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ISSN 1610-0611
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RÜCKSCHLAG FÜR DIE MENSCHENRECHTE

Jahrestag der Anschläge vom 11. September 2001

VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT, RÜCKSCHLAG FÜR DIE MENSCHENRECHTE

Menschenrechte müssen gerade in Krisenzeiten gelten / Auch
Rechtsstaaten beschneiden Menschenrechte und tolerieren
Menschenrechtsverletzungen / Kritik an der Einschränkung des
Flüchtlingsschutzes in Deutschland

Berlin, 10. September 2002 - Die Attentate des 11. September 2001 in
den USA waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die folgende
politische Entwicklung war ein Rückschlag für die Menschenrechte.
amnesty international betont zum Jahrestag der Anschläge, dass
menschliche Sicherheit nur erreicht werden kann, wenn die
Menschenrechte geschützt und gefördert werden. Die Organisation wird
ihre Bemühungen um Menschenrechtskoalitionen intensivieren, die die
weltweite "Anti-Terror-Koalition" der Regierungen kritisch begleiten.
Die Bemühungen um ein effektives und unabhängiges internationales
Rechtssystem sind dabei zentral.

Zahlreiche Regierungen, auch solche demokratischer Rechtsstaaten,
stellen die Menschenrechte als Hindernis für die Sicherheit dar,
kritisiert amnesty international. Im Zuge der "Terrorismusbekämpfung"
haben sie zivile Freiheitsrechte beschnitten, Schutzvorkehrungen
gegen Menschenrechtsverletzungen ausgehöhlt und doppelte rechtliche
Standards eingeführt. Es wurden "Sicherheitsgesetze" erlassen, die
gegen internationale Menschenrechtsabkommen verstoßen. "Die deutsche
Regierung vermeidet deutliche Worte zu den offenen
Menschenrechtsverletzungen, die ihre Bündnispartner im Namen der
"Terrorismusbekämpfung" begehen", sagte die Generalsekretärin der
deutschen Sektion von amnesty international, Barbara Lochbihler. Dies
gelte beispielsweise für die Tschetschenienpolitik Russlands, für die
Behandlung Kriegsgefangener und Verdächtiger in US-amerikanischen
Gefängnissen und Militärlagern sowie für die Behandlung der
uigurischen Minderheit in China.

amnesty international kritisiert die Einschränkung des
Flüchtlingsschutzes durch das zum 1.1.2002 in Kraft getretene
deutsche Terrorismus-Bekämpfungsgesetz. Danach können Flüchtlinge
abgeschoben werden, wenn "schwerwiegende Gründe" dafür sprechen, dass
sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen begangen haben. Bislang
musste ein Flüchtling dafür in Deutschland rechtskräftig verurteilt
worden sein. Die Ankündigung des bayrischen Innenministers und
designierten Bundesinnenministers in einem Kabinett Stoiber, Günther
Beckstein, dass für die Aufhebung des Abschiebungsschutzes künftig
der bloße Verdacht einer "terroristischen" Straftat reichen solle,
ist besonders besorgniserregend.

amnesty international
Pressestelle

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