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Kirche wirbt Vormundschaften für Kinderflüchtlinge
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Kirche wirbt Vormundschaften für Kinderflüchtlinge
Flüchtlingsrat begrüßt den Aufruf der Nordelbischen Kirche und fordert Verbesserungen für über 16-jährige Kinderflüchtlinge ein
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt den Aufruf der Nordelbischen Kirchenleitung, Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu übernehmen, der heute in Hamburg der Presse vorgestellt worden ist.
Insbesondere für die Gruppe der über 16-jährigen Kinderflüchtling fordert der Flüchtlingsrat verbesserten rechtlichen Schutz und psychosoziale Begleitung ein.
Auf Anregung des Flüchtlingsrates werden seit 2001 in Schleswig-Holstein auch Kinderflüchtlinge bis 18 Jahre (statt vorher nur bis 16) behördlich statistisch erfasst. Von Juli 2001 bis Oktober 2002 wurden so 114 über 16-jährige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge registriert, 99 Jungen und 15 Mädchen. Sie kommen aus Afghanistan, aus dem Irak, aus der Türkei, aus Georgien , Tschetschenien, Palästina, Sierra Leone
Der Flüchtlingsrat beklagt, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen teilweise fragwürdig das Lebensalter über 16 Jahre geschätzt worden ist, in Schleswig-Holstein nur in Ausnahmefällen einen Vormund erhalten. Amtsvormundschaften werden in Schleswig-Holstein regelhaft bei unbegleiteten Kinderflüchtlingen unter 16 Jahre in Zusammenhang mit einer Inobhutnahme durch die Jugendhilfe, Vormundschaften in Zusammenhang mit der Unterbringung der Minderjährigen bei Familienangehörigen oder Landsleuten beantragt. Einzelvormundschaften gibt es für diese Altersgruppe nur in Ausnahmefällen. Der Flüchtlingsrat wirbt und begleitet im Rahmen eines besonderen Projektes Privatpersonen, die Einzelvormundschaften für Kinderflüchtlinge übernehmen.
Die altersgemäße Betreuung der Jugendlichen leidet nach Meinung des Flüchtlingsrates zusätzlich dadurch, dass alleinreisende Kinderflüchtlinge über 16 Jahre in Schleswig-Holstein regelmäßig in Gemeinschaftsunterkünften für erwachsene Asylbewerber untergebracht werden.
Die Ungleichbehandlung der unter und über 16-jährigen Kinderflüchtlinge ist in Deutschland nur möglich, weil die Bundesregierung einen Vorbehalt eingelegt hat gegen die uneingeschränkte Anwendung der UN-Kinderrechtskonvention. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. fordert mit der Kieler Landesregierung die uneingeschränkte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.
gez. Margret Best, Marianne Kröger, Projekt Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Mehr Informationen zur Situation von Kinderflüchtlingen in Schleswig-Holstein im Internet: http://www.frsh.de/umf_proj.html
Kiel, 5.12.2002
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