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Nach Abschiebung, Folter und erneuter Flucht:

Nach Abschiebung, Folter und erneuter Flucht:

Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei erhält Flüchtlingsstatus



Der 23jährige kurdische Kriegsdienstverweigerer Mehmet Sait Demir kann in Deutschland bleiben: Nach mehreren erfolglosen Asylverfahren, die in seine Abschiebung und später Folter mündeten, wurde Demir jetzt durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 51 Abs. 1 Ausländergesetz) anerkannt.

PRO ASYL und Connection e. V. hatten sich in den vergangenen Monaten für den jungen Kurden eingesetzt und eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Demir war 1995 erstmals nach Deutschland geflohen und hatte dort einen Asylantrag gestellt, weil die türkischen Behörden ihn in der Kontraguerilla einsetzen wollten. In Deutschland beteiligte er sich an einer öffentlichen Kriegsdienstverweigerungs-Aktion vor dem türkischen Konsulat in Frankfurt am Main. Dennoch wurde er im November 1998, nach Abschluss eines erfolglosen Asylfolgeverfahrens, abgeschoben. Seiner Festnahme am Flughafen in Istanbul folgte die Übergabe an das Militär, das ihn zur Ableistung des Militärdienstes zwang. Nach der Entlassung aus dem Militärdienst wurde Demir in Istanbul festgenommen, fünf Tage lang im Keller eines Polizeigebäudes festgehalten und mehrfach gefoltert. Im Jahr 2001 floh er erneut nach Deutschland. Aufgrund seiner erlittenen Traumatisierungen wird Mehmet S. Demir seither psychiatrisch behandelt.

Trotz vorliegender Atteste über folterbedingte Hautverbrennungen und eine posttraumatische Belastungsstörung wollte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zunächst keine Gefährdung des Kriegsdienstverweigerers erkennen. Die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens wurde ohne persönliche Anhörung Demirs abgelehnt.

Aufgrund der von PRO ASYL und Connection e.V. eingereichten Petition ließ das Bundesamt eine Anhörung durchführen. Das Ergebnis: "Die vom Antragsteller erlittenen Misshandlungen stellen eine politische Verfolgung dar." Weiter heißt es in dem Bescheid des Bundesamtes vom 30. Oktober 2002: "(Es) verbleiben keine Zweifel, dass der Antragsteller den vorgetragenen Folterungen ausgesetzt war."

PRO ASYL und Connection e.V. begrüßen, dass das Bundesamt die Entscheidung zugunsten von Herrn Demir selbst korrigiert und ihm den notwendigen Schutz zugestanden hat.

Beide Organisationen kritisieren allerdings, dass es erst intensiver Bemühungen von Seiten der Nichtregierungsorganisationen bedurfte, um das einzig humane und
sachgerechte Ergebnis zu erreichen. Der Fall Demir zeigt sehr deutlich, dass Kriegsdienstverweigerer in der Türkei mit politischer Verfolgung zu rechnen haben. Es ist daher notwendig, dass auch andere öffentlich aktive Kriegsdienstverweigerer asylrechtlichen Schutz erhalten. Das Bundesamt muss zudem selbst in der Lage sein, Asylverfahren, in denen es um Folter und ihre Folgen geht, mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen.

gez. Bernd Mesovic gez. Rudi Friedrich
PRO ASYL Connection e.V.
07. November 2002














Hinweis: Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den Rufnummern 069-82375534 (Connection e.V.) und 069-230688 (PRO ASYL) zur Verfügung. Weitere
Informationen finden sie im Internet unterwww.Connection-eV.de







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