Zum Scheitern des Zuwanderungsgesetzes: Keine weiteren Kompromisse eingehen
Mit dem heutigen Scheitern des Zuwanderungsgesetzes steht die Koalition vor einem Dilemma. Das Gesetz muss erneut im Bundesrat entschieden werden. Dort haben sich aber inzwischen die Mehrheitsverhältnisse geändert, so dass selbst mit einem eindeutigen Ja Brandenburgs keine Mehrheit zustande käme.
Die Alternative sind Neuverhandlungen. „Wir halten wenig von einer Neuauflage des Zuwanderungsgesetzes“, erläutert Jürgen Micksch, Vorsitzender des Interkulturellen Rates, „schon die jetzt gescheiterte Version war nur ein schlechter Kompromiss. Neuverhandlungen – die weitere Restriktionen bedeuten würden –lehnen wir daher strikt ab.“ Vor allem im humanitären Flüchtlingsschutz und bei den Regelungen zum Familiennachzug würde es weitere Einschnitte geben. Die Union will das Nachzugsalter ausländischer Kinder deutlich senken. Der Schutz von Flüchtlingen bei geschlechtsspezifischer und nichtsstaatlicher Verfolgung würde dann auch wieder stark eingeschränkt werden.
Eine Abkopplung eines Integrationsgesetzes, wie von Teilen der CDU angestrebt, lehnt der Interkulturelle Rat als faulen Kompromiss ab. Stattdessen muss nun versucht werden, qualifizierte Regelungen auf europäischer Ebene zu erreichen.
„Vor allem darf mit einer Neuauflage des Gesetzes nicht ein neues Wahlkampfthema für den Wahlkampf in Hessen und Niedersachsen aufkommen. Der Wahlkampf darf nicht auf dem Rücken von Migranten und Flüchtlingen ausgefochten werden“ appelliert Micksch.
gez. Katja Schubert Interkultureller Rat in Deutschland e.V. 18.12.02