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Info's Flüchtlingsrat NRW
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ASYL IN EUROPA
Das UNHCR kritisiert die neue Asylpolitik Österreichs Nach einem Bericht der Zürcher Zeitung vom 2. Oktober 2002 hat das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) die neue österreichische Asylpolitik kritisiert. Die am 1. Oktober in Kraft getretenen neuen Verordnungen könnten die Ausweisung von Hunderten oder gar Tausenden von Asylsuchenden aus den staatlichen Aufnahmestellen zur Folge haben, erklärte UNHCR-Sprecher Kris Janowski. Die neuen Bestimmungen, die Flüchtlingen aus Ländern, die sich um eine Aufnahme in die EU bemühen, den Zugang zu staatlichen Asylunterkünften versagen, könne zudem auch einen Exodus von Flüchtlingen aus Österreich in andere europäische Länder auslösen, erklärte Janowski weiter. Eine ähnliche Auswirkung befürchtet das UNHCR auch von der ebenfalls am Dienstag in Kraft getretenen Bestimmung, wonach die staatlichen Aufnahmestellen Flüchtlingen aus Russland, der Türkei, Georgien, den Republiken des ehemaligen Jugoslawien, Armenien, Aserbaidschan und Nigeria nur während des regulären Evaluierungs-, nicht aber während eines Berufungsverfahrens Aufnahme gewähren müssen. Wie Janowski erklärte, hat Österreich die neuen Bestimmungen trotz den letzte Woche in Wien geäusserten Bedenken der Organisation in Kraft gesetzt. In Zeitungsberichten hätten österreichische Beamte zudem fälschlicherweise erklärt, dass die neuen Massnahmen nach Absprache mit dem UNHCR verabschiedet worden sind. Dies trifft aber nach Angaben Janowskis in keiner Weise zu.
MITTEILUNGEN
Bundesinnenminister Schily zufrieden mit weniger Leistung Deutschland hat im Jahr 2001 für Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 12% weniger ausgegeben als noch im Jahr 2000. Seit 1998 sind diese Leistungen an Asylbewerber sogar um fast ein Viertel (23,7%) gesunken. „Neben den sinkenden Ausgaben im Bereich der Asylbewerber ist die Zahl der ausländischen Mitbürger, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz in Anspruch genommen haben, seit 1998 um 9,5% gesunken. Damit ist eindrucksvoll belegt, dass jedenfalls unter Rot-Grün keine Zuwanderung in die Sozialsysteme erfolgte. Das neue Zuwanderungsrecht wird zu weiteren Rückgängen in diesen Bereichen führen. Schon heute entfaltet das am 1. Januar 2003 in Kraft tretende Gesetz begrenzende Vorauswirkung. Die Asylbewerberzahlen sind bereits in diesem Jahr überdurchschnittlich gesunken - im laufenden Jahr um 17% im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum,“ sagte Bundesinnenminister Otto Schily in einer Pressemitteilung. Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind im wesentlichen Asylbewerber, zur Ausreise verpflichtete Ausländer und deren Familienangehörige und Bürgerkriegsflüchtlinge. Die Höhe dieser Leistungen liegt rund 20% unter den Sozialhilfeleistungen für deutsche Staatsangehörige. Die Zahlen im Einzelnen:
seit August 1998 sind die Asylbewerberzahlen gesunken - bis Ende August 2002 um rund 20 %, bis Jahresende 2002 ist ein Rückgang um insgesamt 30% zu erwarten; seit 1998 sind die staatlichen Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gesunken – in drei Jahren um insgesamt fast ein Viertel; von 1998-2001 sind die Zugangszahlen der Spätaussiedler und ihrer nichtdeutschen Angehörigen um rund 27% gesunken. Auch die Zahl der Spätaussiedler und deren Angehöriger sinkt in diesem Jahr stärker: In den ersten acht Monaten des Jahres 2002 sind 56 450 Spätaussiedler nach Deutschland gekommen – über 10 000 weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Neuanträge von Ausreisewilligen in den Herkunftsländern sind um 20% gesunken.
Was wird 2003 mit den „geduldeten“ Flüchtlingen geschehen? Wohl kein Satz wurde von Otto Schily so häufig wiederholt wie dieser: „Das Zuwanderungsgesetz wird nicht zu einer Erhöhung der Flüchtlingszahlen führen.“ Schließlich, erklärte der Innenminister wieder und wieder, werde mit der Duldung, in deren Besitz vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge sind, ein regelrechter „Pseudoaufenthaltstitel“ abgeschafft. Von den 250 000 Geduldeten soll nach dem 1. Januar 2003 nur bleiben dürfen, wer nachweislich nicht zurückkehren kann oder wer nicht staatlich oder geschlechtsspezifisch verfolgt wird. Alle anderen müssen sich eine „Bescheinigung zur Ausreise“ abholen. Gegen die geplante massenhafte Rückführung von Menschen, die zum Teil seit über zehn Jahren hier leben, machen jetzt Nichtregierungsorganisationen mobil. Zum „Tag des Flüchtlings“ fordern Pro Asyl und Flüchtlingsräte eine Altfallregelung für jene 150 000 Menschen, die schon seit über fünf Jahren in Deutschland leben. Unter ihnen sind alleine über 85 000 Flüchtlinge, die zwischen 1991 und 1998 vor den Kriegswirren im ehemaligen Jugoslawien flohen. Außerdem 11 000 Türken, darunter viele Kurden, und über 4 000 Afghanen, die seit Jahren ohnehin nicht zurückgeführt werden. „Diese Menschen haben ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ihre Kinder gehen hier zur Schule, wurden zum Teil hier geboren, sprechen nur Deutsch,“ sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl: „Sie brauchen auch hier eine Perspektive.“ Auch wenn es keine Altfall-Regelung geben sollte, wird ein großer Teil der Geduldeten wohl nicht am 2. Januar 2003 freiwillig in den Zug in die einstige Heimat steigen. Statt dessen dürften die meisten versuchen, als so genannter Härtefall zu bleiben. Das Zuwanderungsgesetz stellt den Ländern anheim, Härtefallkommissionen einzurichten, die die Ausländerbehörden auffordern können, auch abgelehnten Asylbewerbern ein Bleiberecht zu erteilen. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat warnt nun davor, dass diese geradezu überschüttet werden könnten. „Dann“, sagt Kai Weber, „hat man genau das, was man nicht will: eine völlige Überlastung dieser Einrichtung mit zigtausenden Einzelfällen.“ (Nach: taz, 4. Oktober 2002)
PRO ASYL mahnt humane Bleiberechtsregelung für Geduldete an In seiner Pressemitteilung zum „Tag des Flüchtlings“ betont PRO ASYL erneut die Wichtigkeit, dass die neu gewählte Bundesregierung in der Frage des Bleiberechts für bisher „geduldete“ Flüchtlinge bei Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes eine humane Lösung finden sollte:
„Rund 230 000 Menschen leben in Deutschland als Geduldete, davon rund 150 000 seit fast fünf Jahren. Auch das neue Zuwanderungsgesetz bietet einem Großteil keine Integrationsperspektive. Deshalb fordert PRO ASYL eine großzügige und unbürokratische Bleiberechtsregelung. PRO ASYL erinnert die SPD an ihren Beschluss vom Juli 2001, in dem es heißt: „Ausländerinnen und Ausländer mit langem Aufenthalt in Deutschland und ihre hier geborenen oder aufgewachsenen Kinder haben in der Regel bereits Integrationsleistungen erbracht. Falls sie noch nicht über einen verfestigten Status verfügen, sollten sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit erhalten, auf Dauer hier zu bleiben.“ Konkret werden dann im Verfahren befindliche oder abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber genannt. Ihrem Antrag sollte stattgegeben werden, wenn sie sich „seit fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.“ Eine dementsprechende Regelung sieht das Zuwanderungsgesetz bisher nicht vor. Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL plant zur Unterstreichung seiner Forderung die Durchführung einer Kampagne zugunsten der bisher geduldeten Flüchtlinge.
No-Border sucht Informationen über die „International Organisation for Migration“ (IOM) Das Netzwerk No-Border sucht Informationen über die Arbeitsweise der IOM, die in der Bundesrepublik zwei Niederlassungen hat. Das Berliner Büro ist zuständig für die politische Kooperation mit der Bundesregierung, das Bonner Büro ist für die Umsetzung der Rückführungsprogramme zuständig. Am Flughafen München betreibt sie daneben sogar einen eigenen Flughafenschalter. Allein 2000 wurden mit Hilfe der IOM 75 000 Menschen außer Landes geschafft. Die meisten waren abgelehnte Asylsuchende. Häufig sind es auch Flüchtlingsberatungsstellen, zum Beispiel jene der Arbeiterwohlfahrt in Bremen, die die Flüchtlinge aus Albanien, Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien, Sierra Leoner oder Afghanen empfehlen, sich an die IOM zu wenden. Unter den Ausgeflogenen befinden sich nur sehr wenige tatsächliche Freiwillige, wie zum Beispiel Opfer von Frauenhandel und Prostitution. Innerhalb von vier Wochen organisiert die IOM dann ein Flugticket, wofür ihr von der Lufthansa und vielen anderen Airlines bis zu 60% Rabatt eingeräumt wird. In Berlin hat die IOM das bisher vom Land organisierte Programm zur freiwilligen Rückkehr übernommen. Es ist damit zu rechnen, daß die Rückkehrprogramme der IOM auch in den neuen Ausreisezentren eine Rolle spielen werden.
No-Border möchte wissen: o Wo und wie bietet die IOM ihre ‚Dienste‘ an? o Welche Ausländerbehörden, Wohlfahrtsverbände oder andere NGOs kooperieren mit der IOM und wie sind die Erfahrungen? o Wer kann von Fällen berichten, in denen die IOM als Vollstrecker einer ‚kalten Abschiebung‘ fungierte?
Antworten und Informationen bitte an iom@noborder.org, Betreff: IOM Deutschland
Altersfeststellungen bei jungen Flüchtlingen in Hamburg: Wie aus Jugendlichen „Kriminelle“ gemacht werden Aus einem Hamburger Bericht zur ehrenamtlichen Begleitung und Betreuung neu angekommener unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gehen zahlreiche Missstände hervor: „Schon seit fast zehn Jahren gibt es in Hamburg (und auch in anderen Städten) Auseinandersetzungen über die Altersangaben junger Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen, insbesondere aus afrikanischen Ländern. Die Behörden glauben ihnen nicht, wenn sie angeben, minderjährig zu sein, egal ob sie Papiere vorlegen oder nicht, und setzen ihr Alter willkürlich höher. Folge ist zum einen, dass sie aus dem System der Jugendhilfe herausfallen und so den Staat viel billiger kommen. Zum andern sind sie laut Asylverfahrensgesetz ab 16 Jahren „asylmündig“, das heißt: sie müssen ihr Asylverfahren ohne Vormund betreiben und können in andere Bundesländer umverteilt werden. Unter 16-jährige, unbegleitete Flüchtlinge müssen dagegen dort, wo sie ankommen, in einer Erstversorgungseinrichtung für Jugendliche untergebracht werden, bekommen einen Vormund zugeteilt und müssen zur Schule gehen. Später haben sie bei „erzieherischem Bedarf“ die Möglichkeit, in eine betreute Jugendwohnung zu ziehen. „Ältermachen“ ist deshalb für Hamburg inzwischen zur gängigen Methode geworden, um junge Flüchtlinge los zu werden. Ohne jegliche Betreuung landen sie in den Zentralen Aufnahmestellen (ZASt) für erwachsene AsylbewerberInnen, die meisten in den östlichen Bundesländern, oft in Kasernen mitten im Wald, ohne Möglichkeit zum Schulbesuch und zu sozialen Kontakten. Seit einigen Jahren wird jedoch aus einer angeblich falschen Altersangabe von Behörden und Justiz der Straftatbestand der „mittelbaren Falschbeurkundung“ konstruiert. Das führt dazu, dass neu angekommene oder auch von der Polizei irgendwo in der Stadt aufgegriffene Jugendliche (in solchen Fällen meistens junge Schwarze) allein deswegen festgenommen und einer erkennungsdienstlichen Behandlung zugeführt werden, weil man sie für älter hält als sie selbst angeben. In der letzten Zeit passiert dies auch Flüchtlingen, die bereits vor Monaten oder gar Jahren eingereist sind und als unter 16-Jährige anerkannt wurden, wenn sie z. B. in der Ausländerbehörde ihre Aufenthaltspapiere verlängern oder beim Sozialamt Geld abholen wollen. Insbesondere Afrikanern werden generell falsche Alters- und Identitätsangaben unterstellt, und vorgelegte Papiere, z. B. Schülerausweise oder Geburtsurkunden, werden als Fälschungen diffamiert. Seit dem Wahlsieg der CDU/Schill/FDP-Koalition dürfen Altersuntersuchungen nicht mehr bei niedergelassenen Ärzten gemacht werden, sondern nur noch im Institut für Rechtsmedizin, wo seit August auch der Brechmitteleinsatz gegen vermeintliche Drogendealer stattfindet. Als Begründung führte die Ausländerbehörde an, Ärzte seien von Jugendlichen bedroht worden. Laut Aussage von Ärzten war dies nicht der Fall, sondern im Gegenteil fühlten die Ärzte sich durch die Strafanzeigen und Auflagen der Ausländerbehörde derart unter Druck gesetzt, dass sie sich von der Ausführung der Altersuntersuchungen zurückzogen. Laut Dienstanweisung zur Altersfestsetzung vom 29.Januar 2002 wird jetzt in der Ausländerbehörde nicht mehr nur ein fiktives Alter „über 16“ festgesetzt, sondern „bei einem wahrscheinlichen Lebensalter aufgrund äußeren Anscheins 18 Jahre oder älter“ auf 18, und diese Jugendlichen werden in der Praxis sofort festgenommen und strafrechtlich belangt („mittelbare Falschbeurkundung“). In der Ausländerbehörde werden inzwischen so gut wie alle Neuangekommenen „ältergemacht“, im Institut für Rechtsmedizin ebenfalls. In den letzten Monaten gab es im Schnitt nur noch 14 Jugendliche, die als unter 16 akzeptiert wurden, während in früheren Jahren zeitweise bis zu 100, im Schnitt 30-40 solcher Jugendlichen pro Monat in Hamburg ankamen. Außerdem werden viele Jugendliche, die bereits seit längerer Zeit in Jugendhilfeeinrichtungen leben, nachträglich „ältergemacht“ und trotz Versuchen, juristisch dagegen anzugehen, in andere Bundesländer umverteilt. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V. hat auf seiner Fachtagung im April 1999 Mindeststandards zur Altersfeststellung in Zweifelsfällen beschlossen. Dieser Beschluss sollte Grundlage für ein auch nur annähernd rechtsstaatliches Verfahren in allen Bundesländern sein.“
Der Flüchtlingsrat Hamburg bittet um Benachrichtigung, wenn in Nordrhein-Westfalen „älter gemachte“ Jugendliche, aus Hamburg umverteilt, ankommen, damit diese nicht als „Erwachsene“ das Asylverfahren durchlaufen müssen. Kontakt: Tel: 0173 410 86 42 oder E-Mail: conni- gunsser@sh-home.de. Der ausführliche Abschlussbericht kann in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates NRW angefordert werden.
BERICHT
Roma-Flüchtlinge: Erfahrungsbericht der Rechtsanwältin Leidt Die Anwältin Kerstin Leidt betreut u. a. Roma-Flüchtlinge in ihren Asylverfahren. Aus ihrem Erfahrungsbericht einige Auszüge: “Im Rahmen meiner rechtlichen Möglichkeiten habe ich Asylfolgeanträge für meine Mandanten, darunter mehrere Familien mit kleinen Kindern, beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gestellt im Hinblick darauf, dass trotz der veränderten politischen Lage in Jugoslawien die wirtschaftliche Situation gerade für die Roma miserabel ist und ein Abschiebehindernis darstellen sollte. Nach der Innenministerkonferenz Anfang Juni 2002 wurden meine Anträge aber nach und nach mit den immer gleichen Begründungen abgelehnt. Dabei verwendet das Bundesamt Textbausteine, so dass ich die Bescheide nur zu überfliegen brauche. Obwohl ich Klagen beim Verwaltungsgericht erhoben habe, sehe ich wenig Chancen, dass das Gericht die Situation der Roma nach der politischen Entscheidung anders einschätzen wird. Zudem hat das gerichtliche Verfahren nicht mehr die Wirkung, dass die Abschiebung für die Dauer des Verfahrens ausgesetzt wird, so dass ich dadurch meinen Mandanten keine Sicherheit geben kann. Aus rechtlicher Sicht gibt es aber kaum andere Möglichkeiten, den Mandanten einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen. Von dem Erlass der Bundesinnenministerkonferenz für die Erteilung von Aufenthaltsbefugnisse für Ausländer mit längerem Aufenthalt sind jugoslawische Staatsangehörige ausdrücklich ausgenommen. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung nach anderen ausländerrechtlichen Vorschriften zu beantragen, wenn weitere Voraussetzungen hinzukommen, wie zum Beispiel Krankheit oder enge familiäre Bindungen zu Angehörigen im Bundesgebiet. Es bleibt mir also meistens nur, den Aufenthalts meiner Mandanten im Bundesgebiet zu verlängern.
Dadurch, dass meine Mandanten sich seit Jahren mit Duldungen im Bundesgebiet aufhalten, leben sie seit Jahren mit der Ungewissheit und der täglichen Angst, in den nächsten Wochen oder Tagen nach Jugoslawien ausreisen zu müssen. Die Abschiebepraxis der Ausländerbehörden trägt nicht gerade dazu bei, diese Angst abzubauen. Nach den Erzählungen meiner Mandanten werden Familien von den Ausländerbehörden aus direkt zum Flughafen gebracht. Dabei wollten sie doch nur ihre Duldung verlängern lassen. Dementsprechend haben meine Mandanten Angst, sich bei den Ausländerbehörden zu melden, weil sie ebenfalls befürchten, direkt zum Flughafen gebracht zu werden. Leider kann ich aus rechtlicher Sicht den Mandanten nicht immer diese Angst nehmen. Sie ist aber immer gegenwärtig!
Gerade die Mütter leiden unter dieser angespannten Lage und dem Risiko der fast täglich drohenden Abschiebung. So kommt es häufig zu Schlafstörungen, Nervosität bis hin zum Suizidversuch. Die Atteste häufen sich bei mir.
In dieser Situation ist auch der Umgang mit mir als Anwältin im Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden und dem Bundesamt nicht immer einfach. So werde ich trotz der Vertretungsanzeige beim Bundesamt selten in das Verfahren einbezogen, obwohl ich ausdrücklich darum gebeten habe. So hat man mir den Termin zu einer erneuten Anhörung nicht mitgeteilt, obwohl ich ausdrücklich darum gebeten hatte, bei diesem Anhörungstermin dabei sein zu wollen. Von einigen Ausländerbehörden werde ich barsch darauf hingewiesen, dass meine Mandanten doch das Bundesgebiet verlassen sollten. Der Umgang mit den Ausländern muss aber noch grober sein. Andernfalls kann ich mir die Angst meiner Mandanten vor den Ausländerämtern nicht erklären. Aufgrund des Drucks der Ausländerbehörden haben viele Familien bereits freiwillig das Bundesgebiet verlassen.
Im Augenblick scheint es gängige Praxis zu sein, gerade Frauen mit Kindern abzuschieben, wobei die Familienväter nicht akut von einer Abschiebung bedroht sind. Meines Erachtens werden gerade die Schwächsten abgeschoben, um die Väter ohne Abschiebung zum freiwilligen Gehen zu bewegen!“
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