Förderverein Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V. Nds. Flüchtlingsrat 2.10.2002
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