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Keine Abschiebungshaft in Rendsburg

Keine Abschiebungshaft in Rendsburg -
und auch nicht anderswo!
- Aufruf zur Demonstration am 2. November 2002

Am 2. November 2002 findet bundesweit ein Aktionstag gegen
Abschiebungshaft statt. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein ruft zur
Teilnahme der in diesem Zusammenhang in Rendsburg geplanten
Demonstration gegen Abschiebungshaft in Rendsburg auf: 12°° Uhr
Auftaktkundgebung am Theaterplatz in Rendsburg.

Im kommenden Jahr wird in Rendsburg die neue Abschiebungshaftanstalt des
Landes Schleswig-Holstein in Betrieb genommen. Die Landesergierung plant
die Durchführung der Abschiebungshaft nach eigenem Dafürhalten „so human
wie möglich“ zu gestalten. Die dazu erlassenen Richtlinien sehen u.a.
Beratungsmöglichkeiten der inhaftierten Abschiebungshäftlingen durch
unabhängige Menschenrechtsorganisationen und andere NGO vor.

Ob Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein unter dem Strich tatsächlich
einen humaneren Standard haben wird, als in anderen Bundesländern, wird
die künftige Praxis erweisen.

Nichtsdestotrotz bleibt aus Sicht des Flüchtlingsrates Abschiebungshaft
in welcher Ausgestaltung auch immer ein untaugliches und unangemessenes
Mittel zur Bewältigung der Fluchtmigration in die Bundesrepublik
Deutschland. Wie der schleswig-holsteinische
Landesflüchtlingsbeauftragte, Kirchen und Menschenrechtsorganisationen
lehnt auch der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Abschiebungshaft
für Flüchtlinge in Rendsburg und anderswo ab.

gez.: Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Kiel, 30.10.2002


Anlage: Hintergrundpapier „Abschiebungshaft von Flüchtlingen“:

***

Hintergrundpapier „Abschiebungshaft von Flüchtlingen“

In Rendsburg entsteht ein Abschiebeknast
Anfang 2003 soll das Abschiebegefängnis in Rendsburg fertiggestellt
sein. Bis zu 56 (männliche) Abschiebehäftlinge sollen dort einsitzen.
Der Umbau der Jugendarrestanstalt in der Grafenstraße hat über 1
Millionen Euro gekostet, der Betrieb soll jährlich mit ca. 2 Millionen
Euro zu Buche schlagen. Beim Umbau ging es vor allem darum, Freizeit-
und Werkräume zu Zellen umzubauen, um Platz für mehr Gefangene zu
schaffen, und das Gefängnis ausbruchssicher zu machen. Später sollen
ausreisepflichtige Frauen in einer eigenen Abteilung im Frauengefängnis
Lübeck inhaftiert werden. Über die in der Vergangenheit vom
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Kirche und anderen NGO vielfach
kritisierte weitere Nutzung von zusätzlichen Haftplätzen in Hamburger
und Brandenburger Gefängnisse gibt es derzeit nur widersprüchliche
Auskünfte der Kieler Landesregierung.

Wer kommt in Abschiebehaft?
Abschiebehaft ist keine Strafhaft. In Abschiebehaft kommen Flüchtlinge,
MigrantInnen und andere Menschen ohne deutschen Pass, die kein
Aufenthaltsrecht haben und bei denen seitens der Ausländerbehörde der
Verdacht besteht, dass sie nicht freiwillig ausreisen werden. Dieser
Verdacht muss nicht objektiv begründet sein, sondern kann schon daran
festgemacht werden, dass jemand auf Befragen sagt, dass er in
Deutschland bleiben möchte. Abschiebehaft soll höchstens drei Monate
dauern, kann aber auf bis zu 18 Monate verlängert werden. In
Abschiebehaft können zum Beispiel Flüchtlinge sowie Migrantinnen und
Migranten geraten, die
· vor Verfolgung und/oder anderen Überlebensgefahren geflohen sind und
einen Asylantrag gestellt haben, der abgelehnt wurde;
· als BesucherInnen eingereist sind, deren Visum aber inzwischen
abgelaufen ist,
· einen Inländer geheiratet haben, deren Ehe aber vor der Mindestzeit
von zwei Jahren auseinandergegangen ist,
· ohne Erlaubnis eingereist sind, um hier zu arbeiten oder Verwandte zu
besuchen, und z.B. bei einer Polizeikontrolle ohne Papiere erwischt
wurden,
· oder die gegen Gesetze verstoßen haben, die nur für Menschen ohne
deutschen Pass gelten.
Flüchtlinge und MigrantInnen, die strafrechtlich verurteilt wurden und
danach ausgewiesen werden, kommen i.d.R. nicht in das Abschiebegefängnis
in Rendsburg. Hier sollen also nur Abschiebehäftlinge eingesperrt
werden, die „nichts getan haben”, außer unerlaubt dort sich aufzuhalten,
wo sie sich ein besseres Leben versprechen.

1993 wurde das Asylrecht quasi abgeschafft
1993 wurde das bis dahin geltende Asylrecht abgeschafft, das Grundgesetz
geändert. Wer direkt, z.B. per Flugzeug, nach Deutschland kommt, wird
u.U. noch auf dem Flughafen im Transitbereich in einem Lager interniert.
Flüchtlinge, die über ein Nachbarland (sog. „sicherer Drittstaat”)
einreisen, haben kein Recht mehr auf Asyl. Deshalb werden von ungefähr
100.000 Asylanträgen, die pro Jahr entscheiden werden, nur etwa 6.000
anerkannt. Weitere 20.000 Flüchtlinge bekommen ein vorläufiges
Bleiberecht. Im Asylverfahren wird der Fluchtweg also mehr bewertet, als
der Fluchtgrund.

Mehr als 55.000 Asylanträge wurden bundesweit im Jahre 2001 abgelehnt,
viele Flüchtlinge werden anschließend abgeschoben. Nicht selten laufen
sie bei Rückkehr in das vermeintliche Herkunftsland Gefahr, erneut
verfolgt, gefoltert oder gar getötet zu werden. Andere sind ohne
Perspektive, ohne Arbeit und dem Hunger ausgeliefert.

Seit 1993 ist die Zahl der Abschiebungen sprunghaft gestiegen. In
Schleswig-Holstein kommen nach offiziellen Quellen ca. 300 Menschen pro
Jahr in Abschiebehaft, viele werden bereits nach ein paar Tagen
abgeschoben, andere bleiben wochen- oder monatelang im Gefängnis. Ca.
die Hälfte sind abgelehnte Flüchtlinge, die übrigen sollen aus anderen
Gründen das Land verlassen. Wenn das Abschiebegefängnis in Rendsburg
fertig ist, könnten allein hier bis zu 600 Menschen pro Jahr (bei
durchschnittlich 6 Wochen Haftdauer) eingesperrt und abgeschoben werden.

Kein Mensch flieht freiwillig. Menschen fliehen, weil ihnen die
wirtschaftliche Grundlage entzogen wird, weil sie diskriminiert,
verfolgt oder gefoltert werden, weil ihnen Krieg oder Hunger drohen.
Während des Asylverfahrens in Deutschland finden Diskriminierungen ihre
Fortsetzung: Unterbringung in Sammelunterkünften, Arbeitsverbot,
gekürzte Sozialhilfe, Meldepflichten und die Residenzpflicht, nach der
Flüchtlinge ihren Kreis nicht ohne Erlaubnis verlassen dürfen, sind
einige Beispiele. Die Abschiebehaft und die Abschiebung von Flüchtlingen
bildet ein weiteres Glied in dieser Kette.

„Humane Haft“ in Rendsburg?
„Abschiebehaft ist keine Strafhaft” so Schleswig-Holsteins
Justiz-Staatssekretär Wulf Jöhnk. Deshalb soll in Rendsburg
„menschlicher” inhaftiert werden (LZ 11.04.2002). Das ändert nichts
daran, dass für die Betroffenen die Inhaftierung völlig unverständlich
bleibt, oft alte Traumata aktiviert werden und in der öffentlichen
Wahrnehmung die Kriminalisierung und Stigmatisierung von MigrantInnen
verstärkt wird. In der Abschiebehaft haben sich in Deutschland seit 1993
schon ca. 50 Menschen das Leben genommen.

Mit behördenunabhängiger Beratung und sozialer Betreuung der
Abschiebungshäftlinge durch NGO wird diese Gefahr nicht beseitigt.
Abschiebungshaft bleibt in welcher Ausgestaltung auch immer ein
untaugliches Mittel zur Bewältigung der Fluchtmigration in die
Bundesrepublik Deutschland. Wie der schleswig-holsteinische
Landesflüchtlingsbeauftragte, Kirchen und Menschenrechtsorganisationen
lehnt auch der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Abschiebungshaft
für Flüchtlinge in Rendsburg und anderswo ab.

Demonstration:
Für den 2. November ruft der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
anlässlich eines bundesweiten Aktionstages gegen Abschiebungshaft zur
Teilnahme an der von einem breiten Bündnis organisierten Demonstration
gegen Abschiebungshaft in Rendsburg auf.

Die Demonstration beginnt um 12°° Uhr mit der Auftaktkundgebung auf dem
Theaterplatz in Rendsburg.

Mehr Informationen im Internet: http://www.frsh.de/meldung.html

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Oktober 2002


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Gemeinsamer Widerstand gegen den Irak-Krieg | migration-express (Woche 44/2002)