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Keine Abschiebungshaft in Rendsburg
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Keine Abschiebungshaft in Rendsburg - und auch nicht anderswo! - Aufruf zur Demonstration am 2. November 2002
Am 2. November 2002 findet bundesweit ein Aktionstag gegen Abschiebungshaft statt. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein ruft zur Teilnahme der in diesem Zusammenhang in Rendsburg geplanten Demonstration gegen Abschiebungshaft in Rendsburg auf: 12°° Uhr Auftaktkundgebung am Theaterplatz in Rendsburg.
Im kommenden Jahr wird in Rendsburg die neue Abschiebungshaftanstalt des Landes Schleswig-Holstein in Betrieb genommen. Die Landesergierung plant die Durchführung der Abschiebungshaft nach eigenem Dafürhalten „so human wie möglich“ zu gestalten. Die dazu erlassenen Richtlinien sehen u.a. Beratungsmöglichkeiten der inhaftierten Abschiebungshäftlingen durch unabhängige Menschenrechtsorganisationen und andere NGO vor.
Ob Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein unter dem Strich tatsächlich einen humaneren Standard haben wird, als in anderen Bundesländern, wird die künftige Praxis erweisen.
Nichtsdestotrotz bleibt aus Sicht des Flüchtlingsrates Abschiebungshaft in welcher Ausgestaltung auch immer ein untaugliches und unangemessenes Mittel zur Bewältigung der Fluchtmigration in die Bundesrepublik Deutschland. Wie der schleswig-holsteinische Landesflüchtlingsbeauftragte, Kirchen und Menschenrechtsorganisationen lehnt auch der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Abschiebungshaft für Flüchtlinge in Rendsburg und anderswo ab.
gez.: Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Kiel, 30.10.2002
Anlage: Hintergrundpapier „Abschiebungshaft von Flüchtlingen“:
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Hintergrundpapier „Abschiebungshaft von Flüchtlingen“
In Rendsburg entsteht ein Abschiebeknast Anfang 2003 soll das Abschiebegefängnis in Rendsburg fertiggestellt sein. Bis zu 56 (männliche) Abschiebehäftlinge sollen dort einsitzen. Der Umbau der Jugendarrestanstalt in der Grafenstraße hat über 1 Millionen Euro gekostet, der Betrieb soll jährlich mit ca. 2 Millionen Euro zu Buche schlagen. Beim Umbau ging es vor allem darum, Freizeit- und Werkräume zu Zellen umzubauen, um Platz für mehr Gefangene zu schaffen, und das Gefängnis ausbruchssicher zu machen. Später sollen ausreisepflichtige Frauen in einer eigenen Abteilung im Frauengefängnis Lübeck inhaftiert werden. Über die in der Vergangenheit vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Kirche und anderen NGO vielfach kritisierte weitere Nutzung von zusätzlichen Haftplätzen in Hamburger und Brandenburger Gefängnisse gibt es derzeit nur widersprüchliche Auskünfte der Kieler Landesregierung.
Wer kommt in Abschiebehaft? Abschiebehaft ist keine Strafhaft. In Abschiebehaft kommen Flüchtlinge, MigrantInnen und andere Menschen ohne deutschen Pass, die kein Aufenthaltsrecht haben und bei denen seitens der Ausländerbehörde der Verdacht besteht, dass sie nicht freiwillig ausreisen werden. Dieser Verdacht muss nicht objektiv begründet sein, sondern kann schon daran festgemacht werden, dass jemand auf Befragen sagt, dass er in Deutschland bleiben möchte. Abschiebehaft soll höchstens drei Monate dauern, kann aber auf bis zu 18 Monate verlängert werden. In Abschiebehaft können zum Beispiel Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten geraten, die · vor Verfolgung und/oder anderen Überlebensgefahren geflohen sind und einen Asylantrag gestellt haben, der abgelehnt wurde; · als BesucherInnen eingereist sind, deren Visum aber inzwischen abgelaufen ist, · einen Inländer geheiratet haben, deren Ehe aber vor der Mindestzeit von zwei Jahren auseinandergegangen ist, · ohne Erlaubnis eingereist sind, um hier zu arbeiten oder Verwandte zu besuchen, und z.B. bei einer Polizeikontrolle ohne Papiere erwischt wurden, · oder die gegen Gesetze verstoßen haben, die nur für Menschen ohne deutschen Pass gelten. Flüchtlinge und MigrantInnen, die strafrechtlich verurteilt wurden und danach ausgewiesen werden, kommen i.d.R. nicht in das Abschiebegefängnis in Rendsburg. Hier sollen also nur Abschiebehäftlinge eingesperrt werden, die „nichts getan haben”, außer unerlaubt dort sich aufzuhalten, wo sie sich ein besseres Leben versprechen.
1993 wurde das Asylrecht quasi abgeschafft 1993 wurde das bis dahin geltende Asylrecht abgeschafft, das Grundgesetz geändert. Wer direkt, z.B. per Flugzeug, nach Deutschland kommt, wird u.U. noch auf dem Flughafen im Transitbereich in einem Lager interniert. Flüchtlinge, die über ein Nachbarland (sog. „sicherer Drittstaat”) einreisen, haben kein Recht mehr auf Asyl. Deshalb werden von ungefähr 100.000 Asylanträgen, die pro Jahr entscheiden werden, nur etwa 6.000 anerkannt. Weitere 20.000 Flüchtlinge bekommen ein vorläufiges Bleiberecht. Im Asylverfahren wird der Fluchtweg also mehr bewertet, als der Fluchtgrund.
Mehr als 55.000 Asylanträge wurden bundesweit im Jahre 2001 abgelehnt, viele Flüchtlinge werden anschließend abgeschoben. Nicht selten laufen sie bei Rückkehr in das vermeintliche Herkunftsland Gefahr, erneut verfolgt, gefoltert oder gar getötet zu werden. Andere sind ohne Perspektive, ohne Arbeit und dem Hunger ausgeliefert.
Seit 1993 ist die Zahl der Abschiebungen sprunghaft gestiegen. In Schleswig-Holstein kommen nach offiziellen Quellen ca. 300 Menschen pro Jahr in Abschiebehaft, viele werden bereits nach ein paar Tagen abgeschoben, andere bleiben wochen- oder monatelang im Gefängnis. Ca. die Hälfte sind abgelehnte Flüchtlinge, die übrigen sollen aus anderen Gründen das Land verlassen. Wenn das Abschiebegefängnis in Rendsburg fertig ist, könnten allein hier bis zu 600 Menschen pro Jahr (bei durchschnittlich 6 Wochen Haftdauer) eingesperrt und abgeschoben werden.
Kein Mensch flieht freiwillig. Menschen fliehen, weil ihnen die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird, weil sie diskriminiert, verfolgt oder gefoltert werden, weil ihnen Krieg oder Hunger drohen. Während des Asylverfahrens in Deutschland finden Diskriminierungen ihre Fortsetzung: Unterbringung in Sammelunterkünften, Arbeitsverbot, gekürzte Sozialhilfe, Meldepflichten und die Residenzpflicht, nach der Flüchtlinge ihren Kreis nicht ohne Erlaubnis verlassen dürfen, sind einige Beispiele. Die Abschiebehaft und die Abschiebung von Flüchtlingen bildet ein weiteres Glied in dieser Kette.
„Humane Haft“ in Rendsburg? „Abschiebehaft ist keine Strafhaft” so Schleswig-Holsteins Justiz-Staatssekretär Wulf Jöhnk. Deshalb soll in Rendsburg „menschlicher” inhaftiert werden (LZ 11.04.2002). Das ändert nichts daran, dass für die Betroffenen die Inhaftierung völlig unverständlich bleibt, oft alte Traumata aktiviert werden und in der öffentlichen Wahrnehmung die Kriminalisierung und Stigmatisierung von MigrantInnen verstärkt wird. In der Abschiebehaft haben sich in Deutschland seit 1993 schon ca. 50 Menschen das Leben genommen.
Mit behördenunabhängiger Beratung und sozialer Betreuung der Abschiebungshäftlinge durch NGO wird diese Gefahr nicht beseitigt. Abschiebungshaft bleibt in welcher Ausgestaltung auch immer ein untaugliches Mittel zur Bewältigung der Fluchtmigration in die Bundesrepublik Deutschland. Wie der schleswig-holsteinische Landesflüchtlingsbeauftragte, Kirchen und Menschenrechtsorganisationen lehnt auch der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Abschiebungshaft für Flüchtlinge in Rendsburg und anderswo ab.
Demonstration: Für den 2. November ruft der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein anlässlich eines bundesweiten Aktionstages gegen Abschiebungshaft zur Teilnahme an der von einem breiten Bündnis organisierten Demonstration gegen Abschiebungshaft in Rendsburg auf.
Die Demonstration beginnt um 12°° Uhr mit der Auftaktkundgebung auf dem Theaterplatz in Rendsburg.
Mehr Informationen im Internet: http://www.frsh.de/meldung.html
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Oktober 2002
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Gemeinsamer Widerstand gegen den Irak-Krieg | migration-express (Woche 44/2002)
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